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49. Verbändekonsultation der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention
Partizipation, Baurecht und Koalitionsvorhaben im Fokus
Forderung nach Partizipationsstandards, baurechtliche Mängel und Sorgen um Koalitionsvorhaben im Fokus der Monitoring-Stelle UN-BRK
Im Rahmen der 49. Konsultation der Monitoring-Stelle UN-BRK beim Deutschen Institut für Menschenrechte am 9. Juli 2025 wurden zentrale Herausforderungen der Inklusionspolitik in Deutschland diskutiert. Im Fokus standen die dringende Notwendigkeit verbindlicher Standards für die politische Partizipation, erhebliche Defizite im deutschen Baurecht bezüglich der Barrierefreiheit sowie tiefgreifende Bedenken hinsichtlich der Umsetzung des Koalitionsvertrages auf Bundesebene. Die Analysen der Monitoring-Stelle zeichnen ein kritisches Bild und wecken Sorgen vor Rückschritten in der Inklusionspolitik, während eine zunehmend als „Gefährder“ geführte Debatte über Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen für erhebliche Unruhe unter den Verbänden sorgt.
Im Rahmen ihrer 49. Konsultationen mit behindertenpolitischen Verbänden präsentierte die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ihre aktuellen Analysen und eröffnete den Raum für einen kritischen Austausch.
1. Fehlende Standards für politische Partizipation angemahnt
Gleich zu Beginn der Konsultation wurde die politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen als Kernelement der UN-BRK thematisiert. Die Monitoring-Stelle erinnerte an die deutliche Rüge des UN-Fachausschusses bei der Staatenprüfung Deutschlands 2023. Der Ausschuss hatte wesentliche Mängel kritisiert, darunter die fehlende systematische Einbeziehung von Behindertenorganisationen (DPOs - Disabled People’s Organizations), mangelnde Ressourcen für deren Beteiligung sowie das Fehlen eines allgemeinen Verbandsklagerechts.
In seiner Empfehlung forderte der Ausschuss die Bundesregierung unmissverständlich auf, institutionalisierte Verfahren für eine enge Konsultation und aktive Partizipation zu entwickeln und hierfür verbindliche Standards festzulegen. Insbesondere die Partizipation von Menschen mit intellektuellen oder psychischen Beeinträchtigungen sowie von Kindern und Jugendlichen müsse gestärkt werden. Die Monitoring-Stelle betonte, dass die Kernverpflichtung des Staates nicht darin bestehe, alle Forderungen umzusetzen, sondern darin, die Ansichten von Menschen mit Behinderungen in einem barrierefreien Verfahren zu ermitteln, sie gebührend zu berücksichtigen und eine qualifizierte Rückmeldung darüber zu geben, inwieweit und warum die Anliegen berücksichtigt wurden – oder eben nicht. Als Beitrag zur Schließung dieser Lücke erarbeitet die Monitoring-Stelle derzeit ein Eckpunktepapier, um die Debatte über konkrete Standards voranzutreiben.
2. Gravierende Mängel im Baurecht der Länder
Ein weiterer zentraler Punkt war die Vorstellung einer detaillierten Übersicht über die baurechtlichen Regelungen in den 16 Bundesländern. Die Monitoring-Stelle stellte die Ergebnisse vor, die auf einer Untersuchung der Landesbauordnungen und Denkmalschutzgesetze basieren. Die Lage sei dramatisch, insbesondere im Wohnungsbau, wo nach wie vor nur etwa 2 % des Bestandes als barrierearm gelten. Die Analyse, die auf einer eigens eingerichteten Webseite zugänglich gemacht wurde, kommt zu einem ernüchternden Ergebnis: Die Verpflichtungen zum barrierefreien Bauen seien in den meisten Bundesländern "viel zu lasch oder viel zu wenig".
Insbesondere die zahlreichen Ausnahmemöglichkeiten würden die gesetzlichen Vorgaben untergraben. Als problematische Instrumente wurden sogenannte „Typengenehmigungen“ und der „Bautyp E“ identifiziert, die zu einer Absenkung von Standards und einer Vernachlässigung der Barrierefreiheit führen könnten. Positiv hervorgehoben wurde die Regelung in Berlin, die die Übernahme von Typengenehmigungen aus anderen Bundesländern an die Einhaltung der lokalen Barrierefreiheitsstandards knüpft, auch wenn diese Regelung als noch nicht weitreichend genug kritisiert wurde. Ein weiteres Defizit sei das Fehlen von effektiven Sanktionsmöglichkeiten. Zwar existiere mit Ordnungswidrigkeiten ein "schärfstes Schwert" im Baurecht, dieses werde aber zu selten angewendet. In der anschließenden Diskussion wurde von Teilnehmenden auf die Notwendigkeit hingewiesen, diese Analyse laufend zu aktualisieren und auch die technischen Baubestimmungen sowie Regelungen für Spielplätze einzubeziehen.
3. Koalitionsvertrag: Zwischen Bekenntnis und Rückschrittsgefahr
Im letzten Tagesordnungspunkt analysierte die Monitoring-Stelle den Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD. Zwar beginne das Kapitel zur Inklusion positiv mit einem klaren Bekenntnis zur UN-BRK, doch fehle ein konsequentes „Disability Mainstreaming“ in anderen Politikfeldern. So fänden sich in zentralen Vorhaben wie dem „Wohnungsbau-Turbo“ oder im Kapitel zur Bildung keine konkreten Maßnahmen zur Inklusion.
Besondere Sorge bereitet den Verbänden der im Vertrag verankerte Finanzierungsvorbehalt. Dieser stehe im Kontext einer angekündigten Haushaltskonsolidierung, die Einsparungen von bis zu 10 % in allen Ministerien bis 2029 vorsieht. Dies drohe, wichtige Projekte zu gefährden. Auch das geplante Sondervermögen für Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro erwähne den Ausbau von Barrierefreiheit mit keinem Wort.
Die angekündigte Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) werde zwar begrüßt, die Formulierungen seien jedoch unkonkret und blieben hinter den Versprechen früherer Verträge zurück. Als klaren Rückschritt und Verstoß gegen die UN-BRK wertete die Monitoring-Stelle die Ankündigung, die nachrangige Förderung von Werkstätten und Wohnheimen für Werkstattbeschäftigte aus der Ausgleichsabgabe gesetzlich zu ermöglichen. Dies konterkariere das Ziel, den allgemeinen Arbeitsmarkt inklusiver zu gestalten.
Alarmierende „Gefährder“-Debatte und weitere Sorgen
Für große Beunruhigung sorgte die Diskussion um die im Koalitionsvertrag erwähnte „frühzeitige Erkennung entsprechender Risikopotenziale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten“. Teilnehmende Verbände befürchten, dass diese Stigmatisierung von Menschen als potenzielle „Gefährder“ als Vorwand für eine Verschärfung der Gesetze auf Länderebene dienen könnte, die einen Datenaustausch zwischen Gesundheits- und Sicherheitsbehörden ermöglicht und Grundrechte untergräbt, ohne die eigentlichen Ursachen wie Mängel in der Versorgungsstruktur zu adressieren.
Weitere in der Diskussion angesprochene Problempunkte waren:
- Fehlende Barrierefreiheit in Arztpraxen: Trotz gesetzlicher Regelungen würden Ausnahmegenehmigungen zu oft erteilt.
- Umsetzung des Startchancen-Programms: Es wurde darauf hingewiesen, dass dieses mit Milliarden ausgestattete Programm großes Potenzial für inklusive Bildung biete, dieser Aspekt aber bisher stark unterentwickelt sei.
- Gewaltschutz: Der angekündigte nationale Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wurde begrüßt, doch wurde die Fokussierung auf Repression statt Prävention kritisiert. Zudem sei die Partizipation von Behindertenverbänden bei der Umsetzung einer parallelen EU-Gewaltschutzrichtlinie unzureichend.
Die Veranstaltung schloss mit dem Konsens, dass ein intensiver Austausch und ein gemeinsames Vorgehen der Verbände angesichts der politischen Lage wichtiger denn je sei.
Weiterführende Informationen:
Die offizielle Meldung der Monitoring-Stelle UN-BRK vom 7. Juli 2025 zum Thema ‚Das Baurecht der Bundesländer im Vergleich‘ sowie das Factsheet ‚Die Bauordnungen der Länder im Überblick‘ vom Juni 2025 können über die Website der Monitoring-Stelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte unter den folgenden Links abgerufen werden: