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Retina aktuell, 4-2011, Zeitschrift der PRO RETINA Deutschland e. V.
Barrierefrei bauen
Die neue DIN-Norm 18040 soll Standards festlegen, wie Gebäude barrierefrei gestaltet werden können. Erstmals werden auch sensorische Anforderungen, die vor allem Sehbehinderten, Blinden und Hörgeschädigten helfen, in die Richtlinien aufgenommen. Knut Junge berichtet. Das barrierefreie Bauen gewinnt zusehends an Bedeutung und gesellschaftlicher Akzeptanz. Dies gründet sich auf den rasant fortschreitenden demografischen Wandel und der damit einhergehenden Notwendigkeit, auf die stetig älter und heterogener werdende Bevölkerung zu reagieren. Wer heutzutage nachhaltig und zukunftsorientiert planen und bauen will, kommt an der barrierefreien Gestaltung nicht vorbei.
Zahlen und Fakten
Derzeit leben in Deutschland 8,6 Millionen Menschen mit einer anerkannten Behinderung. Dies entspricht einer Quote von über zehn Prozent der gesamten Bevölkerung. Aber auch der vermeintlich »gesunde Teil« der Bevölkerung gilt zeitweilig als eingeschränkt bewegungsfähig, beispielsweise
• Eltern mit Kinderwagen oder Kleinkindern,
• beim Transport sperriger Einkäufe oder Reisegepäck,
• beim Laufen mit Krücken, Gips etc.Vor allem aber spielt die rasant steigende Zahl der älteren Menschen eine große Rolle. Laut Prognosen soll im Jahre 2030 jeder Dritte in unserer Gesellschaft 60 Jahre oder älter sein. Für diese Gruppe müssen entsprechend gestaltete Gebäude vorhanden sein. Mit anderen Worten: Barrierefreies Bauen ist eine Erhöhung der Sicherheit und somit ein Komfortgewinn für uns alle. Unabhängig von Alter und Gesundheitszustand wird die Nutzbarkeit von baulichen Anlagen und damit die Lebensqualität wachsender Teile der Bevölkerung deutlich verbessert.
Rechtliche Vorgaben
In Artikel 3 des Grundgesetzes findet sich der Hinweis: »Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden«. Für den Bereich Hochbau findet dieses Benachteiligungsverbot seine Umsetzung in der Musterbauordnung (MBO) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO). Die Vorgaben zum barrierefreien Bauen sind unterschiedlich in den LBOs der einzelnen Bundesländer geregelt, sprich: In Teilen differieren sie. In der Musterbauordnung (MBO) heißt es in Paragraf 50 Barrierefreies Bauen: "In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche oder die Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich sein".
Derzeit gibt es Bestrebungen, die neu erschienenen Normen zum barrierefreien Bauen – wie teilweise auch deren Vorgängernormen – in die Liste der technischen Baubestimmungen (LTB) aufzunehmen. Ein Vorschlag wird bei der nächsten Bau-Minister-Konferenz verhandelt. Die neue DIN 18040 Seit den 70er Jahren existieren normative Regelungen zur Barrierefreiheit. Ergebnis der damaligen Überlegungen waren zwei Normen mit je zwei Teilen. Alle vier Normen wurden in den 90er Jahren überarbeitet. Was damals noch abschätzig als »behindertengerechtes Bauen« bezeichnet wurde, wird heutzutage mit wohlklingenden Begrifflichkeiten wie »Design for all« oder »Universal Design« beschrieben. Nach einer über zehnjährigen Bearbeitungszeit mit drei Norm-Entwürfen aus dem Jahre 2002, 2006 und 2009, die zum Teil auf massiven Widerstand trafen, erschienen kürzlich die ersten beiden Teile der Normreihe DIN 18040. Bereits im Oktober letzten Jahres wurde Teil 1 »Öffentlich zugängliche Gebäude« veröffentlicht. Im September 2011 folgte Teil 2 »Wohnungen«. Teil 3, welcher sich mit dem öffentlichen Verkehrs- und Frei-raum befassen wird, wird frühestens Ende 2012 erwartet.
Was ist neu?
Die bisher erschienenen Normteile gelten für Neubauten, sinngemäß sollten sie aber auch für die Planung von Umbauten oder Modernisierungen angewendet werden. Sie zeigen, unter welchen technischen Voraussetzungen bauliche Anlagen barrierefrei sind. Hierzu werden – im Gegensatz zu den bisherigen Ausgaben – Schutzziele und Beispiellösungen formuliert. Dabei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die verfolgten Schutzziele auch auf andere Weise als in der Norm festgelegt erfüllt werden können. Damit sollen künftige, innovative Lösungen unterstützt werden. Ferner wird darauf hingewiesen, dass bei Bauvorhaben für spezielle Nutzergruppen (zum Beispiel Einrichtungen für Demenz-Kranke, Blindenwohnheim etc.) zusätzliche oder andere Anforderungen notwendig sind. Arbeitsstätten wurden aus dem Anwendungsbereich der DIN 18040-1 Teil 1 »Öffentlich zugängliche Gebäude« – anders als die Vorgängernorm DIN 18024-2 – gestrichen. Anforderungen bezüglich Barrierefreiheit werden in den künftigen Arbeitsstätte-Richtlinien (ASR) getroffen. Ein durchaus sinnvoller Schritt, da es sich bei behinderten Arbeitnehmern um »bekannte Nutzer« handelt, bei welchen individuellen Lösungen anzustreben sind.
Eine wesentliche Neuerung zu den früheren Aussagen ist die Aufnahme sensorischer Anforderungen. Mit anderen Worten: In der neuen DIN-Norm wurden spezielle Regelungen für Sehbehinderte, Blinde und Hörgeschädigte getroffen.
Erstmalig definiert die Norm klare Bestimmungen an Sicherheitsmarkierungen an Ganzglastüren und großflächig verglasten Türen. Sie müssen
• über die gesamte Glasbreite reichen;
• visuell stark kontrastierend sein,
• jeweils helle und dunkle Anteile (Wechselkontrast) enthalten, um wechselnde Lichtverhältnisse im Hintergrund zu berücksichtigen; • in einer Höhe von 40 bis 70 Zentimetern und von 120 bis 160 Zentimetern über OFF (Oberfläche Fertigfußboden) angeordnet werden.
Als Beispiellösung wird eine Sicherheitsmarkierung in Streifenform, mit einer durchschnittlichen Höhe von acht Zentimetern und einzelnen Elementen mit einem Flächenanteil von mindestens 50 Prozent des Streifens genannt. Das Kennzeichnen von Glasflächen ist dabei keine Erfindung der DIN 18040. Dies ist eine Forderung aus der Bauordnung. DIN 18040 definiert nunmehr, wie diese Kennzeichnung auszusehen hat.Die Normen sind beim Beuth-Verlag für 87,40 Euro (Teil 1) und 93,80 Euro (Teil 2) zu beziehen. Preiswerter - für je 79,00 Euro – sind die jeweiligen Kommentare zu bekommen. Ebenfalls kostengünstiger dürfte das für November 2011 angekündigte DIN-Taschenbuch 199 "Barrierefreies Planen und Bauen - Mobil ohne Hindernisse" sein.
Mehr Infos:
Beuth Verlag GmbH Am DIN-Platz Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin Tel.: 030 26012260, Fax: 030 26011260Wann ist die Norm anzuwenden?
Die Norm ist immer dann anzuwenden, wenn in öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Verordnungen) darauf Bezug genommen wird, zum Beispiel für Gebäude des Bundes gemäß Behinderten-Gleichstellungsgesetz (BGG Paragraf 8), Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) oder wenn die Einhaltung der Normen privatrechtlich vereinbart wurde.
KfW Förderprogramm
Aufgrund der demografischen Entwicklung, sprich der »Überalterung« unserer Gesellschaft, existieren schon heute viel zu wenig geeignete Wohneinheiten. Der Bedarf an geeigneten Wohnformen, wie beispielsweise eine ambulante Hilfe oder auch Plätze für betreutes Wohnen, steigt ständig. Laut einer statistischen Prognose der BSI (Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft) werden im Jahre 2020 in Deutschland bis zu 800 000 Wohneinheiten zur ambulanten Pflege benötigt. Die Bundesregierung begegnet der drohenden Verknappung geeigneter Wohnformen in Form von Investitionshilfen.
Seit 1. April 2009 ist hierzu im Rahmen des Konjunkturprogramms I und II ein neues Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angelaufen. Neben den »bekannt bewährten« Förderprogrammen zur energetischen Gebäudesanierung stellt die Bundesregierung mit dem KfW-Programm 155 »Wohnraum Modernisieren – Altersgerecht Umbauen« 80 Millionen Euro in Fördergelder in Form von zinsgünstigen Krediten zur Verfügung. Gefördert werden alle Maßnahmen, die Menschen unabhängig von Alter und jeglicher Einschränkung eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. Dazu zählen insbesondere alle Maßnahmen zur Barrierereduzierung in der Wohnung, im Wohngebäude und im Wohnumfeld. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass – vor allem ältere Menschen – lange in ihrem gewohnten Umfeld leben können. Seit Mai 2010 gibt es ein weiteres Förderprogramm mit dem Titel »KfW-Programm 455 – Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss«. Dieses Pro-gramm unterscheidet sich zum Programm im Finanzierungsmodell. Es sind Bar-Zuschüsse bis 2 500 Euro möglich. Nähere Details sind in entsprechenden Merkblättern auf der Website der KfW (www.kfw¬foerderbank.de unter dem Bereich Service) zu finden.
Fazit
Mit der steigenden Bedeutung des barrierefreien Bauens als eine zentrale Aufgabe der Bauwirtschaft und dem damit einhergehenden Übergang ins alltäglich Baugeschehen steigt naturgemäß auch die Nachfrage. Für den Markt folgt daraus die Aufgabe, die entsprechenden Produkte in ausreichender Stückzahl und Qualität bereitzustellen. Wünschenswert ist, dass diese »barrierefreien Komfort-Produkte« zur »Selbstverständlichkeit« werden und standardmäßig bei Anfragen angeboten werden.
Nicht nur entsprechende Produkte sind maßgeblich für die zukünftige Umsetzung barrierefreien Bauens: Auch die Bereitschaft von Planern und Investoren, sich auf die Möglichkeiten und Vorteile dieser Idee einzulassen, spielt eine große Rolle. »Barrierefreiheit« steht nicht für eine besondere Planungsaufgabe, sondern durchzieht jeden Entwurf gleichermaßen. Die Suche nach geeigneten Lösungen kann sich auf eine breite Nutzerschaft beziehen, etwa in öffentlich zugänglichen Gebäuden. Im Privatbereich hingegen stehen oftmals sehr individuelle Lösungen im Vordergrund
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Gegenwart 01/2011, Zeitschrift des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes
Langer Weg vom gedruckten Wort zur gebauten Wirklichkeit
Normarbeit ist ein zähes Geschäft. Oft braucht es viele Jahre, bis eine Norm in Kraft treten kann. Doch wer meint, er wäre damit am Ziel, hat sich getäuscht. Denn: Was nützt die beste Norm, wenn sie keiner kennt? Zum Beispiel die DIN 32975 zur sehbehindertengerechten Gestaltung der Umwelt. Vor gut einem Jahr ist sie erschienen, jetzt geht es darum, sie endlich in den Köpfen von Planern, Architekten und Designern zu verankern. Der DBSV hat eine Fortbildungsinitiative gestartet.
Seit gut einem Jahr ist die DIN 32975 "Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung" auf dem Markt. Früher etwas abschätzig als "Kontrastenorm" bezeichnet, ist sie ein Meilenstein auf dem Weg zur barrierenfrei gestalteten Umwelt für sehbehinderte Menschen. Regelt sie doch neben Kontrastwerten erstmals Schriftgrößen und -arten für Schilder und Aushanginformationen sowie die Kennzeichnung von Hindernissen etc. (vgl. "Gegenwart" 11/2009). >
Damit trägt das Deutsche Institut für Normung (DIN) der demografischen Entwicklung Rechnung. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der parallel wachsenden Zahl von Menschen mit altersbedingter Seheinschränkung wurde erkannt, dass das barrierefreie Bauen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die DIN 32975 legt die hierfür notwendigen technischen Voraussetzungen dar. Mit anderen Worten: Die Norm zeigt, wie die in Gesetzen und Bauordnungen geforderte Barrierefreiheit für sehbehinderte Menschen technisch zu erreichen ist. Hierzu werden Anforderungen an die Gestaltung visueller Informationen für den Straßenraum, für öffentlich zugängliche Gebäude sowie Verkehrsmittel definiert. Durch Berücksichtigung dieser normativen Vorgaben wird die Sicherheit, Orientierung und Mobilität für Menschen mit und ohne Sehbehinderung verbessert.
Entstehungsgeschichte der DIN 32975
Die knapp zehnjährige Bearbeitungszeit der Norm zeugt von Problemen bei der Vereinheitlichung der Standards für sehbehinderte Menschen. Widerstände kamen vor allem von den Architekten und der Industrie, insbesondere der Deutschen Bahn. So konnte mit den ersten beiden Entwürfen in den Jahren 2002 und 2004 kein Konsens erzielt werden. Hauptkritikpunkt waren zu hohe, in der Praxis nicht realisierbare Kontrastforderungen. Mit einem personell neu besetzten Normausschuss, in dem auch die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe vertreten war, wurde im Juni 2008 ein in vielen Punkten neu erstellter dritter Entwurf der Öffentlichkeit vorgestellt. Wie bei Normen üblich, musste dieser Entwurf ein Einspruchsverfahren durchlaufen und konnte schließlich im Dezember 2009 in überarbeiteter Fassung in Kraft treten.
Wesentliche Inhalte
Die Norm trifft Aussagen über Grenzwerte für Leuchtdichtekontraste, Beleuchtung und Größe von Informationselementen und Schriftzeichen sowie das Verhältnis, in dem diese Werte zueinander stehen müssen, um eine möglichst gute Wahrnehmbarkeit und Lesbarkeit zu erreichen. Als Referenz wird eine Sehschärfe von 0,1, sprich ein Visus von zehn Prozent, zugrundegelegt. Für Bedien- und Ausstattungselemente wird ein Mindestkontrast von 0.4, für Gefahrenstellen und schriftliche Informationen von 0.7 gefordert. Ferner benennt die Norm mit Verweis auf die DIN 5036 ein Messverfahren zur Bestimmung der Kontraste, enthält ein Modell zur Ermittlung der Mindest-Zeichenhöhe und macht Vorgaben für geeignete Schriften.
Ist die Norm bekannt?
Leider ist die DIN 32975 dem breiten Publikum wie auch Architekten, Designern und den für die Planung und Umsetzung von Bauvorhaben verantwortlichen Personen bis dato eher unbekannt. Dies kommt nicht von ungefähr, weil Barrierefreiheit aus der Sicht sehbehinderter Menschen bisher kaum eine Rolle gespielt hat. Zum anderen ist die Lichttechnik, insbesondere so wesentliche Faktoren wie die Kontrast-Bestimmung, eine relativ junge Disziplin. Umso wichtiger ist es, dass vor allem den Entscheidungsträgern von Bauvorhaben diese Norm nahe gebracht wird. Mit anderen Worten: Die Personen, die ein öffentliches Bauvorhaben beauftragen, üblicherweise Vertreter von Behörden, Kommunen oder Stadtverwaltungen, sollten die umfassende Barrierefreiheit, also nicht nur die rollstuhlgerechte Gestaltung, als Vertragsgrundlage mit aufnehmen. Im Idealfall wird dies in der Ausschreibung durch Benennung der entsprechenden Normen fixiert. So bekommen die ausführenden Firmen konkrete technische Vorgaben für die bauliche Umsetzung an die Hand.
Fakt ist also, dass die DIN 32975 bei den Verantwortlichen noch nicht angekommen ist. Doch nur auf "die anderen" zu deuten, wäre an dieser Stelle nicht gerecht. Auch in großen Teilen der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe ist die Norm kaum bekannt. Demzufolge sind die sichtbaren Spuren der Norm in der gebauten Wirklichkeit noch dünn gestreut.
Was ist zu tun?
Die Selbsthilfe muss die Norm getrost nach Hause, aber auch in die Welt tragen. Insbesondere die Stellen, die Bauvorhaben in Auftrag geben, gilt es zu sensibilisieren. Dort muss die Selbsthilfe einhaken, den Finger heben und auf die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Seheinschränkung pochen. Alles, was in einem frühen Planungsstadium eingebracht wird, muss später in der Bauphase nicht aufwändig nachgebessert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass man frühzeitig von geplanten Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten erfährt und dass auf Seiten der Betroffenen kompetente Personen verfügbar sind, die auf Augenhöhe argumentieren und überzeugen können.
Um Experten in eigener Sache auszubilden, sind vor allem Schulungen erforderlich. Die ersten Veranstaltungen haben bereits stattgefunden. Im Rahmen eines BKB-Projekts (BKB = Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit) veranstaltete der DBSV Ende Oktober einen zweitägigen Workshop in Göttingen, an dem Aktive aus den Landesvereinen, Rehalehrer, Betroffene etc. teilnahmen. In zahlreichen Vorträgen von Mitgliedern des Normausschusses, Vertretern aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Vertretern von Herstellerfirmen und der Deutschen Bahn wurden unter anderem lichttechnische Grundbegriffe und Probleme der Messung erläutert sowie praktische Beispielbilder gezeigt. Dabei wurde schnell deutlich, dass die Materie sehr komplex ist und einer weiteren Vertiefung bedarf.
Unter Leitung des DBSV wird darüber hinaus ein Schulungsmodul zur Erläuterung und Umsetzung der DIN 32975 erarbeitet, das in Kürze verfügbar sein wird. Wünschenswert ist eine breite Verteilung in den Verbänden der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe, insbesondere in den Arbeitskreisen, die mit Mobilität, Low Vision, barrierefreier Umwelt etc. befasst sind.
Um die DIN 32975 bekannt zu machen, sind natürlich auch Verweise aus anderen Regelwerken hilfreich. Zum Teil ist dies bereits erfolgt. So verweist die im Oktober 2010 erschienene DIN 18040 "Barrierefreies Bauen" Teil 1 mehrfach auf die DIN 32975. Auch die künftige Norm DIN 18070, die sich mit der barrierefreien Gestaltung des Verkehrs- und Freiraums befasst, wird entsprechende Verweise enthalten.
Fazit
Mit der DIN 32975 ist erstmals eine DIN-Norm erarbeitet worden, die sich umfassend mit der sehbehindertengerechten Gestaltung von visuellen Informationen im öffentlichen Raum befasst. Es liegt an uns – der Selbsthilfe -, diese normativen Festlegungen in die breite Öffentlichkeit zu tragen. Denn nur bekannte Vorgaben werden berücksichtigt und in gebaute Wirklichkeit umgesetzt.
Knut Junge, Mitglied im Gemeinsamen Fachausschuss für Umwelt und Verkehr
Zuletzt geändert am Fr, 2011-12-16 09:59

