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Die PRO RETINA fordert eine tragfähige Regelung

Die PRO RETINA fordert eine tragfähige Regelung.

Für Patienten mit Makulaerkrankungen droht eine dramatische Versorgungslücke.

Die intravitreale operative Medikamenteneingabe (IVOM) zur Behandlung von Augenerkrankungen einschließlich der feuchten altersabhängigen Makuladegeneration und des diabetesbedingten Makulaödems wird zum Oktober als neue Leistung in den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Damit können gesetzlich krankenversicherte Patienten nunmehr gegen Vorlage ihrer Versichertenkarte und ohne vorherige Einholung einer Kostenübernahmeerklärung ihrer Krankenkasse behandelt werden – eine langjährige Forderung auch des Arbeitskreises Makula der PRO RETINA. So weit, so gut!

Durch die Anwendung des geänderten Abrechnungsverfahrens nach EBM können aber in Kürze auch erhebliche unbeabsichtigte Nachteile für die Patientinnen und Patienten entstehen. Hierauf wurde PRO RETINA durch an Kliniken tätige Augenärzte hingewiesen.

„Damit würde ab dem 1.10. eine akute Versorgungslücke drohen mit der Gefahr, dass bei betroffenen Patienten vermeidbare, erhebliche Sehverschlechterungen bis hin zur Erblindung im Sinne des Gesetzes eintreten“, sagt Franz Badura, Vorsitzender der PRO RETINA Deutschland e. V.

Nach anfänglichen Versorgungsproblemen bei der IVOM wurden in den letzten Jahren durch Bemühungen aller an der Versorgung beteiligten Partner Regelungen auch außerhalb des EBM erarbeitet, die – zwar durchaus mit regionalen und kassenspezifischen Unterschieden – doch für den überwiegenden Teil betroffener Patienten einen zeitnahen Zugang zu einer qualitätsgesicherten IVOM ermöglichten.

„Dabei wird diese Behandlung gegenwärtig in Deutschland fast zur Hälfte durch Klinikambulanzen durchgeführt, zumeist auf der Basis von individuellen Kostenerstattungsanträgen“, erläutert Badura. Dies ist aber nach Aufnahme in den EBM ab 1.10. nicht mehr möglich, da die Kliniken derzeit nicht nach EBM abrechnen können. Die bestehenden Selektivverträge, denen nur wenige Kliniken angeschlossen sind, werden derzeit noch geprüft.

Es ist also de facto zu befürchten, dass viele gesetzlich versicherte Patienten ab 1.10. nicht behandelt werden können. Bei dem großen Anteil von Injektionen im Klinikbereich erscheint es plausibel, dass diese nicht in kurzer Zeit von niedergelassenen Augenärzten bewältigt werden können.

„Aus Sicht der PRO RETINA Deutschland e.V. müssen notwendige Leistungen weiterhin ohne das Sehvermögen gefährdenden Zeitverlust erbracht werden. Angesichts der bundesweit nicht einheitlichen Qualitätsstandards darf dabei der befürchtete Engpass nicht zu einer Absenkung der Qualität der Behandlung führen“, meint Dr. Frank Brunsmann, Fachbereichsleiter "Diagnostik & Therapie" der bundesweiten Selbsthilfeorganisation.

Die Erwartungen von PRO RETINA lauten daher:

  • Sicherstellung einer unverzüglich nach Diagnosestellung beginnenden und qualitätsgesicherten IVOM in Arztpraxen und Klinikambulanzen auch nach dem 01.10.
  • Dies muss für alle Patientengruppen gelten, bei denen sich nach Erfahrungen von Ärzten und Patienten aus den letzten Jahren die IVOM bewährt hat, also auch für einige seltene Erkrankungen, die derzeit nicht durch die EBM-Ziffer abgedeckt sind.
  • Hierfür muss auch die Anwendung von geeigneten und bewährten Arzneimitteln im off label use möglich sein.
  • Beibehaltung und möglichst bundesweite Anwendung hoher Qualitätsstandards zur Wahrung der Patientensicherheit. So besteht aufgrund der wiederholten Anwendung ein erhöhtes Infektionsrisiko.
  • Sicherstellung der Finanzierung von diagnostischen Untersuchungen wie der sdOCT, die nach Empfehlungen nationaler und internationaler ärztlicher Fachgesellschaften zur Therapiesteuerung notwendig sind, um eine patientenindividualisierte IVOM zu gewährleisten und somit sowohl Über- als auch Unterbehandlungen zu vermeiden.

PRO RETINA fordert die Verantwortlichen auf Seiten der Leistungserbringer und –träger auf, sich dieses Themas anzunehmen und für tragfähige Regelungen zu sorgen.

Die PRO RETINA Deutschland e.V. - Selbsthilfevereinigung von Menschen mit Netzhautdegenerationen - wurde 1977 von Betroffenen und deren Angehörigen als gemeinnütziger Verein gegründet, um sich selbst zu helfen. Es ist eine bundesweit tätige Organisation mit mehr als 50 Regionalgruppen und circa 6.000 Mitgliedern. Sie bietet Informationen und Beratung und versteht sich als Interessenvertretung der Patientinnen und Patienten in der Öffentlichkeit. Um einen Beitrag zur Entwicklung wirksamer Therapien zu leisten, engagiert sich PRO RETINA Deutschland e. V. auch in der Forschungsförderung.