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Nachricht vom 7.07.2009Neue Zielvereinbarung abgeschlossen

Am 28. April 2009 wurde im Bewusstsein um die Notwendigkeit, allen Menschen den Zugang zu Leistungen und dem Warenangebot, das heute verfügbar ist, zu schaffen und ihnen damit die Möglichkeit zugeben, unter gleichwertigen Lebensbedingungen zu leben, eine Zielvereinbarung zum Barrierefreien Handel zwischen dem E-Center Edeka-Markt, Römerstraße, 54516 Wittlich (Gewerbegebiet Viteliuspark) und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz auf der Grundlage der Gleichstellungsgesetzgebung des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz (BGG und LGGbehM) unterzeichnet.

Die Unterzeichner haben im § 3 die Ziele wie folgt festgelegt:

Der E-Center Edeka Markt Römerstraße, 54516 Wittlich erklärt sich bereit, folgende Schritte zur Herstellung von Barrierefreiheit zu unternehmen beziehungsweise bereits vorhandene Maßnahmen beizubehalten:

  1. Es stehen vier Behindertenparkplätze zur Verfügung. Die gesamte Parkplatzanlage unterliegt der StVO und wird auf falsch parkende Fahrzeuge kontrolliert. Es wird ein Schild mit dem Hinweis aufgestellt, dass vier Parkplätze für behinderte Menschen zur Verfügung stehen.
  2. Informationen über die Standorte der rollstuhlgerechten Einkaufswagen und Elektro-mobile sollen an den Parkplätzen für Behinderte installiert werden. Diese Information enthält eine Rufnummer, bei der nach einem Bring-Service für ein Elektromobil nachgefragt werden kann.
  3. Es stehen ein Elektromobil (Scooter) und ein rollstuhlgerechter Einkaufswagen zur Verfügung. Beide Fahrzeuge werden direkt an der Information bereitgestellt, wo auch die Schlüsselausgabe und Einweisung in die Bedienung des Mobiles erfolgt.
  4. Es wird geprüft, ob ein Rollstuhl und ein Rollator gegen Pfand ausgeliehen werden können.
  5. In der behindertengerechten Toilette wurden Nachbesserungen (Höhe des elektrischen Händetrockners und des Toilettenpapierhalters) vorgenommen.
  6. Im Eingangsbereich dürfen keine Stolperfallen (Werbeträger, Werbetische, Papierkörbe, breite Gitterroste etc.) aufgestellt werden, die für blinde und sehbehinderte Menschen nicht rechtzeitig erkannt werden können. Sie sollten prinzipiell vermieden werden, zumindest aber am Boden ertastbar sein.
  7. Im Eingangsbereich und Innenbereich sollte für ausreichend helle Beleuchtung gesorgt werden.
  8. Übersichtspläne sollen über Schriftzeichen von 5,2 bis 8,7 mm Höhe verfügen, besser noch sind größere Schriftzeichen. Günstig sind neben dem üblichen Schwarz auf Weiß Farbkombinationen wie Gelb auf Schwarz, Gelb auf Blau, Weiß auf Schwarz. Viele Sehbehinderte können solche Negativ-Kontraste besser erkennen, sie sind daher gut für kurze Warnhinweise geeignet. Den besten Farbkontrast ergibt die Kombination Gelb auf Lila.
  9. An der Information ist eine Aufsteck-Lupe für sehbehinderte Menschen hinterlegt.
  10. Prospekte und Informationsmaterial sollen in greifbarer Höhe für alle zugänglich angeordnet werden.
  11. Ein Service beim Einpacken an der Kasse und Einladen des Autos ist möglich. Auch im Markt beim Einkaufen kann vom Service Unterstützung zur Verfügung gestellt werden.
  12. Behinderte Menschen und Schwangere werden bei Bedarf an den Bedienungstheken bevorzugt behandelt.
  13. Die Ausschilderungen der Preise und Produkte an den Tiefkühltheken werden unmittelbar an den Waren und damit näher zum Kunden angebracht.
  14. Eine Gemüsewaage wird für Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer und kleinwüchsige Menschen auf eine Höhe von 85 cm (Höhe der Wiegefläche) angebracht.
  15. Die regulären Kassen haben eine Durchgangsbreite von 85 cm, darüber hinaus gibt es eine Rollstuhlkasse, die eine Breite von 100 cm aufweist.
  16. Gebrauchsanleitungen zu bestimmten Produkten und Geräten auf Video sollen untertitelt werden, um gehörlosen und hörgeschädigten Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu diesen Informationen zu sichern. Dazu werden die Hersteller insbesondere vom Deutschen Schwerhörigenbund e.V. und vom Landesverband der Gehörlosen Rheinland-Pfalz e.V. angesprochen.
  17. Für gehörlose Menschen sollen Anfragen und Antworten per Fax und E-Mail ermöglicht werden.
  18. Für blinde und sehbehinderte Menschen wird per Telefon Auskunft über aktuelle Angebote gegeben.
  19. Informationen über die Zielvereinbarung sollen auf der Website vom Edeka-Markt eingebracht werden.
  20. Die Webseite wird auf Barrierefreiheit überprüft.
  21. Die Verbände verpflichten sich, die Zielvereinbarung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit bekannt zu machen.

Die oben genannte Zielvereinbarung wurde am 18.06.2009 an das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, die den Eintrag in das Zielvereinbarungsregister veranlassen gesendet.

Zuletzt geändert am Do, 2009-07-09 12:28

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