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Schule – inklusive Beschulung  oder Förderschule???

„In Deutschland ist die Schulpflicht aufgrund der Kulturhoheit der Länder in den einzelnen Landesverfassungen geregelt. Die Länder sind hierzu durch das Grundgesetz ermächtigt. So steht in Art. 7 Abs. 1 GG: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates“, woraus sich nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch das Recht der Länder ergibt, durch Landesgesetze die Schulpflicht zu bestimmen.“ (Wikipedia)

Die Schulpflicht besteht auch für sehbehinderte Kinder, da die einzelnen Bundesländer aber die Kulturhoheit besitzen, ist die Regelung von Bundesland zu Bundesland verschieden. Eine schöne Übersicht zu den Schulsystemen in den Bundesländern gibt es hier: https://planet-beruf.de/lehrkraefte-und-bo-coaches/beitraege-berufswahl-unterricht/grafische-uebersichten-der-schulsysteme-nach-bundeslaendern

Grundsätzlich ist es möglich Kinder inklusiv zu beschulen. Das bedeutet, dass Kinder mit vermindertem Sehvermögen eine Regelschule besuchen. Dabei gibt es je nach dem Grad der Sehbeeinträchtigung Unterstützung von Sonderpädagogen. Hierzu nehmen Eltern Kontakt zur zuständigen Förderschule oder dem zuständigem Förderzentrum auf. Auch ein Nachteilsausgleich, in dem die Ausgleiche des Schülers festgehalten und von der Schulleitung unterschrieben werden ist sinnvoll. Zu den Ausgleichen zählen z.B: die Nutzung von Hilfsmitteln in der Schule. https://www.pro-retina.de/leben/fuer-eltern-betroffener-kinder/hilfsmittel-in-und-fuer-die-schule Das kann von einem anderen Stift, der einen besseren Kontrast bietet, bis hin zur Tablet-Lösung mit Tafelkamera vieles sein. Auch ein Zeitzuschlag bei Arbeiten oder eine größere Toleranz für Ungenauigkeiten bei geometrischen Zeichnung zählen zum Nachteilsausgleich.

Es gibt aber auch Förderschulen oder Förderzentren an denen Schüler mit Seheinschränkung unterrichtet werden können. Diese Schulen haben eine entsprechende Ausstattung mit Hilfsmitteln und die Klassen sind meist kleiner. Oftmals stehen sogar zwei Lehrkräfte für eine Klasse zur Verfügung. Die beschäftigen Lehrkräfte sind Sonderpädagogen mit dem Schwerpunkt sehen und kennen sich daher mit dem Thema Sehbehinderung/ Blindheit Schule bestens aus.

Gerne hilft der Arbeitskreis Eltern bei der Suche nach den passenden Ansprechpartnern und Schulen in ihrer Nähe und berät bei der Überlegung zur Schulform.

Übrigens: Im PRO RETINA Podcast  Folge 44 und 45 "Schule im Blick - Eltern betroffener Kinder berichten" geht es genau um dieses Thema.