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Freie Arztwahl für AMD Patienten
"Umlenkung zum Wunscharzt ist Kassen verboten" meldet die Ärztezeitung am 02.07.2009.
In dem Artikel heisst es, dass ein Verhalten von Krankenkassen, das Patienten mit feuchter altersabhängiger Makuladegeneration (AMD) faktisch zu Ärzten treibt, die statt des zugelassenen Medikaments Lucentis im Off-Label-Use den VEGf-Hemmer Avastin injizieren, unzulässig ist.
Darauf hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem Rechtsstreit zwischen einem Augenarzt und der Barmer Ersatzkasse hingewiesen.
Hintergrund für das einstweilige Rechtsschutzverfahren ist, dass in einigem Regionen einige Kassen mit Augenarztverbänden Verträge über die Abrechnung der intravitrealen Injektiom zur Behandlung von AMD-Patienten abgeschlossen haben. Diese Verträge enthalten Komplexpauschalen, die dazu führen, dass Ärzte bei der Injektion von Lucentis draufzahlen, bei dem Krebsmedikament Avastin dagegen eine über dem Üblichen liegende Vergütung erhalten.
Berichtet wird auch, dass in der Praxis, Kassen wie die Barmer versucht hätten, Patienten zu Avastin-Ärzten umzulenken. Dies sei dadurchgeschehen, dass Kostenübernahme-Anträge von Patienten für eine Lucentis-Behandlung abgelehnt wurden mit dem Hinweis, dass eine Behandlung nur bei den Vertragspartnern der Kassen erfolgen könne.
Eine rechtsverbindliche Entscheidung stellen die Aussagen des LSG NRW zwar nicht dar, könnten aber wenigstens dazu beitragen, dass der Kurs der Krankenkassen sich ein wenig ändert.
Den kompletten Artikel und Kommentar finden Sie unter den externen Links:
Umlenkung zum Wunscharzt ist Kassen verboten
(Quelle: Ärztezeitung vom 02.07.2009)