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UN-BRK im Fokus
PRO RETINA bei der Vorstellung der Vorhaben der Monitoring-Stelle UN-BRK am DIMR für das Jahr 2025
Am 27. Januar 2025 nahm die Interessenvertretung der PRO RETINA Deutschland e.V. an der Vorstellung der Vorhaben der Monitoring-Stelle UN-BRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte für das Jahr 2025 teil. Diese fand via Zoom statt.
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Veranstaltung lag auf dem Maßnahmenplan „Berlin Inklusiv“. Der Berliner Senat hatte diesen Plan im Jahr 2021 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beschlossen und zeitgleich die Senatsverwaltungen mit der Realisierung beauftragt. In einem kompakten Briefing wurde über die Evaluation des bestehenden Plans berichtet, welche von der Monitoring-Stelle begleitet worden war. Dabei wurden konkrete Verbesserungspotenziale thematisiert. Anschließend präsentierte die Monitoring-Stelle einen Ausblick auf die geplante Fortschreibung des Maßnahmenplans. Im Rahmen der Konsultation mit den beteiligten Verbänden wurden, mit Blick auf diese Fortschreibung, die Chancen sowie die Herausforderungen aus menschenrechtlicher Perspektive erörtert. Die Monitoring-Stelle betonte die Notwendigkeit einer strategischen Zusammenarbeit verschiedener Akteure, um den Plan weiterzuentwickeln und seine Wirksamkeit zu erhöhen.
Im Anschluss gab die Monitoring-Stelle einen Einblick in ihre Arbeit im Bereich der Normenprüfung und erläuterte dabei den gegenwärtigen Status und die zukünftige Ausrichtung. Zentrales Ziel dieser Normenprüfung ist es, die Konformität aller Landesgesetze und Verordnungen in Berlin mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sicherzustellen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 8 Absatz 4 des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG). Dieser schreibt wörtlich vor: “Bei der Erstellung von Gesetzentwürfen und dem Erlass von untergesetzlichen Regelungen sowie im bestehenden Recht ist sicherzustellen, dass diese Menschen mit Behinderungen nicht diskriminieren oder in ihrem Recht auf gleichberechtigte, volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft beeinträchtigen. Zur regelmäßigen Durchführung der Normenprüfung werden geeignete Regelungen getroffen.”
Um dieses Ziel konkret umzusetzen und sicherzustellen, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen nicht übersehen werden, und insbesondere eine Einbeziehung von Betroffenenorganisationen und anderen relevanten Akteuren bei der Normenprüfung regelhaft erfolgt, strebt die Monitoring-Stelle die Implementierung eines entsprechend konzipierten Normenprüfrasters an. Normenprüfraster kommen bereits in anderen Bundesländern wie in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Rahmen der jeweiligen Normenprüfung zum Einsatz. Mit Blick auf die Normenprüfung betonte die Monitoring-Stelle, dass es von großer Relevanz ist, die Verwaltung für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren, damit diese die UN-BRK bei der Erstellung und Überprüfung von Rechtsvorschriften berücksichtigt.
Der anschließende Teil der Veranstaltung war einem Austausch zu verschiedenen Themenbereichen gewidmet. Diese umfassten die inklusive Schulbildung, den Übergang von der Schule in die Ausbildung oder den Beruf, die Situation von geflüchteten Menschen mit Behinderungen sowie inklusive Mobilität.