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Antworten aller Parteien auf alle Fragen
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Frage 1: Wie unterstützen Sie als Partei für den Brandenburger Landtag konkret den Prozess zur Umsetzung der UN-BRK?
Bündnis 90/Die Grünen:
Inklusion muss zunehmend als Strategie, als Querschnittsthema, gedacht werden. Wir wollen das Brandenburger „Behindertengleichstellungsgesetz“ zu einem Inklusionsgesetz weiterentwickeln. Das von uns gestaltete Behindertenpolitische Maßnahmenpaket MAP 3.0 werden wir tatkräftig umsetzen. Im August 2023 wurde das von uns entwickelte Behindertenpolitische Maßnahmenpaket (MAP) 3.0 im Kabinett beschlossen. Mit einer Laufzeit bis 2027 umfasst es 55 konkrete Maßnahmen aller Ministerien und deckt neun Handlungsfelder ab: Bildung, Bewusstseinsbildung, Arbeit, Gesundheit, Tourismus/Kultur/Sport, Freiheitsrechte, Partizipation, selbstständiges Leben und barrierefreie Kommunikation. Wir werden es nun entschlossen umsetzen. Dabei wollen wir eine unabhängige Monitoring-Stelle einrichten, die das neue Inklusionsgesetz und die Umsetzung des MAP auf die Konformität mit der UN-Behindertenrechtskonvention überprüft.
Wir wollen kommunale Behindertenbeauftragte, die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung und Inklusionsbeiräte stärken. In Zukunft soll in allen offiziellen Gremien, die sich in Brandenburg mit Behindertenpolitik beschäftigen, mindestens eine Person mit Behinderung stimmberechtigtes Mitglied sein. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Schüler*innen gemeinsam an Regelschulen lernen. Diesem Ziel wollen wir einen gesetzlichen Vorrang zu Förderschulen einräumen. Schüler*innen an Förderschulen mit den Schwerpunkten "Geistige Entwicklung" oder "Lernen" sollen künftig eigene kompetenzorientierte Schulabschlüsse erreichen können. Langfristig sollen möglichst viele Schüler*innen in inklusiven Klassen lernen und reguläre Schulabschlüsse erreichen. Die neue Fachstelle für barrierefreies Bauen werden wir finanziell absichern. Diese soll auch Bürger*innen beim barrierefreien Umbau beraten. Für den Bau von öffentlichen Gebäuden und im sozialen Wohnungsbau wollen wir neue und wirksame Regeln entwickeln. Inklusive Wohnprojekte wollen wir fördern. In der Arbeitswelt wollen wir die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt stärker fördern. Mit Werkstätten für behinderte Menschen wollen wir darum verbindliche Übergangsquoten vereinbaren, um mehr Beschäftigten den Wechsel in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Ausbildungs- und Arbeitsplätze in inklusiven Unternehmen wollen wir als Land besonders fördern. An der bundesweiten Diskussion um die Entlohnung der Menschen mit Behinderungen in Werkstätten werden wir uns mit dem Ziel beteiligen, den Mindestlohn auch in Werkstätten einzuführen. Wir werden den Anfang machen und den Mindestlohn in Brandenburger Werkstätten einführen.
CDU:
Wir bekennen uns zu den Zielen einer inklusiven Gesellschaft entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention, die die Bedürfnisse aller Menschen berücksichtigt.
Wir machen uns weiterhin dafür stark, dass gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen nicht nur formuliert, sondern in allen gesellschaftlichen Bereichen gefördert, durchgesetzt und gelebt werden muss. Wir setzen uns dafür ein, dass gesellschaftliche Teilhabe von Anfang an in allen Bereichen des Lebens mitgedacht wird: u.a. Wohnen, ÖPNV, Bildung sowie kulturelle, soziale und sportliche Begegnungen in ihrer Vielfalt. Mit jedem kleinen Schritt kommen wir einer inklusiven Gesellschaft in unserem Land näher. In diesem Zuge werden wir mit Ihrer Expertise und anderen Verbänden, die sich für die Belange für Menschen mit Behinderungen einsetzen, prüfen, welche Verbesserungen für Menschen mit vielfältigen Einschränkungen umgesetzt werden können. Die Bewusstseinsbildung muss schon im Kitabereich anfangen, damit von Anfang an die Gesellschaft in ihrer Vielfalt gelebt wird. Barrierefreiheit muss überall mitgedacht werden. Wir sollten mehr sensibilisieren und das Bewusstsein für eine Gesellschaft in Vielfalt stärken, damit Inklusion gelebt wird und als selbstverständlich angesehen wird. Dies unterstützen wir sehr gern nach unseren Möglichkeiten.
Die Weiterentwicklung von digitalen Maßnahmen und Verwendung von KI kann hier neue Chancen eröffnen, die es zu prüfen gilt. Die CDU Brandenburg ist auch selbst bemüht, den Inklusionsauftrag umzusetzen, und hat das Regierungsprogramm in Einfacher Sprache vorgelegt.
Die Linke:
Wir sind uns dessen bewusst, dass unser Bundesland, wie auch andere Bundesländer, noch erheblichen Nachholbedarf in Bezug auf die Umsetzung der der UN-Behindertenrechtskonvention hat. Als Partei setzen wir uns gemeinsam mit unserer Landtagsfraktion, aber auch vielen Mitstreiter*innen in den Kommunalvertretungen und weiteren Ehrenamtlichen dafür ein, dass Inklusion als Menschenrecht in allen Lebensbereichen – von Bildung bis Beruf – vollumfänglich umgesetzt wird.
Im Landtag haben wir in der jetzt ablaufenden Wahlperiode zwei Anträge in Plenum eingebracht, die sich speziell den Problemen von Menschen mit Behinderung gewidmet haben:
- Stärkung der Vertretung der Menschen mit Behinderungen und von Seniorinnen und Senioren im Rundfunkrat (Drucksache 7/263) – diese Forderung fand letztendlich Eingang in den neugefassten RBB-Staatsvertrag
- Rechte der Menschen mit Behinderungen weiter stärken (Drucksache 7/361)
Hinzu kommen zahlreiche Kleine Anfragen sowie Tagesordnungspunkte in den Fachausschüssen, die auf unsere Vorschläge zurückgehen. Beispielhaft soll hier auf die drei Anfragen verwiesen, die unsere Landtagsabgeordnete Bettina Fortunato 2024 an die Landesregierung stellte: Drucksache 7/9942, Drucksache 7/9952 sowie Drucksache 7/9945 - alle bezogen sich auf den Bericht der Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen für die Jahre 1919 – 1923.
FDP:
Unser Ziel ist es, allen Menschen in Brandenburg eine umfassende Teilhabe zu ermöglichen. Dies umfasst die Schaffung einer barrierefreien Umgebung – vom öffentlichen Nahverkehr und Schienenverkehr bis hin zu öffentlichen Gebäuden und privaten Dienstleistern. Wir fördern moderne Konzepte der selbstbestimmten Inklusion, von Assistenzhunden über digitale und technische Hilfsmittel bis hin zu einfachen persönlichen Budgets, die staatliche Leistungen bündeln. Unser Bestreben ist es, Brandenburg zu einem Vorreiter in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu machen.
SPD:
Die Brandenburg SPD wird sich weiterhin stark dafür einsetzen, dass Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des Lebens bestmöglich teilhaben können. Wir wollen die Inklusion und Behindertenpolitik in allen Bereichen verbessern und richten uns dabei nach der UN-Behindertenrechtskonvention. Das werden wir mit dem "Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket 3.0" umsetzen, das die SPD-geführte Landesregierung 2023 beschlossen hat. Es umfasst 55 Maßnahmen, die uns sehr wichtig sind. Dazu gehört die Unterstützung der Landesbehindertenbeauftragten und der kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderung.
In Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention setzen wir uns für ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen ein. Kinder mit besonderem Förderbedarf sollen ohne Probleme eine Kita besuchen können, um die Inklusion in diesem Bereich zu stärken. Auch das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Förderbedarf in den Schulen soll weiter gefördert werden. Das "Behindertenpolitische Maßnahmenpaket 3.0" zielt darauf ab, mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen in Inklusionsbetrieben zu schaffen und ihre Beschäftigungsquote in der Landesverwaltung zu erhöhen. Mit dem Förderprogramm "Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt" haben wir schon wichtige Schritte in diese Richtung gemacht. 2024 startete das neue Programm "PiA 2.0", das zusätzliche Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen und bestehende stabilisieren soll. Dabei werden Inklusionsbetriebe besonders unterstützt. Wir werden die Barrierefreiheit fördern, indem wir die Kommunen bei der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung unterstützen, zum Beispiel durch barrierefreie Arztpraxen. Uns ist bewusst, dass uneingeschränkte Mobilität entscheidend für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist. Deshalb setzen wir uns für einen vollständig barrierefreien Bus- und Bahnverkehr ein, besonders für den Zugang zu Bahnhöfen und den Busverkehr. Wir wollen, dass Mobilität in ganz Brandenburg für alle Menschen gewährleistet wird und unterstützen alle Verkehrsarten. Wozu auch Maßnahmen wie Rufbusse und Shuttles gehören.
Frage 2: Unter welchen Bedingungen würden Sie eine bundesweit einheitliche Regelung eines finanziellen Nachteilsausgleichs für Sehbehinderte - auch umgangssprachlich oft Blinden-/Sehbehindertengeld genannt - im Bundesrat unterstützen?
Bündnis 90/ Die Grünen:
Wir Bündnisgrüne unterstützen grundsätzlich die Idee eines bundesweit einheitlichen finanziellen Nachteilsausgleichs für Sehbehinderte, um sicherzustellen, dass Menschen mit Sehbehinderungen unabhängig von ihrem Wohnort die notwendige Unterstützung erhalten. Das Teilhabegeld für taubblinde Menschen wird in Brandenburg als Nachteilsausgleich auf 850 Euro festgesetzt werden. Sollte es die Landeshaushaltslage zulassen, streben wir eine weitere Erhöhung an.
Eine bundesweit einheitliche Regelung würden wir im Bundesrat unter folgenden Bedingungen unterstützen:
- Der Nachteilsausgleich muss in einer Höhe festgelegt werden, die den tatsächlichen Bedürfnissen von Menschen mit Sehbehinderungen gerecht wird und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sicherstellt.
- Eine langfristige Finanzierung muss gesichert und fair auf alle Bundesländer verteilt sein, ohne dabei bestehende Leistungen zu kürzen.
- Die Ausgestaltung sollte in enger Abstimmung mit den betroffenen Menschen und ihren Interessenvertretungen erfolgen, um sicherzustellen, dass die Regelung praxisnah und bedarfsgerecht ist.
- Es sollte auch Raum für regionale Anpassungen geben, um spezifische Bedürfnisse in einzelnen Bundesländern berücksichtigen zu können.
Wir sind offen für Gespräche und setzen uns dafür ein, dass die Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderungen bundesweit einheitlich und gerecht berücksichtigt werden.
CDU:
Wir sind sehr froh, dass der Landtag Brandenburg in seiner Plenarsitzung am 19. Juni 2024 das Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes beschlossen hat. Damit erhöhen sich die Leistungen an anspruchsberechtigte schwerbehinderte, blinde, gehörlose und taubblinde Menschen seit dem 1. Juli 2024 um mehr als 20 Prozent. Mit der Änderung wurde auch der Name des Gesetzes angepasst: Aus dem bisherigen „Landespflegegeldgesetz“ wurde das „Landesteilhabegeldgesetz“. Neu im Gesetz ist zudem die Verankerung einer dynamischen Anpassung der Leistungen ab dem Jahr 2026: dann erhöht sich das Teilhabegeld zum 1. Juli eines Jahres automatisch entsprechend der Rentenanpassung. Und genau darum geht es: Teilhabe am Leben. Neu aufgenommen im Gesetz sind nun auch explizit taubblinde Menschen; bisher haben sie Leistungen wie blinde Menschen erhalten. Zudem erhalten erstmals blinde und gehörlose Menschen in stationären Einrichtungen und in besonderen Wohnformen eine Leistung. Das Landesteilhabegeld ist ein pauschaler Nachteilsausgleich insbesondere für blinde, taubblinde und gehörlose Menschen neben anderen individuellen Unterstützungsformen. Die Dolmetscherleistungen sind für alle Menschen wichtig, denn Kommunikation ist der Schlüssel zur Teilhabe und das unabhängig von der Wohnform und Beeinträchtigung. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass in Zukunft die kommunikativen Barrieren bei mehr Veranstaltungen abgebaut werden und unterstützen eine auskömmliche Finanzierung der Dolmetscherleistungen. Gern unterstützen wir auch Bundesratsinitiativen, die in diese Richtung gehen.
Die Linke:
Die LINKE drängte die gesamte Legislatur über auf die Erhöhung des Landespflegegeldes, auf die Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises und auf eine Dynamisierung, wie es sie zurecht bereits in vielen Bundesländern gibt. Zum 01.07.2024 erfolgte nun eine Erhöhung von ca. 21%, die mit weiteren Änderungen zugunsten der Betroffenen einherging. Wir freuen uns, dass unsere Bemühungen zum Erfolg führten, sehen jedoch auch die weiterhin bestehenden Differenzen zum Nachbarland Berlin und zahlreichen anderen Bundesländern. Langfristig braucht es hier eine bundeseinheitliche Lösung, die niemanden benachteiligt. Teilhabe darf nicht vom Wohnort abhängig sein. Wir erhalten unsere Forderung nach weiteren Erhöhungen aufrecht und fordern eine bundeseinheitliche Lösung.
FDP:
Wir Freie Demokraten wollen die Leistungen für Menschen mit Behinderungen zusammenfassen und personenbezogen ausgestalten. Das persönliche Budget soll ausgeweitet und insbesondere durch Pauschalierung vereinfacht werden. Leistungen, die die Nachteile der Behinderung ausgleichen (Nachteilsausgleich), sollen einkommensunabhängig gewährt werden. Leistungen zum Lebensunterhalt hingegen werden, wie bei jedem anderen Leistungsempfänger auch, nach Bedürftigkeit gezahlt. In diesem Zusammenhang setzen wir uns dafür ein, dass ein an der Bedürftigkeit ausgerichteter Nachteilsausgleich stattfindet. Die jeweils zuständigen Stellen sind zu diesem Zweck auskömmlich auszustatten.
SPD:
Die unterschiedlichen Zahlungen in den Bundesländern führen aus unserer Sicht zu Ungerechtigkeiten, die im 21. Jahrhundert und im Hinblick auf die UN- Behindertenrechtskonvention nicht akzeptabel sind. Deshalb sind wir bereit, über eine einheitliche Regelung für finanzielle Nachteilsausgleiche für sehbehinderte Menschen zu diskutieren. Der Bundesrat kann hierfür ein passendes Instrument sein. In diesem Jahr haben wir mit dem Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes einen Schritt in Richtung mehr Gerechtigkeit gemacht. Dabei haben wir das Gesetz in ein Landesteilhabegesetz umgewandelt, um die gesellschaftliche Teilhabe von schwerbehinderten, blinden, gehörlosen und taubblinden Menschen zu verbessern. Konkret haben wir die Leistung für Berechtigte um über 20 Prozent erhöht (ab 01.07.24) und den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Mit der von uns eingeführten dynamischen Anpassung der Leistungen (ab 01.07.26), die an die Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt ist, stellen wir sicher, dass die Nachteilsausgleiche nicht durch Inflation an Wert verlieren.
Frage 3 - Für Personen mit Sehbehinderungen ist die Nutzung des ÖPNVs oft mit erheblichen Barrieren verbunden. Neben dem barrierefreien Umbau des ÖPNV ist ein Taxifonds für Personen mit Behinderungen eine Möglichkeit, barrierefreie und selbstbestimmte Mobilität und somit mehr Teilhabe am öffentlichen Leben möglich zu machen. Wie ist ihre Position zur Gewährung eines solchen Taxifonds?
Bündnis 90/Die Grünen:
Mobilität ist eine zentrale Voraussetzung für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe. Unsere Partei setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen hinreichende Mobilität erfahren und somit am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Wir erkennen Barrierefreiheit als wesentliche Voraussetzung für die Nutzung des öffentlichen Verkehrs durch mehr Menschen an und setzen sich durch Veranstaltungen, Forderungen und Planungsvorgaben für deren Umsetzung ein. Dazu gehört der Ausbau eines flächendeckenden barrierefreien öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Am 25. Januar 2024 wurde das erste Mobilitätsgesetz des Landes Brandenburg verabschiedet. Laut dieses Gesetzes soll 2045 Mobilität in Brandenburg durchgängig barrierefrei gestaltet werden. Unsere Landtagsfraktion hat eine wesentliche Rolle bei der Förderung von Barrierefreiheit im Rahmen des Brandenburger Mobilitätsgesetzes gespielt, indem sie sich für entsprechende Gesetzesänderungen und -initiativen eingesetzt hat.
Ein Taxifonds für Personen mit Behinderungen könnte evt. eine wertvolle Ergänzung sein, um die Lücken im öffentlichen Nahverkehr zu schließen und eine flexible, barrierefreie Mobilitätslösung anzubieten. Zur Einrichtung eines solchen Fonds haben wir bisher jedoch noch keine konkrete Position entwickelt. Allerdings sind wir offen für einen Austausch zu diesem Vorschlag und möchten gemeinsam mit den Betroffenen und Expert*innen darüber diskutieren, wie wir barrierefreie und flexible Mobilitätslösungen weiter verbessern können. Dabei ist uns wichtig, dass die Finanzierung nachhaltig und gerecht gestaltet wird, und dass der Fonds in enger Abstimmung mit den betroffenen Menschen entwickelt wird, um ihre Bedürfnisse bestmöglich zu berücksichtigen.
CDU:
Wir setzen uns dafür ein, dass gesellschaftliche Teilhabe von Anfang an in allen Bereichen des Lebens mitgedacht wird. Das gilt nicht nur für das Wohnen, sondern auch den ÖPNV. Visuelle Informations- und Warnsignale sind für alle Menschen wichtig, deshalb werden wir uns dafür einsetzen, dass das Angebot verstärkt wird, um allen Menschen einen sicheren Weg durch das Leben zu ermöglichen. Ein wichtiges Vorhaben ist dabei, die Barrierefreiheit weiter auszubauen und zu fördern, insbesondere Kommunen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Realisierung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und im ÖPNV zu unterstützen. Die Expertise der Verbände und den Austausch mit Selbsthilfegruppen wollen wir in diesen Prozess mit einbinden.
Ein barrierefreier ÖPNV ermöglicht mehr Teilhabe. Angesichts der vom Land geförderten Rufbusse sehen wir keinen unmittelbaren Bedarf nach einem Taxifonds. Gerne tauschen wir uns aber zu dem Taxifonds mit Ihnen austauschen, um die Vorzüge zu prüfen.
Die Linke:
Ein Taxifonds, um mehr selbstbestimmte Mobilität zu ermöglichen, ist ein überdenkenwerter Vorschlag, der auch auf andere mobilitätseingeschränkte Personen ausgebaut werden könnte. Gern werden wir uns dazu mit den Verbänden in der kommenden Zeit in den Austausch begeben.
FDP:
Wir Freie Demokraten fordern mehr Barrierefreiheit. Die Möglichkeit, an allen Facetten des Lebens teilzunehmen, ist Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Wo ein barrierefreier Umbau des ÖPNV nicht kurzfristig realisiert werden kann, kann ein Taxifonds für mehr Teilhabe am öffentlichen Leben sorgen. Wir befürworten die Förderung von Fahrdiensten, auch für weiter entfernte Therapien und Arztbesuche.
SPD:
Neben den Krankenkassen können auch andere Stellen, wie die Agentur für Arbeit, Zuschüsse für Taxifahrten genehmigen. Die Entscheidung für die Übernahme der Kosten hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Zunehmend bieten auch Städte und Gemeinden spezielle Fahrdienste für Menschen mit Behinderung an oder vergeben Beförderungsgutscheine. Eine Landesförderung für einen Taxifonds für Personen mit Behinderungen sehen wir bisher nicht vor.
Frage 4: Durch welche konkreten Maßnahmen sollen sowohl der Facharztmangel vor allem in ländlichen Regionen angegangen als auch der barrierefreie Zugang zu (Fach)Arztpraxen in Brandenburg sichergestellt werden?
Bündnis 90/Die Grünen:
Auch in Brandenburg ist die Fachkräftesicherung für die Gesundheitsversorgung in den nächsten Jahren ein zentrales Thema. Deshalb setzen wir einerseits auf Ausbildung und Qualifizierung im eigenen Land: Die Medizinische Hochschule Brandenburg hat gezeigt, dass die gewünschten Bleibeeffekte von medizinischen Fachkräften eintreten – daher werden wir sie weiter finanziell unterstützen. Dazu kommt die Gründung der ersten staatlichen Medizinerinnenausbildung des Landes in Cottbus, notwendigerweise mit einer verpflichtenden Landarztquote. Das erfolgreiche Stipendium des Landärzteprogramm sollen wir evaluieren und anpassen.
Andererseits wurde unter grüner Führung des Gesundheitsressorts die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse durch mehr Personal und Verfahrensstraffung bereits verbessert. Diesen Weg wollen wir für den ambulanten und stationären Bereich konsequent weiter gehen.
Außerdem müssen wir für die ambulante Versorgung neue Wege gehen, die die Wünsche neuer Generationen aufnimmt. Neben der weiteren Förderung der klassischen Niederlassung sind Modelle der Nutzung von Managementdienstleistungen von Dritten etwa in Arztnetzen ein Mittel, sich neben Bürokratieabbau auf ärztliche Tätigkeiten konzentrieren zu können. Varianten angestellter ambulanter Tätigkeit müssen wir auch in Eigeneinrichtungen der KV oder in MVZ ausbauen, um unter 60 bis 70 Stunden Wochenarbeitszeit ambulante Tätigkeit zu ermöglichen und die Arbeit im medizinischen Bereich für die nächste Generation attraktiv zu gestalten. Deshalb sollte zur Entlastung der Ärzt*innen sowie zur Aufwertung von Medizinischen Fachangestellten oder Pflegekräften verstärkt die Möglichkeit von Delegation und Substitution ärztlicher Tätigkeiten an die Fachangestellten genutzt werden.
Für den Bau von öffentlichen Gebäuden und im sozialen Wohnungsbau wollen wir neue und wirksame Regeln entwickeln. Barrierefreiheit in Gebäuden inkl. Artpraxen, Bahnhöfen oder Gesundheitseinrichtungen ist unser Leitziel; langfristig braucht es dafür mehr Haushaltsmittel.
CDU:
Die Fachkräftegewinnung ist eine zentrale Aufgabe der kommenden Jahre: Wir wollen Qualifizierungsangebote unterstützen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken, ein Gesamtpaket schnüren für schnelle und unbürokratische Anerkennung von ausländischen Bildungs- und Berufsabschlüssen sowie für die Vermittlung von Wohnung, Sprachkursen, Kita und Schulplätzen. Die Ausbildungsstandorte müssen mit attraktiven Wohnangeboten für Azubis gestärkt werden. Wir müssen frühzeitig über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten der Gesundheits- und Pflegeberufe in den allgemeinbildenden Schulen informieren und junge Menschen für diese Berufe begeistern.
Das Landarztstipendium wollen wir weiterentwickeln und u.a. auch auf die Zahnarztausbildung erweitern.
Die inländischen Potentiale müssen gehoben und aktiviert werden, auch dann braucht es noch zwingend qualifizierte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. In diesem Sinne setzen wir auf die Stärkung der legalen Erwerbsmigration.
Der barrierefreie Zugang zu Arztpraxen sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Wir setzen uns gern für Verbesserungen ein. Bei neuen Bauten sollte ein barrierefreier Zugang von Anfang an mitgedacht werden.
Die Linke:
Wir setzen uns für eine umfassende Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Brandenburg ein, indem wir die medizinische Infrastruktur ausbauen, die Bürokratie reduzieren und die Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte verbessern. Unser Ziel ist es, eine flächendeckende und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Der Mangel an Fachärzten war vielfach Gegenstand von Beratungen im Landtag, auch auf unsere Intervention hin.
In unseren fachpolitischen Positionen zur Landtagswahl haben wir unter dem Abschnitt 2.2.1. verschiedene Maßnahmen skizziert:
- Einführung von 50 Stipendien pro Semester für Medizinstudierende, die sich verpflichten, in Brandenburg tätig zu werden.
- Entwicklung eines Programms zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten in unterversorgten Regionen.
- Erleichterung der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) durch Kommunen zur Sicherstellung der wohnortnahen Versorgung.
- Einrichtung von rollenden Arztpraxen, um die medizinische Versorgung in dünnbesiedelten Regionen zu verbessern.
- Reduzierung der administrativen Aufgaben für Ärztinnen und Ärzte, um mehr Zeit für die Patientenversorgung zu schaffen.
Für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ist per Gesetz die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) zuständig. Sie hat bereits vor längerer Zeit ihre Mitglieder, also die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, zum Thema Barrierefreiheit auf ihrer Webseite informiert und auf die Notwendigkeit zur Schaffung von Barrierefreiheit hingewiesen. Die KVBB wirbt nach eigenen Angaben eindrücklich für die Schaffung von Barrierefreiheit und stellt ihren Mitgliedern Beratungsmöglichkeiten sowie weiterführende Informationen zum Thema Barrierefreiheit von Arztpraxen zur Verfügung. Um den Patientinnen und Patienten einen Überblick über die Barrierefreiheit von Arztpraxen geben zu können, hat die KVBB ein entsprechendes Suchkriterium in das online-Formular zur Arztsuche eingerichtet. Falls es dennoch Probleme gibt, sollte die KVBB erster Ansprechpartner für die Betroffenen bzw. die Verbände sein.
FDP:
Wir setzen uns dafür ein, Heil- und Pflegeberufe attraktiver zu gestalten, indem wir angemessene Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen fördern. Dazu unterstützen wir Sofortmaßnahmen für Aus- und Weiterbildungsoffensiven, Anreize für den Wechsel von Teilzeit zurück in Vollzeit, Wiedereinstiegsprogramme für Fachkräfte, die in andere Berufsfelder gewechselt sind, sowie Weiterqualifizierungen. Für Fachbereiche, für die es bisher keine Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten im Land Brandenburg gibt, werden wir diese schaffen. Gerade im Gesundheitswesen sind wir nicht zuletzt aus demografischen Gründen auf medizinisches Fachpersonal aus dem Ausland angewiesen. Deswegen setzen wir auf Entbürokratisierung und Beschleunigung der Anerkennungsverfahren durch gut ausgestattete Vollzugsbehörden, Standardisierung und Digitalisierung, nicht aber durch Abstriche bei der Qualität der Abschlüsse.
Wir werden uns dafür einsetzen, die Förderung zur Barrierefreiheit auch bei Umzug von Arztpraxen zu ermöglichen, wenn die Praxis barrierefrei gestaltet wird.
SPD:
Eine SPD-geführte Landesregierung hat das Ziel, auch in Zukunft eine gute und
flächendeckende Gesundheitsversorgung in ganz Brandenburg zu sichern. Dafür wollen wir die jährliche Fördersumme für Krankenhäuser auf 200 Millionen Euro erhöhen, damit sie finanziell stabil sind, technisch gut ausgestattet werden und als Arbeitgeber attraktiv bleiben. Außerdem planen wir ein Investitionsprogramm für die kommunale medizinische Versorgung. Besonders im ländlichen Raum sehen wir große Chancen in vernetzten Gesundheitszentren oder Polikliniken. Wir unterstützen die Kommunen dabei, die hausärztliche Versorgung sicherzustellen, und legen dabei Wert auf barrierefreie Praxen, was auch bei der Vergabe von Fördermitteln berücksichtigt wird. Der barrierefreie Zugang, z.B. zu Arztpraxen, ist eine
Daueraufgabe, die uns weiterhin begleiten wird, wie es bereits in den letzten Jahren in der Brandenburgischen Bauordnung immer wieder angepasst wurde. Die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften bleibt ein wichtiges Thema, das wir gemeinsam mit vielen Partnern angehen. Der Aufbau der „Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem“ wird weiter vorangetrieben, um den Wissenschafts- und Gesundheitsstandort zu stärken und die medizinische Versorgung im Land zu sichern. Wir wollen auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse beschleunigen und die Medizinische Hochschule Brandenburg weiter unterstützen, die schon heute einen wichtigen Beitrag zur Ärzteversorgung leistet. Zudem wollen wir geflüchtete Menschen schnell in den Arbeitsmarkt integrieren, wovon alle in Brandenburg profitieren werden.
Frage 5: Aktuell sind (seh)behinderte Personen zur Ausübung von Ehrenamtstätigkeiten oft auf Unterstützung im Rahmen familiärer, freundschaftlicher, nachbarschaftlicher oder ähnlich persönlicher Beziehungen angewiesen. Inwiefern unterstützen Sie die Schaffung von spezifischen Ehrenamtsassistenzen, um behinderten Personen gesellschaftliches Engagement und Einsatz für die eigenen Interessen zu erleichtern?
Bündnis 90/Die Grünen:
Uns Bündnisgrünen ist es ein zentrales Anliegen, dass Menschen mit Behinderungen nicht nur im Bereich der Selbsthilfe aktiv sind, sondern gleichberechtigt in allen Bereichen der Gesellschaft tätig sein können – unabhängig davon, ob sie hauptberuflich oder ehrenamtlich für Menschen mit oder ohne Behinderung arbeiten. Wenn das Ehrenamt barrierefrei und leichter zugänglich für Menschen mit Behinderungen wäre, könnte die Gesellschaft zusätzliche engagierte Macher*innen gewinnen. Gleichzeitig erhielten Menschen mit Behinderungen im Ehrenamt Zugang zu sinnvollen Tätigkeiten und das Gefühl, gebraucht zu werden.
Wir setzen uns für die Einrichtung von Koordinierungsstrukturen ein, die Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen, passende Ehrenamtsangebote zu finden und die benötigte Unterstützung zu organisieren. Diese Strukturen sollen als Anlaufstellen fungieren, um individuelle Bedarfe zu ermitteln und entsprechende Hilfen bereitzustellen. Zudem möchten wir gezielt Modellprojekte fördern, die systematisch erforschen und erproben, wie die Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf lokaler Ebene vorangetrieben werden kann. Dabei sollen Menschen mit Behinderungen aktiv zu freiwilligem Engagement ermutigt werden, anstatt sie mit ihren Herausforderungen allein zu lassen und lediglich auf ihre Eigeninitiative zu warten.
Wir Grüne stehen der Schaffung von Ehrenamtsassistenzen offen gegenüber und sind bereit, in den Austausch zu treten, um Details wie die gesetzliche Grundlage, Kosten, Finanzierung und Umsetzung gemeinsam zu diskutieren. Unser Ziel ist es, Barrieren abzubauen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an freiwilligem Engagement zu erleichtern.
CDU:
Wir wollen Gesellschaft und Ehrenamt noch besser vereinbaren. Wir stärken das bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt, denn Selbstverwirklichung des Einzelnen und die Übernahme von Verantwortung für das Gemeinwesen gehören für uns zusammen und sind Voraussetzung für eine lebendige und vielfältige Gesellschaft. Deshalb wollen wir bürokratische Vorgaben für ehrenamtliches Engagement wie Versicherungsauflagen, Registrierungspflichten oder Datenschutzbestimmungen reduzieren sowie mehr Unterstützung und Entlastung bei administrativen Aufgaben gewinnen. Ehrenamtliches Engagement muss stärker honoriert werden, zum Beispiel durch die Berücksichtigung steuerlicher Freibeträge, vergünstigter Verkehrstickets und zusätzliche Angebote der Ehrenamtskarte. Auch (seh-) behinderte Personen können sich engagieren und einbringen. Gern treten wir mit Ihnen in den Austausch, welche vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten es hier gibt bzw. welche unterstützt werden sollten.
Die Linke:
DIE LINKE wertschätzt das ehrenamtliche Engagement der vielen Tausend Brandenburgerinnen und Brandenburger, gerade auch im Bereich der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Derzeit mangelt es aber dennoch häufig an Wertschätzung und Unterstützung, was zu Frustration führt. Die Landesregierung aus SPD, CDU und Grünen hat in den letzten Jahren für das Ehrenamt in Brandenburg zwar neue Orden verteilt, aber an konkreter Unterstützung fehlt es bis heute.
Vor diesem Hintergrund setzt sich DIE LINKE in ihren fachpolitischen Positionen zur Landtagswahl (Abschnitt 4.4.4.) ein für
- Die Wiederherstellung der grundlegenden Finanzierung des Ehrenamts und Einführung eines Mobilitätsbonus.
- Den Ausbau der Ehrenamtskarte, inklusive Absenkung der Zugangshürden und digitaler Umsetzung als App.
- Den Wiederaufbau und dauerhafte Förderung regionaler Ehrenamtsagenturen.
- Die Einführung eines Zuschusses zum Versicherungsschutz für Ehrenamtliche.
- Die Einrichtung eines Fonds zur Unterstützung von Vereinen bei hohen Energiekosten.
Zu der von ihnen vorgeschlagenen spezifischen Ehrenamtsassistenz für Sehbehinderte haben wir uns bisher keine Meinung gebildet. Gern können wir dazu in den Austausch treten.
FDP:
Wir setzen uns für eine volle und wirksame Teilhabe für Menschen mit Behinderung ein. Hierzu stehen wir allen Ideen offen gegenüber, die eine wirksame Teilhabe ermöglichen können.
SPD:
Brandenburg profitiert seit vielen Jahren vom starken Zusammenhalt und Gemeinschaftsgefühl der Menschen. Das zeigt sich auch in der Bereitschaft vieler Brandenburgerinnen und Brandenburger, sich ehrenamtlich zu engagieren. Davon profitieren Menschen mit Behinderung auf zwei Arten: Sie erhalten Unterstützung oder sind selbst ehrenamtlich aktiv. Wir werden dieses Engagement weiter fördern, denn Ehrenamt schafft Teilhabe, soziale Integration, Gemeinschaft und Akzeptanz. Außerdem kann Ehrenamt ein Türöffner in den Arbeitsmarkt sein. Deshalb setzen wir uns auch in Zukunft für die Förderung und den Ausbau des Ehrenamts ein. Wir wollen die vorhandenen Unterstützungsangebote für das Ehrenamt bündeln, uns mit der Zivilgesellschaft und den Kommunen über Verbesserungen beraten und eine Strategie für bürgerschaftliches Engagement in Stadt und Land entwickeln. Wir möchten auch über die Schaffung von Ehrenamtsassistenzen sprechen, um es Menschen mit Behinderung zu erleichtern, sich zu engagieren und für ihre Interessen einzutreten. Unser Ziel ist es, die Strukturen des Ehrenamts zu stärken und die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen besser auszustatten. Das Landesnetzwerk für bürgerschaftliches Engagement werden wir weiterhin unterstützen. Außerdem werden wir die Ehrenamtskarte als App anbieten und sie attraktiver gestalten. Bisher bekommen nur Menschen die Ehrenamtskarte, die mindestens 200 Stunden im Jahr aktiv sind. Das schließt viele Bereiche aus, weil diese Stundenanzahl oft nicht erreicht wird. Wir wollen das ändern und mehr Partner für die Ehrenamtskarte gewinnen, um den Ehrenamtlichen noch mehr Vergünstigungen zu ermöglichen.
Frage 6 Inwiefern wird die Landespolitik sicherstellen, dass Kulturangebote wie Theater, Kino, Konzerte, Ausstellungen usw. entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention gleichberechtigt durch Menschen mit Sehbehinderungen genutzt werden können?
Bündnis 90/Die Grünen:
Wir setzen uns dafür ein, dass alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen, gleichberechtigten Zugang zu kulturellen Angeboten haben. Dies ist nicht nur eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, sondern auch eine Verpflichtung im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland ratifiziert hat.
Kunst und Kultur zu erleben bedeutet, neue Denkweisen kennenzulernen, gesellschaftliche Fragen zu reflektieren und kreative Freiheit zu spüren. Kulturelle Teilhabe und Bildung sind für uns ein Menschenrecht, zu dem wir allen Brandenburger*innen Zugang ermöglichen wollen.
Um dies zu gewährleisten, setzen wir uns dafür ein, dass öffentliche Mittel für Kulturstätten an die Bedingung geknüpft werden, diese barrierefrei zu gestalten. Dazu gehören unter anderem Leitsysteme, taktile Bodenindikatoren und barrierefreie Zugänge. Darüber hinaus werden wir die Einführung und Verbreitung von Technologien wie Audiodeskriptionen, taktilen Beschreibungen und barrierefreien Websites fördern, damit diese in allen Kulturangeboten standardmäßig zur Verfügung stehen.
Die Finanzierung von Dolmetschleistungen und anderen barrierefreien Angeboten darf nicht allein den Veranstalter*innen aufgebürdet werden. Wir streben eine einheitliche und nachhaltige Finanzierung durch öffentliche Mittel an, um sicherzustellen, dass alle Veranstaltungen für sehbehinderte Menschen zugänglich sind. Dies könnte durch spezielle Förderprogramme oder Zuschüsse ermöglicht werden.
CDU:
Wir setzen uns dafür ein, dass gesellschaftliche Teilhabe von Anfang an in allen Bereichen des Lebens mitgedacht wird. Das gilt nicht nur für das Wohnen, sondern auch den ÖPNV sowie kulturelle, soziale, sportliche Begegnungen in ihrer Vielfalt. Gerne treten wir mit Ihnen in den Austausch wie wir noch besser den Zugang für alle Menschen ermöglichen können. Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen und Senioren wollen wir durch digitale, analoge und interessenbestimmte Beratungsstellen und Aktivitäten unterstützen. So soll lebenslanges Lernen auch mit Hilfe digitaler Angebote ermöglicht und eine aktive Teilhabe (seh-)behinderter Menschen am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben gesichert werden.
Die Linke:
Wir teilen die Auffassung, dass alle Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten, also barrierefreien Zugang zu Theater, Kino, Konzerten, Ausstellungen usw. entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention haben sollen. Seitens der Einrichtungen, die in Landesträgerschaft sind, kann und muss das Land dies durch entsprechende finanzielle Mittel sicherstellen. Hier kann der Landtag auch kontrollierend und unterstützend wirken. In Bezug auf die zahlreichen Einrichtungen in kommunaler, privater oder anderer Trägerschaft stehen die jeweiligen Träger in der Verantwortung. Sie müssen durch die Nutzung entsprechender Förderprogramme den Um- und Ausbau ihrer Einrichtungen sichern. Die Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung steht hier sicher gern als Ansprechpartnerin für die Verbände zur Verfügung.
FDP:
Aus Art. 30 der UN-Behindertenrechtskonvention ergibt sich, dass sich Kunst und Kultur auch für Menschen mit Behinderungen erschließen lassen müssen. Gesellschaftliche Teilhabe ist für viele Menschen mit Behinderung aber auch im Jahr 2024 immer noch keine Normalität. Doch anstatt echte Verbesserungen zu erreichen, hat die Landesregierung in den letzten Jahren konsequenten Handlungsunwillen bei der Teilhabe an den Tag gelegt. Das ist absolut unverständlich und nicht hinnehmbar. Das Recht auf Teilhabe muss verwirklicht werden. Zu unseren Vorschlägen zur Stärkung der kulturellen Teilhabe gehören etwa eine Vergrößerung des barrierefreien Filmangebots für seh- und hörbehinderte Menschen. Das Ziel ist, dass jeder von uns in Deutschland an kulturellen Erlebnissen uneingeschränkt teilhaben kann.
SPD:
Wir verfolgen auch für die Zukunft das Ziel, dass Menschen mit Beeinträchtigungen einen uneingeschränkten Zugang zu kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen haben. Unser Ziel ist ein selbstverständliches und gemeinsames Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen, überall und jederzeit. Als wegweisende Beispiele für das gesamte Land Brandenburg wollen wir in den nächsten fünf Jahren unter anderem die Maßnahmen des Handlungsfeldes „Tourismus, Kultur, Freizeit, Sport“ des „Behindertenpolitischen Maßnahmenpakets 3.0“ umsetzen. So sei hier beispielgebend das Kulturprojekt „Brandenburgische Museen ohne Barrieren“ benannt. Hier sensibilisiert und qualifiziert der Museumsverband Brandenburg e. V. die Brandenburger Museen hinsichtlich des Abbaus bestehender und der Vermeidung neuer Barrieren für Besuchende mit Behinderungen. Diese und ähnliche Projekte gilt es auszuweiten, im Besonderen auch für die Gruppe der sehbehinderten Menschen.
Frage 7 Wie ist ihre Position zum Ausbau der Zweikanaltonübertragung im öffentlichen Fernsehen?
Bündnis 90/Die Grünen:
Wir setzen uns für Barrierefreiheit und Inklusion in allen Lebensbereichen ein, was auch die Medienlandschaft umfasst. Wir Grüne unterstützen den Ausbau der Zweikanaltonübertragung im öffentlichen Fernsehen. Diese Technik ermöglicht es, Inhalte barrierefreier und inklusiver zu gestalten, indem beispielsweise Audiodeskriptionen oder alternative Tonspuren angeboten werden können, die für Menschen mit Sehbehinderungen oder fremdsprachigen Zuschauern entscheidend sind. Wir werden uns dafür stark machen, dass entsprechende technische Voraussetzungen in allen Programmen des öffentlichen Fernsehens umgesetzt und kontinuierlich weiterentwickelt werden, um so die kulturelle Teilhabe für alle Bürger*innen zu fördern.
CDU:
Die Zweikanaltonübertragung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist bereits weit vorangeschritten. Wir unterstützen den weiteren Ausbau, achten aber die Medienfreiheit.
Die Linke:
DIE LINKE steht dem Ausbau der Zweikanaltonübertragung im öffentlichen Fernsehen positiv gegenüber. Nach dem RBB-Staatsvertrag hat der rbb bei der Gestaltung seiner Angebote alle gesellschaftlichen Gruppierungen zu berücksichtigen und Diskriminierungen entgegenzuwirken. Er soll dabei u.a. den Anliegen von Menschen mit Behinderungen Rechnung tragen. Sollten in diesem Bereich Defizite bestehen, so sollte dies über den Vertreter der Menschen mit Behinderungen im Rundfunkrat des rbb in diesem Gremium zum Thema gemacht werden. Aufgrund der Rundfunkfreiheit hat der Landtag – über die Beschlussfassung zum RBB-Staatsvertrag – keine Möglichkeiten zu handeln.
FDP:
Wir unterstützen den Ausbau der Zweikanaltonübertragung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
SPD:
Wir sehen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen Garanten für Qualität und unabhängigen Journalismus. Infolge der fortschreitenden Digitalisierung und des veränderten Nutzungsverhaltens sollte sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk ständig erneuern und so dafür Sorge tragen, dass er allen gesellschaftlichen Gruppen ein attraktives Angebot macht. Daher setzen wir uns für einen mit einem modernen Angebot ausgestatteten öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein, der schneller und flexibler entscheiden kann, in welcher Form und mit welchen Angeboten er seinem Auftrag nachkommt. Wir sehen die Bemühungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Fernseh-, Hörfunk- und Onlineangebote weitestgehend barrierefrei zu gestalten. Wir begrüßen diesbezüglich jede Form der Verbesserung, wozu auch der Ausbau der Zweikanalübertragung gehören kann.
Frage 8: Inwiefern sollen sowohl die – auch spezifisch für Sehbehinderte -barrierefreie Sanierung von Bestandswohnungen als auch der barrierefreie Neubau vorangetrieben werden?
Bündnis 90/Die Grünen:
Im Bereich barrierefreies Bauen und Wohnen soll Brandenburg Standards setzen: Die im MAP 3.0verankerte neue Fachstelle für barrierefreies Bauen werden wir finanziell absichern. Diese soll auch Bürger*innen beim barrierefreien Umbau beraten. Für den Bau von öffentlichen Gebäuden und im sozialen Wohnungsbau wollen wir neue und wirksame Regeln entwickeln. Inklusive Wohnprojekte wollen wir fördern.
Die Bereitstellung von bezahlbarem, barrierefreiem Wohnraum ist bei weitem nicht zufriedenstellend. Unser Ziel ist es, durch Neubau und Umnutzung mehr günstige Wohnungen zu schaffen. Auf der Bundesebene setzen wir uns für eine neue Wohngemeinnützigkeit ein. Das bedeutet, dass Wohnungsunternehmen, die gemeinnützig günstigen Wohnraum zur Verfügung stellen, steuerliche Vergünstigungen erhalten. In Brandenburg bevorzugen wir kommunale Wohnungsbaugesellschaften, gemeinwohlorientiere Wohnungsunternehmen und Genossenschaften bei der Vergabe von Flächen. Alle mit öffentlichen Geldern geförderten Neubauten sollen möglichst physisch barrierefrei gebaut werden. Für den Bau von öffentlichen Gebäuden und im sozialen Wohnungsbau wollen wir neue und wirksame Regeln entwickeln.
CDU:
Wir benötigen in Zukunft mehr bezahlbaren und barrierefreien Wohnraum, damit alle Menschen sich in ihrer Heimat weiterhin wohlfühlen und ein Zuhause haben, in dem sie möglichst lange selbstbestimmt leben können. Dienstleistungen wie Beratungseinrichtungen im Quartier sind hier besonders wichtig, um Herausforderungen und ein Netzwerk im Quartier vorzuhalten.
Die barrierefreie Gestaltung von Wohnraum ist ein zentrales Thema der Wohnungsbauunternehmen. Mit einem breiten Paket an Maßnahmen wollen wir die Kosten des Baues so senken, dass auch die Sanierung von Bestandswohnungen im Sinne der Barrierefreiheit realisiert werden kann. Dazu gehört u.a., dass wir die Landesförderprogramm für Wohneigentum – die bessere und nachhaltigere Konditionen bieten als die Bundesprogramme – fortsetzen wollen.
Die Linke:
In ihren fachpolitischen Aussagen zur Landtageswahl (Abschnitt 2.3.) hat sich DIE LINKE grundsätzlich für den barrierefreien Umbau von Wohnraum ausgesprochen. Barrierefreie Zugänge, Aufzüge und speziell angepasste Wohnungen ermöglichen ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden bis in das hohe Alter. Bestehende Wohnungen müssen den lokalen Bevölkerungsprognosen entsprechend barrierearm oder barrierefrei umgebaut werden. Das gilt auch für sehbehinderte Menschen. Den Umbau wollen wir durch ein Landesprogramm unterstützen. Wir werden zudem Fördergelder für bauliche Maßnahmen unmittelbar an das Kriterium der Barrierefreiheit binden, mehr Geld in den sozialen Wohnungsbau investieren und mehr barrierefreie Wohnungen für Menschen mit Behinderungen schaffen.
FDP:
Um den Wohnraummangel zu bekämpfen, muss Bauen endlich schneller, günstiger und unbürokratischer ermöglicht werden. Gesetzliche Vorschriften, überbordende Regelwerke und ständig wachsende Baustandards schrauben die Baukosten unnötig in die Höhe. Die öffentliche Hand ist damit einer der größten Kostentreiber beim Bauen und Wohnen. Das werden wir ändern.
SPD:
Wir möchten, dass alle Brandenburgerinnen und Brandenburger, ob mit oder ohne Behinderung, in allen Lebensbereichen teilhaben können. Deshalb ist es im sozialen Wohnungsbau wichtig, Wohnungen an die jeweiligen Bedürfnisse anzupassen. Die Bauordnung soll weiterhin regelmäßig überprüft und angepasst werden, um barrierefreies Bauen sicherzustellen. Dafür muss es in den Verwaltungen von Land und Kommunen genügend Fachleute geben, die darauf achten, dass die Vorschriften eingehalten werden. Fehlen hier Fachkräfte, müssen diese Lücken schnell geschlossen werden. Mit der Wohnraumförderung wurden bereits Maßnahmen zur Barrierefreiheit eingeführt. Dazu gehören Programme zur Modernisierung und Anpassung von Mietwohnungen, der Einbau von Aufzügen in bestehende Gebäude und verschiedene Wettbewerbe. In der nächsten Legislaturperiode wird geprüft, wie diese Förderungen im Rahmen des verfügbaren Haushalts weiter verbessert werden können.
Frage 9 - Welche Rolle sollen barrierefreie Angebote im Sportbereich in Zukunft in Brandenburg spielen und welche Maßnahmen zum Aufbau eines barrierefreien Sportangebots werden sie ergreifen?
Bündnis 90/Die Grünen:
Aktuell bieten nur etwa acht Prozent der rund 3.000 Sportvereine in Brandenburg inklusive Aktivitäten an. Laut dem aktuellen Sportförderbericht flossen in 2023 nur rd. 470.000 € der Sportförderung des Landes in den Behinderten- und Paraolympischen Sport, davon ein Großteil an den Behinderten- und Rehabilitationssportverband, den Paraolympischen Leistungssport und den Special Olympics Deutschland in Brandenburg e.V. Nur rd. 11.000 € gingen an sonstige Sportvereine. Angesichts einer Gesamtsumme der Landessportförderung von rd. 30 Mio. € entspricht dies in keiner Weise einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Sport. Zudem sind Sportstätten vielerorts noch immer nicht barrierefrei. Wir werden uns dafür einsetzen, dass inklusiver Sport stärker als integraler Bestandteil unserer Sportlandschaft wahrgenommen wird. Dafür muss in Brandenburg sichergestellt sein, dass Sportstätten, Trainingsmöglichkeiten und Tribünen für alle Menschen barrierefrei zugänglich sind.
Die wesentlichen Handlungsfelder für einen barrierefreien Sport liegen daher sowohl im (Um-)Bau von Sportanlagen als auch in der Etablierung inklusiver Sportangebote. Wir werden uns bei der Fortsetzung des goldenen Plans zur kommunalen Investitionsförderung für Sportstätten dafür einsetzen, dass Barrierefreiheit beim Neubau und der Sanierung von Sportanlagen oberste Priorität hat. Darüber hinaus wollen wir den Auf- und Ausbau inklusiver Sportkonzepte fördern und die Rahmenbedingungen dafür verbessern. Vereine und Verbände, die entsprechende Maßnahmen entwickeln, sollen dabei stärker finanziell unterstützt werden. Wir werden im Austausch mit dem Landessportbund intensiv darauf drängen, die Zuschüsse für Sportvereine und -verbände, die inklusive und behindertenspezifische Sportangebote machen, deutlich zu erhöhen und auch auf eine Erhöhung der Förderung des Behinderten- und Rehabilitationssportbundes Brandenburg e. V. hinwirken.
CDU:
Sport in seiner Vielfalt spielt für alle Brandenburgerinnen und Brandenburger eine wichtige Rolle. Viele Veranstaltungen zeigen bereits die Wichtigkeit von Inklusion im Sport und die Freude an Bewegung in allen Generationen, mit und ohne Behinderung. Aktuell verfolgen viele die Paralympics in Paris mit ihren einzigartigen Sportlern. Wir unterstützen sportliche Betätigung für alle Menschen in Brandenburg. Mit der Fortsetzung des erfolgreichen Förderprogramms „Goldenen Plan Brandenburg“ unterstützen wir u.a. den Umbau von Sportstätten im Sinne der Barrierefreiheit.
Die Linke:
Sport verbindet und bringt Menschen zusammen. Er ermöglicht Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – unabhängig von ökonomischem Status, Herkunft, Alter und Geschlecht. Er schafft Begegnungsorte, kreiert Zusammenhalt, ermöglicht Selbstverwirklichung und vermittelt Werte wie Teamgeist, Toleranz und Fairness. Für viele Brandenburgerinnen und Brandenburger gehört Sport wie selbstverständlich zum Leben dazu. Wir wissen, dass in Brandenburg grundsätzlich noch erheblicher Nachholbedarf in Bezug auf Barrierefreiheit gerade im Freizeitbereich besteht. Für uns ist Inklusion aber ein Menschenrecht. Daraus folgt, dass beim Bau und Umbau von Sportstätten immer auch die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung mitgedacht werden. Wir planen die Schaffung einer Fachstelle für Barrierefreiheit, die insbesondere in den Fällen, in denen das Land nicht unmittelbar am Bau oder Umbau von Einrichtungen beteiligt ist, beratend wirken kann. Dass bei Baumaßnahmen in Landesverantwortung entsprechende Bedarfe berücksichtigt werden müssen, ist selbstverständlich.
FDP:
Der Sport bringt viele verschiedene Menschen zusammen und stärkt auf diese Weise das Miteinander in der gesamten Stadtgesellschaft. Bewegung, Spiel und Sport sind besonders gut geeignet, um gegenseitiges Verständnis von Menschen mit und ohne Behinderungen zu stärken. Zu der selbstbestimmten Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben gehören daher auch barrierefreie Sportstätten.
Viele Sportstätten entsprechen nicht den heutigen Anforderungen an Barrierefreiheit, so dass Menschen mit Behinderungen je nach Standort mehr oder weniger stark beeinträchtigt oder sogar ausgeschlossen werden. Die Anpassung der Bestandsbauten stellt sicherlich eine langfristige Planungs- und Bauaufgabe dar. Umso wichtiger ist es aus unserer Sicht, die erforderlichen Maßnahmen für die einzelnen Sportstätten zu kennen und in den nächsten Jahren planerisch und finanziell möglichst weitgehend zu berücksichtigen.
Die Barrierefreiheit von Gebäuden wird oftmals lediglich unter baulich-technischen Aspekten betrachtet, etwa in Bezug auf den Einbau von Rampen und Aufzügen, die Einrichtung geeigneter Sanitärräume und die Berücksichtigung ausreichender Flur- und Türbreiten. Wichtig sind aber auch taktile, optische und akustische Orientierungshilfen, damit Menschen mit Behinderungen die Sportstätten möglichst ohne Einschränkungen nutzen können. Gerade in den Sportstätten mit Zuschauerplätzen müssen zudem nicht nur die Aktiven, sondern auch die Zuschauerinnen und Zuschauer in die Planungen barrierefreien Raums einbezogen werden.
SPD:
Unser Ziel ist, dass Menschen mit Beeinträchtigungen auch in Zukunft uneingeschränkten Zugang zu kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen haben. In den nächsten fünf Jahren wollen wir Maßnahmen im Bereich „Tourismus, Kultur, Freizeit, Sport“ aus dem „Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket 3.0“ umsetzen. Ein Beispiel dafür ist das Sportzentrum in Cottbus, das als Modell für die Gleichstellung des Paralympischen und
Olympischen Sports in Deutschland weiterentwickelt wird. Damit wollen wir zeigen, dass Brandenburg auch in Zukunft ein Sportland für den Behindertensport bleibt. Wir sind stolz auf Erfolge bei den Paralympischen Spielen und Weltmeisterschaften, genauso wie auf Beispiele im Alltag, wo Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam in Vereinen Sport treiben. Dennoch gibt es im inklusiven Sport noch viel zu tun, da Menschen mit Beeinträchtigungen in Sportvereinen immer noch zu wenig vertreten sind. Das wollen wir ändern. Neben der Sportförderung sollten auch positive Beispiele bekannter gemacht werden, wie es mit dem Brandenburger Inklusionspreis „Mehr Inklusion durch Sport!“ 2023 geschehen ist. Hier konnten sich Vereine bewerben, in denen Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam Sport treiben. Wir möchten die gesetzliche Sportförderung weiter ausbauen, um der wachsenden Zahl an Mitgliedern in Brandenburg gerecht zu werden. Auch die Sportstätten in den Kommunen werden wir weiter fördern, indem wir das Programm „Goldener Plan Sport“ mit einem kommunalen Investitionsprogramm fortsetzen. Dabei wird die Barrierefreiheit bei Ausbau und Modernisierung der Sportstätten besonders beachtet.
Frage 10 - Welche Maßnahmen und Reglementierungen zum Aufbau einer inklusiven und barrierefreien Gesellschaft müssen Ihrer Meinung nach am dringendsten umgesetzt/vorgenommen werden?
Bündnis 90/Die Grünen:
Wir Grüne setzen uns entschieden für die vollständige Umsetzung von Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen ein. Das umfasst sowohl öffentliche Gebäude als auch Verkehrsmittel und digitale Angebote. Bauliche Maßnahmen wie Rampen, Aufzüge und barrierefreie Toiletten müssen konsequent umgesetzt werden. Gleichzeitig müssen Informationen in Leichter Sprache und barrierefreien Formaten bereitgestellt werden, um sicherzustellen, dass alle Menschen gleichberechtigten Zugang haben.
Ein zentraler Punkt für uns ist die Inklusion in Bildungseinrichtungen. Wir fordern, dass Kitas, Schulen und Hochschulen vollständig barrierefrei gestaltet werden und dass Erziehende sowie Lehrkräfte in inklusiver Pädagogik geschult werden. Dies ist essenziell, um sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen gleichwertige Bildungschancen erhalten.
Darüber hinaus setzen wir uns für Maßnahmen ein, die die soziale und wirtschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stärken. Dazu gehört die Schaffung inklusiver Arbeitsplätze und die Unterstützung von Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Es ist wichtig, Arbeitsmarktbarrieren abzubauen und Anreize zu schaffen, um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern.
Besonders wichtig ist uns, dass Menschen mit Behinderungen aktiv in die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit einbezogen werden. Ihre Perspektiven und Erfahrungen müssen in politische Entscheidungsprozesse einfließen. Deshalb setzen wir uns für die Schaffung von Beauftragten und Beratungsgremien ein, die die Interessen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen vertreten und sicherstellen, dass ihre Stimmen gehört werden.
CDU:
Menschen mit Einschränkungen jeder Art müssen bestmöglich unterstützt werden, deshalb setzen wir uns dafür ein, Bürokratie abzubauen, Beratungsstellen vorzuhalten, die Beantragung von Dienstleistungen zu vereinfachen und eine schnelle Bewilligung von Leistungen zu ermöglichen. Ein barrierefreies Internet und elektronische Kommunikation hat hier einen großen Stellenwert, um Informationen für alle Menschen bereitzuhalten. Hier müssen wir besser werden. Gern nehmen wir Ihre Vorschläge und Hinweise entgegen, wie neben leichter Sprache im Internet noch mehr Barrierefreiheit erreicht werden kann. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir diesen Weg weiter gestalten.
Wir setzen uns dafür ein, dass gesellschaftliche Teilhabe von Anfang an in allen Bereichen des Lebens mitgedacht wird. Das gilt nicht nur für das Wohnen, sondern auch den ÖPNV sowie kulturelle, soziale und sportliche Begegnungen in ihrer Vielfalt.
Wir möchten, dass möglichst lange alle Brandenburgerinnen und Brandenburger selbstbestimmt in ihrem Zuhause wohnen können. Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit ist uns für alle Menschen sehr wichtig. Deshalb wollen wir in den Austausch treten, um Verbesserungen herbeizuführen. Es muss Menschen geben, die als Sprachrohr die Forderungen und Wünsche übermitteln, damit diese in politischen Entscheidungsprozessen Berücksichtigung finden.
Die Linke:
Wir haben in unseren fachpolitischen Positionen zur Landtagswahl unter den Abschnitten 3.2. sowie 4.5.5. wesentliche Punkte genannt, die wir in Bezug auf eine inklusive und barrierefreie Gesellschaft als vordringlich erachten. Dies sind
Inklusive Bildung, wozu u.a. gehört: inklusive Pädagogik als zentraler Bestandteil in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften, Sozialpädagog*innen und Erzieher*innen, die Ausstattung von Schulen mit zusätzlichen Räumen zur Förderung und Rückzugsräumen sowie die Ausweitung der Rolle und der Einsatzmöglichkeiten von Einzelfallhelfer*innen, Schulassistenzen und pädagogischen Unterrichtshilfen
- Barrierefreies Wohnen
- Die Schaffung einer Fachstelle für Barrierefreiheit
- Die Vermittlung von Rechtsansprüchen, sowohl an die Betroffenen als auch an Mitarbeiter*innen von Verwaltungen und Einrichtungen
- Die Einbeziehung von Betroffenen in Entscheidungsprozesse
- Die Prüfung und Überarbeitung von Gesetzen unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit
- Die Stärkung der kommunalen Behindertenbeauftragten
- Mehr Barrierefreiheit und Mitbestimmung
- Schutz vor Gewalt, vor allem von Frauen mit einer Behinderung
- Die Schaffung des Zugangs zum ersten Arbeitsmarkt
- Durchsetzung des Mindestlohns sowie von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
FDP:
Unser Ziel ist es, allen Menschen in Brandenburg eine umfassende Teilhabe zu ermöglichen. Dies umfasst die Schaffung einer barrierefreien Umgebung – vom öffentlichen Nahverkehr und Schienenverkehr bis hin zu öffentlichen Gebäuden und privaten Dienstleistern. Wir fördern moderne Konzepte der selbstbestimmten Inklusion, von Assistenzhunden über digitale und technische Hilfsmittel bis hin zu einfachen persönlichen Budgets, die staatliche Leistungen bündeln. Unser Bestreben ist es, Brandenburg zu einem Vorreiter in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu machen.
SPD:
Mit Behinderung in allen Lebensbereichen teilhaben können – jederzeit und überall, zusammen mit Menschen ohne Behinderung. Wir wollen die bestmöglichen Rahmenbedingungen schaffen, vor allem in den Bereichen Gesundheitsversorgung, Kita, Schule, Wohnen, Arbeitsmarkt, Infrastruktur sowie Sport-, Kultur- und Freizeitangebote. Besonders wichtig ist uns, Barrieren frühzeitig zu beseitigen, damit Kinder mit Förderbedarf gleichberechtigt teilhaben können. Kinder sollen ohne Probleme eine Kita besuchen können, deshalb werden wir die Inklusion im Kitabereich weiter fördern. Auch das gemeinsame Lernen in Schulen von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf setzen wir fort.
Unser Ziel ist, den Kindern einen guten inklusiven Start ins Leben zu ermöglichen, der sich später im inklusiven Arbeitsmarkt, bei der Wohnortwahl und in einem inklusiven gesellschaftlichen Leben fortsetzt. Dabei sollen die Betroffenen und ihre Interessenvertretungen aktiv mitwirken können.