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Feuchte AMD: OCT als Kassenleistung
Verbesserte Diagnostik bei feuchter AMD und diabetischem Makulaödem
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Optische Kohärenztomographie (OCT) zur Diagnostik und Therapiesteuerung der neovaskulären altersabhängigen Makuladegeneration (feuchte AMD) sowie des diabetischen Makulaödems in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Dieses bildgebende Verfahren ermöglicht eine präzise Darstellung der Netzhautschichten und spielt eine zentrale Rolle bei der Beurteilung des Krankheitsverlaufs sowie bei Entscheidungen zur Fortsetzung oder Pause intravitrealer Injektionen.
Von der IGeL-Leistung zur Regelversorgung
Obwohl die OCT seit langem als diagnostische Methode der Wahl gilt, mussten gesetzlich Versicherte diese Untersuchung bislang in den meisten Fällen selbst bezahlen. Nur im Rahmen einzelner Selektivverträge oder bei bestimmten Klinikbehandlungen wurden die Kosten übernommen. Die Aufnahme in die Regelversorgung stellt daher eine wesentliche Entlastung für Patientinnen und Patienten dar, insbesondere da die OCT für eine frühzeitige Erkennung und Therapieüberwachung essenziell ist.
Vertreter der PRO RETINA begrüßen die Entscheidung ausdrücklich und betonen deren Bedeutung für die Versorgung von Menschen mit feuchter AMD oder diabetischem Makulaödem. Zugleich wird die Hoffnung geäußert, dass künftig auch bei weiteren relevanten Erkrankungen Lösungen gefunden werden, um den Einsatz der OCT entsprechend ihrem Wert für die Diagnostik zu ermöglichen.
Zeitpunkt der Umsetzung
Der Beschluss des G-BA tritt nicht sofort in Kraft. Das Bundesministerium für Gesundheit hat zwei Monate Zeit für die rechtliche Prüfung. Anschließend legt der Bewertungsausschuss innerhalb von sechs Monaten die Vergütung im einheitlichen Bewertungsmaßstab fest. Daher wird ein Anspruch auf die OCT als Kassenleistung voraussichtlich erst ab Herbst 2019 bestehen. Für Personen, die bereits über IVOM-Selektivverträge versorgt werden, ergeben sich zunächst keine Änderungen.
Bedeutung der OCT
Die Optische Kohärenztomographie ermöglicht die hochauflösende Darstellung der Netzhaut und damit das Erkennen von Flüssigkeitseinlagerungen, Verdickungen oder anderen krankheitsrelevanten Veränderungen, insbesondere in der Makula. Sie ist ein unverzichtbares Instrument zur individuellen Therapieplanung bei intravitrealen Injektionen. Der G-BA hat festgelegt, dass die OCT ausschließlich von Fachärzten für Augenheilkunde durchgeführt werden darf, um die Behandlungsqualität sicherzustellen.
Hintergrund: Rolle des G-BA
Als höchstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung legt der G-BA fest, welche Leistungen für gesetzlich Versicherte medizinisch notwendig, wirtschaftlich und damit erstattungsfähig sind. Die Entscheidung zur OCT ist das Ergebnis eines entsprechenden Bewertungsverfahrens.