Geschrieben von Elke Roeder am 09.05.2017 im Forum: Soziales
Schwerbehindertenausweis
Schwerbehindertenausweis
Wozu der Ausweis?
Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis der Behinderung. Der Ausweis wird von der zuständigen Behörde nach bundeseinheitlichen Gesetzen ausgestellt und kann zum Ausgleich finanzieller Nachteile, die durch die Behinderung entstehen, eingesetzt werden. Mit dem Ausweis für schwerbehinderte Menschen können bestimmte Leistungen und Vergünstigungen wahrgenommen werden. Welche das im Einzelnen sind, zeigen der Grad der Behinderung (GdB) sowie die in den Ausweis eingetragenen Merkzeichen auf – diese wiederum hängen vom Grad der Behinderung (GdB) ab.
Der Grad der Behinderung (GdB) wird über die Sehschärfe und/oder die Ausdehnung des Gesichtsfeldes festgelegt. Ein Ausweis wird ab einem Grad der Behinderung von 50 ausgestellt.
Wer hat Anspruch?
Die folgende Tabelle zeigt den Grad der Behinderung aufgrund der Sehschärfe.
Tabelle: Grad der Behinderung aufgrund der Sehschärfe
Zudem wirkt sich eine Beeinträchtigung des Gesichtsfeldes auf den Grad der Behinderung aus.
Die folgende Tabelle zeigt in Abhängigkeit von der Sehschärfe und der Einschränkung des Gesichtsfeldes an, wann eine hochgradige Sehbehinderung bzw. eine Blindheit nachgewiesen werden kann. Dabei beziehen sich Visus und Gesichtsfeld immer auf das "bessere Auge". Hier werden einige Beispiele angeführt:
Visus
Gesichtsfeld
Grad der Behinderung
Weniger oder gleich
1/10 ≤ 0,1 ≤ 10 %
Die Grenze des Restgesichtsfeldes ist in keiner Richtung mehr als 30° vom Zentrum entfernt; Gesichtsfelder jenseits von 50° bleiben unberücksichtigt.
= Hochgradige Sehbehinderung,
GdB 100
G RF B H
Weniger oder gleich
2/10 ≤ 0,2 ≤ 20 %
Die Grenze des Restgesichtsfeldes ist in keiner Richtung mehr als 20° vom Zentrum entfernt; Gesichtsfelder jenseits von 50° bleiben unberücksichtigt.
= Hochgradige Sehbehinderung,
GdB 100
G RF B H
Besser als
2/10 ≤ 0,2 ≤ 20 %
Die Grenze des Restgesichtsfeldes ist in keiner Richtung mehr als 10° vom Zentrum entfernt; Gesichtsfelder jenseits von 50° bleiben unberücksichtigt.
= Hochgradige Sehbehinderung,
GdB 100
G RF B H
Weniger oder gleich
2/10 ≤ 0,2 ≤ 20 %
Im zentralen Bereich liegen große Gesichtsfeldausfälle vor; im 50° Gesichtsfeld sind unterhalb des horizontalen Meridians mehr als 2/3 ausgefallen.
= Hochgradige Sehbehinderung,
GdB 100
G RF B H
Weniger oder gleich
2/10 ≤ 0,2 ≤ 20 %
Beidäugige halbseitige Gesichtsfeldausfälle, die gleichseitig oder gekreuzt liegen können; Verlust des zentralen Sehens beider Augen, aber Erhaltung des beidäugigen Sehens; Durchmesser des beidäugigen Gesichtsfeldes in horizontaler Richtung nicht größer als 30°.
= Hochgradige Sehbehinderung,
GdB 100
G RF B H
Weniger oder gleich
2/10 ≤ 0,2 ≤ 20 %
Beidäugige Gesichtsfeldausfälle zur Nasenseite hin; Verlust des zentralen Sehens beider Augen und Verlust des beidäugigen Sehens; Gesichtsfelddurchmesser auf dem „besseren Auge“ in horizontaler Richtung nicht größer als 30°.
= Hochgradige Sehbehinderung,
GdB 100
G RF B H
Weniger oder gleich
1/30 ≤ 0,033 ≤ 3,3%
Die Grenze des Restgesichtsfeldes ist in keiner Richtung mehr als 30° vom Zentrum entfernt; Gesichtsfeldreste jenseits von 50° bleiben unberücksichtigt.
= Blindheit,
GdB 100
G RF B H Bl
Weniger oder gleich
1/20 ≤ 0,05 ≤ 5%
Die Grenze des Restgesichtsfeldes ist in keiner Richtung mehr als 15° vom Zentrum entfernt; Gesichtsfeldreste jenseits von 50° bleiben unberücksichtigt.
= Blindheit,
GdB 100
G RF B H Bl
Weniger oder gleich
1/10 ≤ 0,1 ≤ 10%
Die Grenze des Restgesichtsfeldes ist in keiner Richtung mehr als 7,5° vom Zentrum entfernt; Gesichtsfeldreste jenseits von 50° bleiben unberücksichtigt.
= Blindheit,
GdB 100
G RF B H Bl
Besser als
1/10 ≤ 0,1 ≤10 %
Die Grenze des Restgesichtsfeldes ist in keiner Richtung mehr als 5° vom Zentrum entfernt; Gesichtsfeldreste jenseits von 50° bleiben unberücksichtigt.
= Blindheit,
GdB 100
G RF B H Bl
Weniger oder gleich
1/10 ≤ 0,1 ≤10%
Im zentralen Gesichtsfeldbereich liegen große totale Ausfälle vor; im 50° Gesichtsfeld ist unterhalb der horizontalen Meridians mehr als die Hälfte ausgefallen.
= Blindheit,
GdB 100
G RF B H Bl
Weniger oder gleich
1/10 ≤ 0,1 ≤10%
Beidäugige halbseitige Gesichtsfeldausfälle, die gleichseitig liegen; das beidäugige Gesichtsfeld besitzt in der Horizontalen nicht mehr als 30° Durchmesser.
= Blindheit,
GdB 100
G RF B H Bl
Weniger oder gleich
1/10 ≤ 0,1 ≤ 10%
Beidäugige halbseitige Gesichtsfeldausfälle, die gekreuzt liegen; es besteht kein beidäugiges Sehen.
Kommentare
Kommentar von Hildegard Iverson,
geschrieben am 13.02.2020 um 23:02
Kommentar von Hildegard Iverson,
geschrieben am 14.02.2020 um 23:10
Kommentar von Jawisch,
geschrieben am 16.04.2020 um 01:48
Hallo,
Ich habe einen angeborenen Nystagmus, Und habe 13 % Sehkraft.Beim konzentrieren und erkennen die Struktur der Umgebung oder Texte bekomme ich starke Schmerzen in Hals Kopf und Augen. Ich kann nur sehr kurzfristig lesen. Klassisches lernen es bei mir unmöglich. Ich haben hinter mir ein Studium und eine Ausbildung die ich genug gebrochen habe da die Symptome selbst auftreten wenn ich mit Menschen in Kontakt bin da ich auf Sie konzentrieren muss. Jetzt wurde mir empfohlen eine berufsvorbereitende Maßnahme für blinde zu machen.Mein Ärztin meinte dass ich den Versuch wagen kann blinden Geld zu beantragen. Hilfe für hochgradig sehbehinderte bekomme ich schon. Also diese Kraft die ich habe kann ich nicht voll ausschöpfen da ich schnell Muskelverspannung bekomme. Und die Frage wäre hat man ja Chance auf Blindengeld? Und wie stehen meine Chancen wenn ich erneut einen behinderten Ausweis beantrage oder Verschlechterungsantrag stelle?.
Vielen Dank
Antwort von Max ,
geschrieben am 16.04.2020 um 08:01
Bei zugleich vorliegendem erheblichem Gesichtsfeldausfall würde ich sagen, die Voraussetzungen für GDB 100, Merkzeichen BL im Schwerbehindertenausweis unnd Blindenhilfe bzw. Blindengeld liegen vor. Aus eigener Erfahrung rate ich zu beharrlicher Ausdauer im Falle der Ablehnung, d. h. Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht. Als Mitglied bei Pro Retina ggf. dabei beraten und unterstützt durch ehrenamtliche Sozialberater und die Profis der RBM.
Kommentar von Jawisch,
geschrieben am 18.04.2020 um 01:08
Vielen Dank
Entschuldigung für die vielen Fehler ich schreibe mit der Diktierfunktion
Kommentar von EUTB Beratungss...,
geschrieben am 23.04.2020 um 11:39
Hallo "Jawisch",
Ihre Anfrage umfasst viele unterschiedliche Themen. Die EUTB - Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung oder ein Sozialberater der PRO RETINA kann Ihnen hier sicher in einer individuellen Beratung weiterhelfen.
Aktuelle Infos und Kontaktdaten zur EUTB finden Sie unter Beratung/EUTB.
Unter Beratung/Soziales Infos zu den Sozialberatern.
Freundliche Grüße
Inge Kreb-Kiwitt
Inge Kreb-Kiwitt
Analytische Gestalttherapeutin DVG
Heilpraktikerin Psychotherapie HPG
________________________
EUTB Beratungsstelle der
PRO RETINA Deutschland e.V.
Kaiserstraße 1c, 53113 Bonn
Telefon: 0228 227 217 - 20
Mobil: 0151 5152 8513
Fax: 0228 227 217 – 29
E-Mail: kreb-kiwitt.eutb@pro-retina.de
Internet: http://www.pro-retina.de/eutb
Kommentar von Melanie Thiel,
geschrieben am 27.05.2020 um 11:33
Mein Mann hat durch einen Unfall sein linkes Augenlicht verloren. Auf dem anderen Auge haben sie Visus s.c. 0,6 festgestellt. Was hat er für einen GdB?
MfG
Melanie Thiel
Kommentar von Geschäftsstelle Team,
geschrieben am 29.05.2020 um 08:05
Kommentar von Jutta,
geschrieben am 30.06.2020 um 08:16
Gibt es eine Tabelle, die den Visus in Kombination mit Gesichtsfeldeinschränkungen in Schwerbehinderunngsprozent umrechnet?
Kommentar von EUTB Beratungss...,
geschrieben am 30.06.2020 um 13:47
Hallo Jutta,
Tabelle: Visus - Gesichtsfeld
Im folgenden Link ist eine Tabelle. Diese zeigt die Zuordnung von Gesichtsfeldeinschränkungen auf die Merkmale "Hochgradige Sehbehinderung" oder "Blindheit". Ebenso finden Sie in der Tabelle den daraus abzuleitenden Grad der Behinderung (GdB) und die entsprechenden Merkzeichen, die in den Schwerbehindertenausweis eingetragen werden. Hier sind lediglich Beispiele gegeben, die individuelle Einschränkung muss durch den Augenarzt bestimmt werden.
https://www.amd-netz.de/leben-mit-amd/staatliche-hilfen-und-finanzierung...
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Inge Kreb-Kiwitt
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Kommentar von Anonym,
geschrieben am 03.08.2020 um 11:05
Was hat man für einen Grad der Behinderung bei normaler Sehschärfe (0,8 und 1,0), aber lediglich 10° bis 20° erhaltenes Gesichtsfeld?
Kommentar von EUTB Beratungss...,
geschrieben am 04.08.2020 um 13:38
Hallo,
da bei Ihnen noch eine hohe Sehkraft vorliegt wird die Einschränkung des Gesichtsfeldes sehr wahrscheinlich nicht ausreichen um einen GdB zu bestimmen. Es sei denn, es liegen noch weitere Beeinträchtigungen vor.
Im folgenden Link ist eine Tabelle. Diese zeigt die Zuordnung von Gesichtsfeldeinschränkungen auf die Merkmale "Hochgradige Sehbehinderung" oder "Blindheit". Ebenso finden Sie in der Tabelle den daraus abzuleitenden Grad der Behinderung (GdB) und die entsprechenden Merkzeichen, die in den Schwerbehindertenausweis eingetragen werden. Hier sind lediglich Beispiele gegeben, die individuelle Einschränkung muss durch den Augenarzt bestimmt werden.
https://www.amd-netz.de/leben-mit-amd/staatliche-hilfen-und-finanzierung...
Die EUTB - Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung oder ein Sozialberater der PRO RETINA kann Ihnen hier sicher in einer individuellen Beratung weiterhelfen.
Aktuelle Infos und Kontaktdaten zur EUTB finden Sie unter Beratung/EUTB.
Unter Beratung/Soziales Infos zu den Sozialberatern.
Freundliche Grüße
Inge Kreb-Kiwitt
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E-Mail: kreb-kiwitt.eutb@pro-retina.de
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Kommentar von joe,
geschrieben am 30.08.2020 um 11:06
Hallo!
Betrifft Gesichtsfeld.
Habe leiderein eingeschränktes Gesichtsfeld durch Schlaganfall. Drei von vier Quartanten sind ausgelöscht linkes und rechtes Auge. Quartant unten links hat einen Rest von 20 Grad. Kein Räumliches Sehen.Nachgewiesen im Augenärztlichen Gutachten.
In den
Versorgungsmedizinischen Grundsätzen ist es klar geregelt Die Versorgungsmedizin vom Versorgungsamt sieht das aders.
Großzügig wie sie sind wurde ein Gdb von 60 gewährt.
Auch neurologisch Hirninfarkte sind nachgwiesen. Keine Fragen mehr. Das Versorgungsamt und ihr meizinischer Dienst.
Antwort von Hildegard Iverson,
geschrieben am 30.08.2020 um 22:47
Kommentar von Walter,
geschrieben am 01.09.2020 um 20:40
RA 0 LA 0,03
Perimetrie 90 Grad THP 90: Außengrenzen regelrecht.
Besteht bei diesen Werten Anspruch auf das Merkzeichen Bl?
Kommentar von Geschäftsstelle Team,
geschrieben am 02.09.2020 um 09:59
Kommentar von Georg,
geschrieben am 02.09.2020 um 14:59
Optikus Athrophie seit 18 Jahren.
Bis 11/19 kaum Alltagseinschränkungen.
Visus 0,9 rechts, schwankende Gesichtsfeldausfaelle.
Geringe Zunahme im Zentrum jetzt Probleme in Nähe und Ferne beim Lesen. Beginnender Grauer Star.
Linkes Auge 0,3
Habe ich überhaupt Aussicht auf GdB
Antwort von Steffen Döpping,
geschrieben am 03.09.2020 um 15:03
Hallo Georg,
ich bin zwar kein Gutachter aber probieren würde ich es auf jeden Fall. Mehr als Ablehen kann das Sozialamt den Antrag nicht. Dann kann man immer noch in den Widerspruch gehen. Nützlich könnte unter umständen auch eine 2. Meinung (Befund) beim beantragen sein und dem Antrag beifügen!
Grüsse aus Thüringen
Kommentar von Hildegard Iverson,
geschrieben am 03.09.2020 um 22:48
Antwort von Georg,
geschrieben am 10.09.2020 um 18:03
Ausser dieser seltsamen Sehbehinderung gibt es keinerlei Einschränkungen. Bis Ende Oktober 2019 könnte ich sehr aktiv und normal Leben. Wie gesagt, die Gesichtsfeldausfaelle die seit Jahren da waren haben mich kaum im aktiven Leben eingeschränkt. Erst die geringe Zunahme in 2019 schränkt mich erheblich ein.
Habe immer einen Schleier vor den Augen.
Kommentar von Georg,
geschrieben am 10.09.2020 um 17:22
Habe Visus 0,9 rechts und 0,3 links. Vor 17 Jahren wurde eine Optikusatropie diagnostiziert. Hat mich lange nicht gestört. Praktisch war das Zentrum bei ca. 15 Grad komplett frei, wie ein weisser Fleck.
Jetzt gibt es minimale Ausfälle im Zentrum und ich bin beeinträchtigt. Habe aber nur abgeschwächter Sehen, keine Ausfälle. Mit welchem GdB kann ich rechnen?
Kommentar von Georg,
geschrieben am 10.09.2020 um 17:22
Habe Visus 0,9 rechts und 0,3 links. Vor 17 Jahren wurde eine Optikusatropie diagnostiziert. Hat mich lange nicht gestört. Praktisch war das Zentrum bei ca. 15 Grad komplett frei, wie ein weisser Fleck.
Jetzt gibt es minimale Ausfälle im Zentrum und ich bin beeinträchtigt. Habe aber nur abgeschwächter Sehen, keine Ausfälle. Mit welchem GdB kann ich rechnen?
Kommentar von Hildegard Iverson,
geschrieben am 10.09.2020 um 22:30
Antwort von Georg,
geschrieben am 26.09.2020 um 22:29
Hallo Hildegard,
wie begründen sich die 100 Prozent. Ist das reine Sehbehinderung,,,?
Kommentar von Hildegard Iverson,
geschrieben am 27.09.2020 um 22:29
Kommentar von Georg,
geschrieben am 19.10.2020 um 20:59
Hallo Hildegard,
das sind natürlich durchaus mehr Leiden als bei mir. Es ist wirklich nur eine irgendwie nervige Sehbehinderung. Da bekomme ich ja vergleichsweise garnix. Ich kann ja alles sehen, nur irgendwie abgeschwächt. Beim Lesen von Büchern hat man das Gefühl durch irgendwas durchschauen zu müssen. Beim Schreiben auf dem Handy nehme ich die Rolle ab und es geht Recht gut.
Wegen des grauen Star s muss ich halt nochmal nerven. Vielleicht stört er doch mehr wegen der anderen Erkrankung.
Kommentar von Georg,
geschrieben am 23.10.2020 um 21:44
So, heute wieder Augenarzttermin. Sehvermögen liegt bei 80 Prozent. Trotzdem deutliche Einbußen beim Sehen. Linsentrübung würde bestätigt. Ansonsten wohl Gesichtsfeldausfaelle wegen blassen Sehnerven. Sind doch sehr störend. Trotz gutem Sehvermögen. Das verstehe ich alles nicht.
Kommentar von Hildegard Iverson,
geschrieben am 23.10.2020 um 22:45
Antwort von Georg,
geschrieben am 02.11.2020 um 19:15
Im Befund hat die Aä sogar einen fortgeschrittenen Katarakt diagnostiziert, allerdings ohne Visusverlust.
Das ist ein Widerspruch.
Woher weiß ich, was mehr stört. Die Gesichtsfeldausfaelle lt. Perimeter oder die Linsentruebung.
Jedenfalls meint die Aä das keiner operiert.
Kommentar von Hildegard Iverson,
geschrieben am 02.11.2020 um 23:30
Kommentar von Georg,
geschrieben am 13.11.2020 um 19:22
Was heißt eigentlich Gesichtsfeldgrenzen?
Meint das, von der Mitte gemessen nach aussen der unbeschädigte Bereich? Was aber, wenn es im Zentrum Ausfälle gibt und der unbeschädigte Bereich erst bei 15 Grad beginnt. Also die Mitte ist geschädigt der Rand aber nicht. Außerdem ist noch ein Visus von 0,9 vorhanden. Ich habe keine Ahnung wie das gemeint ist. Wenn das Zentrum defekt ist hat man ja doch erhebliche Einschränkungen, geht schon beim Zeitunglesen los.
Kommentar von Georg,
geschrieben am 20.11.2020 um 23:23
Und was ist wenn das Zentrum bis 15 Grad komplett eingeschränkt ist und der Visus trotzdem noch 0,9 beträgt?
Kommentar von Hildegard Iverson,
geschrieben am 21.11.2020 um 22:44
Antwort von Georg,
geschrieben am 24.11.2020 um 11:56
Lt. Gesichtfeldmessung habe ich relative Ausfälle im Zentrum und trotzdem einen Visus von 0;9. Ich empfinde einen permanenten Schatten im Blick. Eben wie du das beschreibst.
Kommentar von Hildegard Iverson,
geschrieben am 24.11.2020 um 22:58
Kommentar von Georg,
geschrieben am 27.11.2020 um 14:02
Die Uniklinik hat im Februar 2020 den beginnenden grauen Star diagnostiziert, im Befund aber keine anstehende OP bei Visus 0,9 geplant.
Die andere Frage ist, was mit Restgesichtsfeld gemeint ist. Lt. Ausdruck ist bei mir das Zentrum bis ca. 15 Grad ja eingeschraenkt also nicht blind aber gemindert. Hier interessiert mich einfach der GdB bei trotzdem noch vorhandenen Visus 0,9.
Kommentar von Hildegard Iverson,
geschrieben am 27.11.2020 um 22:44
Antwort von Gast,
geschrieben am 28.11.2020 um 10:19
Hallo Georg,
ich kann Hildegard nur zustimmen, stelle einen Antrag auf Erteilung eines GdB und warte die Entscheidung ab. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass Dein Befund keine Schwerbehinderung begründet. Du kannst noch alles sehen "Ich kann ja alles sehen, nur irgendwie abgeschwächt. Beim Lesen von Büchern hat man das Gefühl durch irgendwas durchschauen zu müssen". Ist das bereits eine Behinderung?
Sozialgesetzbuch 9. Buch
§ 2 Absatz 1 SGB IX
„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.“
Eine Katarakt-OP könnte Deinen Schleier und eventuell sogar die Skotome beseitigen. Was spricht gegen diesen Eingriff?
Was mich an Deiner Stelle mehr interessieren würde, was ist die Ursache für die Optikus- Atrophie? Ein Trauma? Eine Entzündung? Angeboren? Ein Glaukom?
Vieleicht suchst Du aber auch nach Erfahrungsberichten? Gerne! Am Anfang meiner Sehbehindertenkarriere habe ich einen Antrag auf Erteilung eines GdB gestellt. Visus damals beidseitig 30, absolute Skotome über die Netzhaut verteilt: GdB von 30. Fahrverbot, Lesen nur mit grösster Anstrengung, Berufsausübung kaum noch möglich, extreme Blendempfindlichkeit und trotzdem keinen Anspruch auf Schwerbehinderung. Noch Fragen?
Antwort von Hallo Gast,
geschrieben am 04.12.2020 um 16:51
Danke für den Beitrag. Woher die Optikus Sthropie kommt, weiss niemand. Im Befund steht Zustand nach Papilitis. Also möglicherweise eine Entzündung. Aber Visus Rechts immernoch 0,9.
Wenn du nur 30 Prozent bei dem schlechten Visus bekommen hast, habe i h ja keine Chance. Und wovon lebst du, wenn du nicht erwerbsunfaehig bist? Aber arbeiten auch nicht geht?
Grauer Star OP würde bisher abgelehnt, sei noch zu gering.
Antwort von Georg,
geschrieben am 04.12.2020 um 17:12
Übrigens hat mich noch niemand nach meinen Führerschein gefragt. Und meine Netzhaut ist auch ok. Wo sind da die Skotome.
Antwort von Gast,
geschrieben am 08.12.2020 um 20:02
Wenn Dir niemand verboten hat, Auto zu fahren, steht dem anscheinend auch nichts im Wege; die Ärzte hätten Dich sonst ganz bestimmt darauf hingewiesen.
Antwort von Gast,
geschrieben am 08.12.2020 um 20:00
Hallo Georg,
eine Papillitis ist eine böse Sache, da kannst Du wahrhaftig von Glück reden, dass Du immer noch eine Sehkraft von 90% hast.
Warum sollte ich erwerbsunfähig sein? Ich bin Gott sei Dank gesund, sehe nur sehr schlecht. Nach einer Rehabilitationsmaßnahme im Berufsförderungswerk und nach der Ausstattung mit entsprechenden technischen Hilfsmitteln bin ich in der Lage meinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen, genau wie zahlreiche andere sehbehinderte und blinde Menschen auch. Ich gebe zu, das Leben mit einer Sehbehinderung ist eine Herausforderung, aber machbar.
Antwort von Georg,
geschrieben am 11.12.2020 um 10:09
Hallo Gast,
das mit der Sehkraft von 90 Prozent ist halt nicht objektiv. Der Visus rechts ist bei ca 0,8 stabil, obwohl lt. Messung vor einem Jahr die Gesichtsfeldausfaelle im Zentrum zugenommen haben. Warum ist nicht raus zubekommen. Jedenfalls hatte ich 17 Jahre lang kaum Probleme trotz des schon erheblich eingeschränkten Gesichtsfeldes im unteren Bereich. Aber da war im Zentrum noch ein Bereich von ca. 10 Grad unbeschädigt. Der hat mir zum Leben gereicht. Jetzt ist da mit relativen Skotomen zu. Sagt jedenfalls die Peremitrie. Trotzdem hat sich der Visus nicht verschlechtert. Die Uniklinik hatte sogar stabilen Verlauf bescheinigt.Das ist alles widerspruechlich.
Welchen GdB hast du jetzt und was kann man beruflich und in der Freizeit damit machen?
Wie ist der Seheindruck? Ursache der Sehbehinderung?
Das seltsame bei mir, bei entsprechender Beleuchtung und ohne Brille kann ich sogar normal geschriebenes Lesen. Lese sogar jeden Abend eine Adventsgeschichte vor.
Kommentar von Maria ,
geschrieben am 28.12.2020 um 18:33
Guten Tag, ich hatte im Jahr 2012 einen Sehnervinfarkt und verlor dadurch auf dem linken Auge die untere Hälfte meines Gesichtsfeldes. Meine Sehstärke ist auch nicht die Beste und durch eine beidseitige Glaskörperablösung schwirren kleine Fliegen im Sehfeld. Jetzt war ich zur Kontrolle des Gesichtsfeldes beim Augenarzt und die Auswertung muss wohl katastrophal gewesen sein. Sie wurde ohne Augenglas in meiner Stärke durchgeführt. Der Augenarzt vermerkte in meinen Unterlagen, dass ich kein Auto mehr fahren darf. Ich bin sehr verwirrt, wohne auf einem kleinen Dorf- ohne Busverbindung -
Ich arbeite bei einer Bank auf verschiedenen Geschäftsstellen und bin auf das Auto angewiesen.
Wird diese Untersuchung immer angepasstes Augenglas durchgeführt - ich fahre doch kein Auto ohne Brille (ohne Brille gehe ich nirgendwo hin). Ich bin verzweifelt. Wie soll ich vorgehen? Ein erfolgreicher Antrag Schwerbehinderung würde mich vor Kündigung schützen, wenn der aber erfolglos wäre, hätte ich eine Lawine ins Rollen gebracht. Wie soll ich diese Situation nur beurteilen?
Kommentar von Hildegard Iverson,
geschrieben am 28.12.2020 um 23:04
Kommentar von joe,
geschrieben am 29.12.2020 um 10:18
Hallo alle zusammen!
Hallo Hildegart,
zur kurzen Information,Gesichtsfeldausfall linkes und rechtes Auge durch Schlaganfall. Drei von vier Quartanten erloschen in einem quartanten unten links ein geringer Rest.
Durchführung der grauen Star Op links und rechts.
GdB 100. Den Führerschein habe ich.Habe die Fahrzeuge aber alle abgegeben um keinen zu gefährden. Halte mich jetzt am Rollator fest.Nervenschaden ist nachgewiesen. Trotzdem gebe ich nicht auf. Auch wenn man auf Hilfe angewiesen ist. Nur Mut. Traut euch.
Mit freundlichen Grüßen
joe
Kommentar von Hildegard Iverson,
geschrieben am 29.12.2020 um 22:34
Kommentar von Karin Teubl ,
geschrieben am 13.02.2020 um 15:55
Warum zählen die anderen Beeinträchtigungen nicht mit-
Nachtblind
Sonnenlicht nur mit kantenfilterbrillen
Extreme blendwirkung
Kontrastieren nur bei gutem Licht möglich
Farbenblind