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1. Oktober 2014 (Tag der älteren Menschen)

Pressemitteilung

1. Oktober 2014 (Tag der älteren Menschen)

Wird die Augengesundheit von Senioren gefährdet? Ausgerechnet am Tag der älteren Menschen könnte sich die Versorgungslage verschlechtern. Zum Tag der älteren Menschen am 1. Oktober 2014 warnt die PRO RETINA Deutschland e.V., dass die Augengesundheit vieler Senioren durch aktuelle Neuerungen im Gesundheitswesen gefährdet sein kann.

Die Menschen werden älter, die Zusammensetzung der Bevölkerung ändert sich. Bis zum Jahr 2050 werden ca. 28 Millionen Menschen über 60 in Deutschland leben. Ziel ist es, die gewonnenen Lebensjahre bei möglichst guter Gesundheit und Lebensqualität zu erleben. Hierbei ist es wichtig, dass Menschen ihr Leben so lange wie möglich aktiv gestalten können, dass sie ihre Möglichkeiten und Ressourcen ausschöpfen können informiert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihrer Homepage.

Aktuellen Schätzungen zu Folge sind rund 4 Millionen Menschen in Deutschland von der Altersabhängigen Makula-Degeneration (AMD) betroffen. Bei dieser Erkrankung können die Senioren im fortgeschrittenen Stadium kein Auto mehr fahren und verlieren unter Umständen die Fähigkeit Gesichter zu erkennen und zu lesen. Die AMD ist die häufigste Ursache für gesetzliche Erblindung in den Industrieländern.

Ab dem 1. Oktober gelten neue Regelungen für gesetzlich versicherte Patienten, wenn es um die Behandlung der AMD geht.

Was ändert sich ab 1. Oktober?

Obwohl für die feuchte Form der AMD Therapien zur Verfügung stehen, könnte sich die Versorgungslage für Patienten drastisch verändern. Zur Behandlung dieser Augenerkrankung wie auch anderer Makulaerkrankungen konnte bisher die intravitreale operative Medikamenteneingabe (IVOM) sowohl beim spezialisierten niedergelassenen Augenarzt wie auch in Augenkliniken verabreicht werden. Die neu eingeführte EBM-Ziffer ermöglicht jetzt zwar die Behandlung von Patienten gegen Vorlage ihrer Versichertenkarte als Regelleistung, was seit vielen Jahren auch von der PRO RETINA gefordert wurde. Bei der Einführung dieser Neuregelung wurde aber nicht ausreichend berücksichtigt, dass bis zu 40 % der Behandlungen bislang an Kliniken erfolgten, dass viele Kliniken zukünftig aber nicht mehr an dieser Versorgung beteiligt werden können, da sie nicht über EBM abrechnen dürfen. Hierauf wies auch die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG), in einer Stellungnahme hin.

Patienten unzureichend informiert?

In einem offenen Brief an die gesetzlichen Krankenkassen hat die PRO RETINA bereits auf die Situation hingewiesen. Die Antworten der Krankenkassen sind uneinheitlich. Einzelne Kassen scheinen sich dabei des Problems bewusst zu sein und haben für eine Übergangsregelung gesorgt. Die PRO RETINA Deutschland e.V. möchte sichergestellt wissen, dass die IVOM unverzüglich nach Diagnosestellung beginnen und qualitätsgesichert sowohl in Arztpraxen wie auch in Klinikambulanzen erfolgen kann. Bei der Therapie ist es wichtig, dass die Injektionen regelmäßig und zeitgerecht erfolgen, um einen unwiederbringlichen Sehverlust zu vermeiden.

Die PRO RETINA fordert die Verantwortlichen auf Seiten der Ärzte und Krankenkassen auf, sich dieses Themas anzunehmen und für tragfähige Regelungen zu sorgen, welche die Augengesundheit von älteren Menschen nicht gefährdet. Hintergründe und Erläuterungen zur Pressemeldung:

Was ist eigentlich eine EBM Ziffer?

Unter Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) versteht man im deutschen Gesundheitswesen ein Verzeichnis, nach dem vertragsärztlich erbrachte, ambulante oder belegärztliche Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Es handelt sich somit um ein Vergütungssystem der ärztlichen Versorgung in Deutschland, kann man unter Wikipedia nachlesen.

Wenn also keine EBM Ziffer vorliegt muss ein Vertrag zwischen Arzt und Krankasse vorliegen, damit die Kostenübernahme geregelt wird.

Für die Patienten bedeutet dass dann, je nach Krankenkasse, aufwändige Anträge auf Kostenübernahme der Therapie zu stellen. Die Gefahr bestand darin, dass während der Antragsbearbeitung der Sehverlust unwiderruflich fortgeschritten ist. AMD Patienten hatten also mitunter keinen Zugang zu einer vorhandenen Therapie. GKV-Patienten, die an feuchter Altersabhängige Makula-Degeneration (AMD) leiden, haben sich vielfach beim Bundesversicherungsamt (BVA) beschwert: Kassen wollten nur einen Teil der Behandlungskosten zahlen, berichtet die Behörde in ihrem Jahresbericht 2013.

Weitere Quellen: www.bzga.de/themenschwerpunkte/gesundheitaelterermenschen/