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Barrierefreie Bescheide

Wie setzen wir unser Recht auf ein barrierefreies Verwaltungsverfahren durch?

Seit 2002 haben blinde und sehbehinderte Menschen einen Rechtsanspruch darauf, mit Behörden barrierefrei kommunizieren zu können. In einigen uns bekannten Fällen waren Behörden schnell und unkompliziert in der Lage, den Antragstellern einen Bescheid in Brailleschrift oder Großdruck zuzuschicken. Leider gibt es aber auch viele negative Erfahrungen. Die Mitarbeiter der Behörden kennen den Rechtsanspruch auf einen barrierefreien Bescheid nicht, meinen (noch) nicht die technischen Möglichkeiten zur Umsetzung zu haben oder ignorieren die Anfrage schlicht und einfach. Es ist daher wie so oft wichtig, sein Recht zu kennen und zu wissen, wie man es durchsetzen kann.

Aus welcher Rechtsgrundlage leitet sich der Anspruch ab?

§ 10 Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) regelt:

"Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 7 Absatz 1 Satz 1 haben bei der Gestaltung von schriftlichen Bescheiden, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vordrucken eine Behinderung von Menschen zu berücksichtigen. Blinde und sehbehinderte Menschen können nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Absatz 2 insbesondere verlangen, dass ihnen Bescheide, öffentliche Verträge und Vordrucke ohne zusätzliche Kosten auch in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist."

Einzelheiten regelt die "Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz" (VBD). Die Verordnung findet man auf der Website www.behindertenbeauftragter.de (externes Angebot). Die Landesgleichstellungsgesetze enthalten entsprechende Regelungen.

Welche Institutionen sind verpflichtet?

Durch das BGG:

  • Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
  • Bundesagentur für Arbeit (BA)
  • Bundesknappschaft
  • Bahnversicherungsanstalt
  • Seekasse
  • Regulierungsbehörde
  • und andere

Durch die Landesgleichstellungsgesetze:

  • Landesversicherungsanstalten (LVA)
  • und andere

Wie beantrage ich einen barrierefreien Bescheid?

Es gibt bisher noch keine Antragsvordrucke, die die Wahlmöglichkeiten nach den Behindertengleichstellungsgesetzen enthalten. Darum ist es zu empfehlen, den Antrag auf barrierefreie Kommunikation formlos zu stellen. In dem Antrag kann man erklären, für welche Form der Zugänglichmachung man sich entscheidet.

Muster für einen Antrag:

Ich bin sehbehindert ⁄ blind und beantrage, mir den Schriftwechsel in diesem Verfahren (Bescheide, Vordrucke, Merkblätter) in einer mir zugänglichen Form im Sinne des § 10 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu übersenden. Bitte schicken Sie mir alle Schriftstücke in der folgenden Form:

  • Großdruck
  • Blindenschrift (Kurzschrift, Vollschrift)
  • Audiokassette
  • CD
  • E-Mail
  • Diskette
  • CD-ROM
  • Weiteres

Was tun, wenn die Behörde nicht reagiert oder sich weigert?

Es gibt kein Patentrezept, um zum Ziel zu kommen, aber einige Vorschläge, sein Recht beharrlich weiter einzufordern:

  • Auf einer schriftlichen Ablehnung des Antrages bestehen.
  • Widerspruch gegen die Verweigerung der Barrierefreiheit einlegen.
  • Beschwerde an die Behörde selbst, den Bundesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen, das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung, Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises usw.
  • Klage beim Sozialgericht auf Feststellung, dass die Behörde verpflichtet ist, das Schriftstück in der gewählten Form zur Verfügung zu stellen
  • Verbandsklage gemäß § 13 BGG durch einen anerkannten Verband, bei Fällen mit allgemeiner Bedeutung

Was tun, wenn eine Frist versäumt wurde?

Hat die Behörde sich nicht in einer zugänglichen Form geäußert, obwohl ein sehbehinderter oder blinder Mensch dies nachweislich beantragt hat und wurde dadurch eine Frist versäumt, dann ist dieses Versäumnis unverschuldet. Damit keine Rechte verloren gehen, ist ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen.

Muster für Antrag auf Wiedereinsetzung:

Ich beantrage, mich im Wege der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 27 SGB X so zu stellen, als hätte ich den Widerspruch fristgerecht eingelegt ⁄ den Antrag rechtzeitig gestellt.

Überprüfung der Umsetzung:

Die Umsetzung des Rechtsanspruchs wird in Kürze durch das Bundesministerium für Inneres überprüft. Hierfür werden Stellungnahmen der Behörden und der Verbände eingeholt. Es ist wichtig, dass viele Anträge auf barrierefreie Kommunikation dokumentiert und aktenkundig sind. Bei einer zu geringen Nachfrage könnte man nämlich den Schluss ziehen, dass sich mangels Bedarf der Aufwand der Umsetzung nicht lohnt.

Rechte, die wir nicht wahrnehmen, verfallen.

Michael Jörg