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Barrierefreie Dokumente

SGB IX - Rechte, die wir nicht nutzen, verfallen

von Michael Jörg

Durch das SGB IX wurden in den meisten größeren Städten und Kreisen gemeinsame Beratungs- und Servicestellen eingerichtet. An sie können sich Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen wenden, wenn sie eine Beratung haben und einen Antrag auf Leistung der REHA Träger stellen wollen. Leider werden Beratungs- und Servicestellen, die die Behindertenverbände beim Gesetzgeber durchgekämpft haben, von den Betroffenen kaum besucht. Da einzelne Regelungen des SGB IX auf ihre Tauglichkeit überprüft werden sollen, sind die Behindertenverbände gefragt. Die Betroffenen sind aufgefordert, das Angebot der Beratungs- und Servicestellen stärker in Anspruch zu nehmen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, dass diese Einrichtungen geschlossen werden.

Bundesgleichstellungsgesetz

Das Bundesgleichstellungsgesetz hält für Sehbehinderte und Blinde einige Besonderheiten bereit. In der Rechtsverordnung (Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung - VBD) zu diesem Gesetz, das die Pro Retina maßgeblich mitgestalten konnte, ist festgelegt, dass wir Bescheide, die von Bundesbehörden ergehen, auch in einer für uns passenden Form erhalten können. Zum Beispiel können Bescheide der BfA nicht nur in Schwarzschrift, sondern auch in Punktschrift, als Großdruck oder aufgesprochen auf Kassette angefordert werden. Leider nehmen diese Möglichkeit bisher nur wenige sehbehinderte und blinde Menschen wahr. Wer einen Bescheid in Schwarzschrift erhält, kann durch ein Telefonat oder eine kurze schriftliche Mitteilung mit dem Hinweis auf seine Sehbehinderung oder Erblindung und die gewünschte Form an die BfA richten, um den Bescheid in Punktschrift, Großdruck oder Kassette in den Händen zu halten.

Erfahrung

Meine Erfahrung: Am 14. März hielt der Bundeskanzler eine Regierungserklärung zur Agenda 2010 vor dem Deutschen Bundestag. In einer Mail an das Bundespresseamt wünschte ich eine Kassettenaufsprache der Agenda und berief mich dabei auf die Rechtsverordnung zum Bundesgleichstellungsgesetz. Nur eine Woche später lag eine Kassette in meinem Briefkasten. Darauf war ein Mitschnitt der Regierungserklärung zu hören.

Allen Betroffenen nur Mut!
Wenn man Rechte nicht nutzt, verfallen sie.