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Die PRO RETINA fordert eine tragfähige Regelung
Für Patienten mit Makulaerkrankungen droht eine dramatische Versorgungslücke
Die intravitreale operative Medikamenteneingabe (IVOM) zur Behandlung von Augenerkrankungen – darunter die feuchte altersabhängige Makuladegeneration (AMD) und das diabetesbedingte Makulaödem – wird ab Oktober als neue Leistung in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Damit können gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten künftig allein mit ihrer Versichertenkarte behandelt werden, ohne eine vorherige Kostenübernahmeerklärung ihrer Krankenkasse. Dies erfüllt eine langjährige Forderung des Arbeitskreises Makula der PRO RETINA.
So weit, so gut.
Gleichzeitig weisen in Kliniken tätige Augenärzte darauf hin, dass durch das neue Abrechnungsverfahren erhebliche unbeabsichtigte Nachteile entstehen könnten.
Es wird befürchtet, dass ab dem 1. Oktober ein akuter Versorgungsengpass entsteht, der vermeidbare erhebliche Sehverschlechterungen bis hin zur Erblindung zur Folge haben könnte.
In den vergangenen Jahren wurden – trotz regionaler Unterschiede – Regelungen geschaffen, die vielen Patientinnen und Patienten einen zeitnahen Zugang zu einer qualitätsgesicherten IVOM ermöglichten. Ein Großteil dieser Behandlungen erfolgte in Klinikambulanzen auf Basis individueller Kostenerstattungsanträge. Mit der Aufnahme in den EBM entfällt diese Möglichkeit jedoch, da Klinikambulanzen derzeit nicht nach EBM abrechnen können. Bestehende Selektivverträge, denen nur wenige Kliniken angeschlossen sind, werden noch überprüft.
Es ist daher zu befürchten, dass viele gesetzlich versicherte Betroffene ab dem 1. Oktober nicht mehr in Klinikambulanzen behandelt werden können. Angesichts des hohen Anteils von IVOM-Injektionen im Klinikbereich erscheint es unwahrscheinlich, dass niedergelassene Augenärzte diese Zahl kurzfristig auffangen können.
Dr. Frank Brunsmann, Fachbereichsleiter „Diagnostik & Therapie“ der PRO RETINA, betont: „Notwendige Leistungen müssen weiterhin ohne das Sehvermögen gefährdenden Zeitverlust erbracht werden. Der befürchtete Engpass darf nicht zu einer Absenkung der Behandlungsqualität führen.“
Erwartungen von PRO RETINA
PRO RETINA fordert:
- Sicherstellung einer unverzüglich nach Diagnosestellung beginnenden und qualitätsgesicherten IVOM, sowohl in Arztpraxen als auch in Klinikambulanzen – auch nach dem 1. Oktober.
- Einbeziehung aller Patientengruppen, für die sich die IVOM in den letzten Jahren bewährt hat – einschließlich seltener Erkrankungen, die nicht durch die neue EBM-Ziffer erfasst werden.
- Einsatz geeigneter und bewährter Medikamente im Off-Label-Use, sofern medizinisch notwendig.
- Beibehaltung hoher Qualitätsstandards zur Wahrung der Patientensicherheit, insbesondere wegen des erhöhten Infektionsrisikos bei wiederholten Eingriffen.
- Finanzierung erforderlicher diagnostischer Verfahren, insbesondere der sdOCT, die von nationalen und internationalen Fachgesellschaften zur individuellen Therapieführung empfohlen wird.
Dies ist notwendig, um Über- und Unterbehandlungen zu vermeiden.
PRO RETINA appelliert an die Verantwortlichen auf Seiten der Leistungserbringer und Leistungsträger, tragfähige Lösungen zu schaffen, um die Versorgung auch nach dem 1. Oktober sicherzustellen.
Über PRO RETINA Deutschland e. V.
Die PRO RETINA Deutschland e. V. ist eine Selbsthilfevereinigung von Menschen mit Netzhautdegenerationen, gegründet 1977 von Betroffenen und Angehörigen. Mit über 50 Regionalgruppen und rund 6.000 Mitgliedern ist sie bundesweit aktiv, bietet Information und Beratung und vertritt die Interessen der Patientinnen und Patienten in der Öffentlichkeit. Zudem engagiert sich PRO RETINA intensiv in der Forschungsförderung, um die Entwicklung wirksamer Therapien voranzubringen.