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Die Umsetzung der UN-BRK in den Kommunen: Hürden und Erfolgsfaktoren

Pressegespräch zum Forschungsprojekt des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der Universität Siegen

Am 16.6. nahm die Interessenvertretung an einem digitalen Pressegespräch zu den Ergebnissen eines Forschungsprojektes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in den deutschen Kommunen teil. Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR), dem die Monitoringstelle zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland angegliedert ist, und die Universität Siegen präsentierten die Ergebnisse. Das Forschungsprojekt behandelte Fragen wie: „Wie inklusiv sind deutsche Kommunen tatsächlich?“, „Wie sind die Hürden und Erfolgsfaktoren bei der Umsetzung von Inklusion vor Ort?“ und “Zu welchen Maßnahmen sind die Kommunen rechtlich verpflichtet?“.

Als ExpertInnen gaben Dr. Leander Palleit vom Deutschen Institut für Menschenrechte, Prof. Dr. Albrecht Rohrmann von der Universität Siegen und Manuela Scharf als Beauftragte der Landeshauptstadt Dresden Einblicke aus rechtlicher, wissenschaftlicher und praktischer Perspektive.

Insbesondere die unmissverständlichen rechtlichen Verpflichtungen der Kommunen und die empirischen Befunde - darunter eine ambivalente Praxis in den Kommunen, sowie die praktischen Herausforderungen der Inklusion vor Ort wurden beleuchtet.  

In Bezug auf die rechtliche Verpflichtung der Kommunen zur Umsetzung der UN-BRK stellte Dr. Leander Palleit klar, dass Kommunen sowohl durch das Völkerrecht als auch durch das Europarecht und das Grundgesetz unzweifelhaft zur Umsetzung der UN-BRK verpflichtet seien. Argumente wie die kommunale Selbstverwaltung oder das Konnexitätsprinzip („wer bestellt, bezahlt“) könnten sie von Ihren seit Langem bestehenden Aufgaben in Bezug auf die UN-BRK nicht entbinden.

Unabhängig von der rechtlichen Verpflichtung formulierte Dr. Palleit das Ziel, dass Kommunen unabhängig von Ihrer rechtlichen Verpflichtung sich vernetzen, aktiv voneinander lernen und Ihre Erfahrungen teilen sollten. 

Prof. Dr. Albrecht Rohrmann von der Universität Siegen stellte fest, dass das Thema der Inklusion auf der kommunalen Agenda angekommen sei: er bescheinigte eine positive Grundstimmung in Bezug auf das Thema in den Kommunen und berichtete, dass rund 41 % der größeren Städte und Kreise systematische Planungsprozesse zur Inklusion initiiert hätten. Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention leide jedoch an wesentlichen Defiziten: Maßnahmen blieben oft vage, eine strategische, ressortübergreifende Verankerung fehle ebenso wie die Vernetzung der Aktionspläne mit anderen Fachplanungen wie z.B. der Jugendhilfeplanung. Zudem würden komplexe Themen wie die Deinstitutionalisierung von Sondereinrichtungen wie zum Beispiel Werkstätten systematisch vermieden. Als Faktoren für das Gelingen nannte Rohrmann klare politische Beschlüsse, die auch Ressourcenzuweisungen beinhalten müssten, sowie einen starken Rückhalt durch Politik und Verwaltung und damit einhergehende kontinuierliche Überprüfung der Fortschritte. 

Manuela Scharf, Beauftragte der Landeshauptstadt Dresden, bestätigte die Befunde von Prof. Rohrmann und illustrierte die Forschungsergebnisse mit Praxisbeispielen aus Dresden: In Dresden sei der Aktionsplan durch zivilgesellschaftlichen Druck angestoßen und diene als wichtiger Sensibilisierungsprozess. Gleichzeitig müsse aber die Partizipation von Menschen mit Behinderungen kontinuierlich weiter verteidigt und neu erkämpft werden und sei nicht dauerhaft verankert. Beispielsweise würden Krisen wie die Corona Pandemie Planungsprozesse gefährden, es gäbe aber auch positive Beispiele aus Dresden, wie die inklusive-Kita-Planung. 

Insgesamt zeigte die Studie des DIMR und der Universität Siegen eine deutliche Diskrepanz zwischen der klaren rechtlichen Verpflichtung zur Inklusion und der oft unzureichenden strategischen Umsetzung in den Kommunen. Während erste Schritte unternommen werden würden, mangele es noch an Konkretisierungen, Nachhaltigkeit und dem politischen Willen oder der Stärke, strukturell verankerte Exklusion zu überwinden. Eine stärkere Vernetzung und das aktive Lernen voneinander werden als entscheidend für zukünftige Fortschritte angesehen.

 

Die Pressemitteilung vom 16.06.2025 zum Forschungsprojekt mit näheren Informationen ist unter folgender Webseite verfügbar: Pressemitteilung vom 16.06.2025 zum Forschungsprojekt “UN-BRK in den Kommunen”

Informationen zum Forschungsprojekt und die damit in Verbindung stehenden Publikationen können auf der Projekt-Webseite abgerufen werden: Forschungsprojekt “UN-BRK in den Kommunen” Webseite

Zum Interview mit Prof. Dr. Albrecht Rohrmann (Universität Siegen) und Sabrina Prem (Wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Monitoring-Stelle UN-BRK des DIMR) zum Forschungsprojekt geht es hier: Interview mit Prof. Dr. Albrecht Rohrmann (Universität Siegen) und Sabrina Prem (Volljuristin & Wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Monitoring-Stelle UN-BRK des DIMR)