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Altersblindheit: Neue Verträge stellen Patientenrechte wieder her

Altersblindheit: Neue Verträge stellen Patientenrechte wieder her

Neue Verträge, die einige Ersatz-Krankenkassen mit einem Arzneimittelhersteller und Ärzte-Organisationen abgeschlossen haben, stellen die Rechte von Patienten wieder her, die an der Altersabhängigen Makula-Degeneration (AMD) leiden: Ihr Anspruch auf die Behandlung mit einer qualitätsgesicherten und zugelassenen Therapie bei einem Augenarzt ihrer Wahl wird nicht länger missachtet. »Diese Verträge haben Modellcharakter«, erklärt Ute Palm, Vorstandsmitglied von PRO RETINA Deutschland [eV] »Wir hoffen, dass ähnliche Vereinbarungen schnellstmöglich auch von anderen Krankenkassen geschlossen [bzw] bundeseinheitliche Regelungen getroffen werden, damit alle Patientinnen und Patienten davon profitieren.«

Diagnostiziert ein Augenarzt bei einem Patienten die feuchte Form der Altersabhängigen Makula-Degeneration muss es schnell gehen: Eine Therapie in der Frühphase kann den Sehverlust stoppen und die Sehfähigkeit sogar wieder verbessern. Wirksame Medikamente stehen für die Therapie zur Verfügung. Doch die ärztliche Leistung, die Injektion eines Medikamentes in den Augapfel, fehlt noch immer im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Weil sich die Spitzenverbände der Ärzte und Krankenkassen über das Honorar nicht einigen können, werden die Verhandlungen seit mehr als drei Jahren immer wieder abgebrochen oder vertagt.

Darum schlossen viele Krankenkassen Verträge mit Ärzteverbänden ab. Diese sind so ausgestaltet, dass die Ärzte an Stelle des zugelassenen Medikamentes (Handelsname: Lucentis) nur eine nicht zugelassene, aber billigere Therapie anwenden konnten, deren Wirksamkeit und Sicherheit für diesen Einsatz indes wissenschaftlich nicht ausreichend belegt ist. Stellen Patient und Arzt einen Antrag auf Behandlung mit dem zugelassenen Medikament, lehnen die Kassen die Übernahme der Therapiekosten ab und fordern die Patienten auf, sich bei »Vertragsärzten« behandeln zu lassen – bei denen gab und gibt es aber nur eine nicht zugelassene Behandlung.

Gegen diese Praxis hat PRO RETINA Deutschland [eV] immer wieder öffentlich und bei den politisch Verantwortlichen protestiert. Nachdem unlängst auch mehrere Sozialgerichte den Anspruch der Patienten auf die Therapie mit dem zugelassenen Medikament durch einen Augenarzt ihrer Wahl bestätigten, haben einige Ersatzkassen und Ärzteverbände darauf nun reagiert.

Die Techniker Krankenkasse (TK), die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) und die Hanseatische Ersatzkasse (HEK) haben nun mit dem Hersteller des zugelassenen Medikamentes einen Rabattvertrag abgeschlossen und gleichzeitig den Behandlungsvertrag mit den Ärzten neu konzipiert. Dieser ist nun so ausgestaltet, dass die Therapie mit dem zugelassenen Medikament erstmals abgebildet ist und der Arzt keinen finanziellen Nachteil mehr hat, wenn er diese Therapieoption anwendet. Er erhält das Honorar unabhängig vom eingesetzten Medikament. Da diese Regelung für die Kostenübernahme auch außerhalb spezieller Verträge zwischen Krankenkassen und Ärzteverbänden gilt, werden weder die Rechte der Patienten auf die Therapie der 1. Wahl bei einem Arzt ihres Vertrauens noch die ärztliche Therapiefreiheit länger eingeschränkt.

»Wir freuen uns sehr, dass unsere Aktivitäten zur Wahrung der Patientenrechte dazu beigetragen haben, dass eine Lösung gefunden wurde, von der alle Beteiligten profitieren«, erklärt Ute Palm, Vorstandsmitglied von PRO RETINA Deutschland [eV]

Gleichwohl gibt es für die Selbsthilfeorganisation keinen Grund, ihre Bemühungen um Patientenrechte einzustellen. Palm: »Von diesen neuen Verträgen profitieren derzeit ausschließlich jene Menschen, die bei den drei Vorreitern unter den Krankenkassen versichert sind – dies könnte natürlich ein Grund sein, die Kasse zu wechseln. Wir wünschen uns aber, dass natürlich alle Krankenkassen solche Verträge abschließen oder dass die ärztliche Leistung endlich in den allgemeinen Leistungskatalog aufgenommen wird, der für alle Krankenkassen verbindlich ist.«