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PRO RETINA Deutschland e. V. appelliert: Finger weg von den Nebenkosten für Blindenführhunde
Änderung der Regelung würde Versorgung der Führhunde und ihrer Halter gefährden
Futter, Pflege, Tierarzt, Ausstattung – die laufenden Kosten für einen Hund sind beträchtlich. Sehbeeinträchtigte und blinde Menschen, die auf ihren Führhund angewiesen sind, erhalten von der Krankenkasse Unterstützung, um diese Kosten bewältigen zu können. Die aktuellen Überlegungen, die bisher geltende Regelung zur Kostenübernahme für Blindenführhunde zu streichen – ohne eine gleichwertige rechtliche Grundlage zu schaffen – bedeuten für diese Menschen eine existenzielle Bedrohung. Daher fordert PRO RETINA Deutschland e. V., die derzeitige Regelung nicht anzutasten und damit das selbstbestimmte Leben mit Führhund nicht zu gefährden.
Führhunde sind für viele Menschen mit Beeinträchtigung die einzige Möglichkeit, arbeiten zu gehen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Damit sie Kosten, die mit dem Führhund verbunden sind, bewältigen können, erhalten sie eine monatliche Pauschale für laufende Ausgaben und können sich zusätzliche Kosten wie Tierarztrechnungen erstatten lassen. Nun plant der GKV-Spitzenverband, diese Regelung abzuschaffen. Günter Matzko, Ansprechpartner zum Thema Führhunde im PRO RETINA Arbeitskreis Hilfsmittel, betont: „Die Haltung eines Blindenführhundes bedeutet nicht nur Verantwortung, sondern auch Kosten. Die bisher einheitliche und transparente Regelung hat sich bewährt – ihre Abschaffung wäre ein Rückschritt in der Versorgung sehbeeinträchtigter und blinder Menschen.“
PRO RETINA Geschäftsführer Dario Madani ergänzt, dass die damit verbundene unklare Rechtslage Tür und Tor öffne für bürokratische Einzelentscheidungen. Daher fordert er den GKV-Spitzenverband eindringlich auf, von der geplanten Streichung abzusehen und die bisherige Regelung zu erhalten. Dabei verweist er darauf, dass eine Streichung der Hilfsmittelregelung auch rechtlich bedenklich wäre. „Errungenschaften auf dem Weg zu echter Teilhabe dürfen nicht rückgängig gemacht werden.“
