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Lösungsansätze für die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit in der Verwaltung
Online-Veranstaltung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Am Global Accessibility Awareness Day, dem 15. Mai 2025, nahm Hakan Cetinyilmaz von der PRO RETINA Interessenvertretung an der Veranstaltung “Lösungsansätze für die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit in der Verwaltung” der Bundesfachstelle Barrierefreiheit teil. Organisiert wurde das Treffen von den Durchsetzungsstellen mehrerer Bundesländer in Kooperation mit der Bundesfachstelle. Das Event richtete sich primär an Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung, war aber auch für andere Interessierte zugänglich. Ziel war es, das Bewusstsein für digitale Barrierefreiheit zu schärfen, rechtliche Rahmenbedingungen zu erläutern und praktische Lösungsansätze vorzustellen.
In einer Einführung über die Erkennung und Vermeidung Digitaler Barrieren betonten Enrico Göbel aus Thüringen und Richard Schuster aus Brandenburg, dass digitale Barrierefreiheit die Nutzerfreundlichkeit für alle verbessert, nicht nur für die ca. 20 % der Bevölkerung mit anerkannter Behinderung. Anhand einer Screenreader-Simulation wurde die Unzugänglichkeit nicht-barrierefreier Webseiten eindrücklich demonstriert. Typische Barrieren wie fehlende Untertitel, unzugängliche Kontaktmöglichkeiten, fehlende Alternativtexte für Bilder und unzureichender Farbkontrast wurden vorgestellt. Praktische Tipps zur Selbstüberprüfung von Webseiten (z.B. Farbkontrastanalyse mit Entwicklertools, Tastaturbedienbarkeit) wurden gegeben. Fazit: Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal und oft mit einfachen Mitteln erreichbar.
Im Anschluss erklärte Noemi Werner von der Durchsetzungsstelle in Baden-Württemberg die Aufgaben einer Durchsetzungsstelle: Digitale Barrierefreiheit bedeute, dass "alle Menschen das Internet und digitale Geräte gut nutzen können." Beispiele wie klare Schrift und Schriftvergrößerung wurden genannt. Die Stelle agiere für Menschen mit Behinderungen und deren Verbände. Ein Durchsetzungsverfahren, an dem die anzeigende Person, die betroffene öffentliche Stelle und ein neutraler Vermittler beteiligt sind, wurde von Frau Werner detailliert beschrieben. Ziel der Aktivitäten sei in der Regel eine kostenlose, gütliche Einigung.
Über die digitale Barrierefreiheit in einer Behörde und mögliche Lösungsansätze zur Durchsetzung referierten Erdmuthe Meyer zu Bexten aus Hessen und Wiebke Müller aus Berlin. Sie hoben den oft noch bestehenden Wissensmangel und fehlende Unterstützungsangebote in Behörden hervor. Das Missverständnis, Barrierefreiheit sei nur bei direkter Betroffenheit relevant, räumten sie aus und konstatierten, sie sei ein generelles Qualitätsmerkmal. Für die Herstellung dieser Qualität böten die Landeskompetenzzentren Beratung, Schulungen und Prüfwerkzeuge an. Die Etablierung interner Verantwortlicher für Barrierefreiheit in der Verwaltung als Multiplikatoren und Steuerungsinstanzen wurde als zentraler Lösungsansatz von den Referierenden präsentiert. Die Unterstützung durch die Leitungsebene und die Vernetzung zwischen Behörden seien aber für eine erfolgreiche Umsetzung unerlässlich.
In weiteren Programmpunkten stellte Ulrike Peter (Bremen) eine Handlungshilfe zur Erstellung barrierefreier IT-Verfahren vor. Jens Handler aus Schleswig Holstein präsentierte Strategien zur institutionellen Implementierung barrierefreier Dokumente. Schließlich diskutierten Erdmuthe Meyer zu Bexten und Simone Miesner von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit noch die Wettbewerbsvorteile für Unternehmen durch das Barrierefreie-Stärkungsgesetz (BFSG).
Gesamtfazit:
Die Veranstaltung bot eine fundierte und praxisnahe Auseinandersetzung mit digitaler Barrierefreiheit im öffentlichen Sektor. Sie verdeutlichte die Notwendigkeit eines gesamtgesellschaftlichen Engagements, um digitale Angebote für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich und nutzbar zu machen. Die Beiträge unterstrichen, dass Barrierefreiheit ein Querschnittsthema ist, das von der Sensibilisierung über rechtliche Grundlagen bis hin zur konkreten Implementierung reicht und von der obersten Führungsebene bis zu jedem einzelnen Mitarbeitenden getragen werden muss.