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Neue EU-Fluggastverordnung in Kraft von André Thumernicht
Rechte Behinderter EU-weit gestärkt
Luftfahrtgesellschaften drohen seit Ende Juli 2007 Strafen, wenn sie alten und behinderten Menschen die Beförderung verweigern. Das sehen neue EU-Regeln vor, die für alle Flüge von europäischen Flughäfen gelten, wie die EU-Kommission am 25. Juli 2007 in Brüssel mitteilte. Fluggesellschaften dürfen die Beförderung von behinderten Personen nicht mehr ablehnen (Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität, Amtsblatt der Europäischen Union vom 26.7.2006, DE L 204/1).
Die Vorschriften gelten auch für Reisebüros, die den Verkauf eines Tickets verweigern. "Das wird der Diskriminierung ein Ende bereiten und behinderten und älteren Passagieren die Hilfe geben, die sie benötigen", erklärte EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot. Jeder zehnte EU-Bürger ist nach Barrots Angaben in seiner Mobilität eingeschränkt und kann etwa nicht ohne Hilfe lange Strecken im Flughafen zurücklegen.
Nicht alle Airlines hielten sich an das Gebot der Diskriminierungsfreiheit, sagte Barrots Sprecher Michele Cercone. So behält sich etwa die irische Billigfluggesellschaft Ryanair "aus Sicherheitsgründen" vor, pro Flug höchstens vier Fluggäste zu befördern, die "eingeschränkt beweglich oder blind/sehbehindert sind und mit einem Blindenhund bzw. ohne Begleitung reisen oder die besondere Hilfeleistungen am Flughafen benötigen", wie aus den Geschäftsbedingungen hervorgeht.
Halten Passagiere die Regeln für verletzt, sollten sie sich an den Flughafen oder die Airline wenden. Auf Verlangen müssen die ihre Ablehnung schriftlich begründen. Erhalten sie dort keine zufriedenstellende Antwort, können sie sich an eine nationale Beschwerdestelle richten, die dann Strafen verhängen kann. Deutschland hat allerdings bisher noch keine solche Stelle benannt.
Ab dem 26. Juli 2008 müssen dann Flughäfen und Airlines alten und behinderten Menschen zudem kostenfrei auch Hilfen zur Verfügung stellen. Dies umfasst bei entsprechender Anmeldung des Bedarfs etwa die Beförderung mit dem Rollstuhl bis ins Flugzeug oder die kostenlose Beförderung von Blindenführhunden.
Zuletzt geändert am So, 2010-01-17 13:48

