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Der Vortrag zum Thema „Vorsorgevollmacht“ traf auf ein reges Interesse bei den Teilnehmern und Teilnehmerinnen des Regionalgruppen-Treffens.

Herr Löffler, Leiter der Betreuungsbehörde des Rhein-Erft-Kreises, bei seinem Vortrag bei der RG Köln
Herr Löffler, Leiter der Betreuungsbehörde des Rhein-Erft-Kreises, bei seinem Vortrag bei der RG Köln

Bei hoch-sommerlichen Temperaturen in Köln trafen sich etwa 40 Mitglieder zum zweiten Regionalgruppentreffen des Jahres 2023 im Ursulinen-Gymnasium.
Das Schwerpunktthema „Vorsorgevollmacht“ traf bei den Anwesenden auf großes Interesse. Ute Palm und Joachim Schulte konnten mit Bernd Löffler, Leiter der Betreuungsbehörde des Rhein-Erft-Kreises, einen Fachmann als Referenten gewinnen, der ein komplexes Thema verständlich darstellte.

Was ist überhaupt eine Vorsorgevollmacht und wozu dient sie?

Ist ein Mensch nicht mehr in der Lage, seine persönlichen Angelegenheiten selbst zu regeln, bedingt durch Krankheit, Alter oder Unfall, bestellt das Gericht von Amtswegen einen oder mehrere Betreuer. Wer keine rechtliche Betreuung für sich eingerichtet hat und selber bestimmen möchte, wer im Eventualfall seine Interessen vertreten soll, der muss rechtzeitig, solange er oder sie noch geschäftsfähig ist, eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Inhaltlich sollte man sich für die Formulierung fachlichen Rat einholen und/oder eine aktuelle Standard-Vorsorgevollmacht zum Beispiel des Landes- oder Bundesjustizministeriums (Link siehe am Ende des Beitrags) verwenden. Damit stellt man sicher, dass alle notwendigen Eventualitäten berücksichtigt sind.
In den vergangenen Jahren hat sich die Rechtslage geändert, so dass es sinnvoll sein kann, eine vor Jahren abgefasste Vollmacht durch eine neue zu ersetzen.

Die wahrscheinlich wichtigste Frage im Zusammenhang mit einer Vorsorgevollmacht ist, wem erteile ich sie überhaupt? Es sollten Personen sein, denen man, durch langjähriges Kennen, vertraut, die offensichtlich kompetent und die möglichst jünger sind, als der/die Vollmachtgeber*in. Ob es der Ehepartner ist, nahe Verwandte oder Menschen aus dem Freundeskreis, ist dann der eigenen Entscheidung überlassen. Je nach dem, wie umfassend die Vorsorgevollmacht sein soll (oft wird sie mit einer General-Vollmacht kombiniert) braucht man auch keine notarielle Beurkundung, sondern es reicht eine deutlich kostengünstigere Beglaubigung. Betreuungsbehörden oder Notare beglaubigen eine Vorsorgevollmacht. Es reicht auch vielfach nur eine, im Original unterschriebene, Vollmacht aus, ohne Beglaubigung oder Beurkundung. Dann ist es jedoch von Vorteil, wenn die Vollmacht um einen ärztlichen Vermerk ergänzt wird, dass man bei Unterschrift geschäftsfähig war.

Solche Detailfragen klärt man am besten in einer Fachberatung.

Noch ein wichtiger Hinweis für uns sehbehinderte oder blinde Menschen: kann jemand das Dokument selber nicht mehr lesen, sollte er/sie einen sogenannten Schreibzeugen dabei haben, der möglichst nicht der Vollmachtsnehmer ist. Ein Schreibzeuge bestätigt mit seiner Unterschrift, dass auch das unterschrieben wurde, was unterschrieben werden sollte.

Weitere Tipps:
Man sollte in gewissen Abständen (circa alle 5 Jahre) beim Ministerium oder bei der Betreuungsbehörde nachfragen, ob sich die Rechtslage verändert hat.
Ansprechpartner gibt es in Betreuungsvereinen oder direkt beim Betreuungsamt von Stadt oder Kreis.
Behält der Vollmachtgeber die Vollmacht bei seinen Unterlagen, bei gleichzeitiger Information des Vollmachtnehmers, kann er sie jederzeit bei Bedarf durch eine aktuelle Version ersetzen.

Nach einer kurzen Kaffeepause berichtete Frau Palm über die in der nächsten Zeit anstehenden Veranstaltungen für die Regionalgruppe Köln.
Herr Schulte informierte über, durch ihn organisierte, kostenlose und regelmäßig stattfindende iPhone-Schulungen bei Apple in der Schildergasse, Köln. Mittlerweile haben sich bereits vier Kleingruppen konstituiert. Ein Trainer-Team schult die Teilnehmer*innen darin, ein iPhone über die Funktion VoiceOver zu bedienen, das heißt nur über Sprache und Gesten. Damit sind die jeweiligen Apps auch für uns Blinde und Sehbehinderte nutzbar.

Im Brauhaus „Em Kölsch Boor“ klang dieser informative Nachmittag, bei einem wohlverdienten Kölsch oder anderen Getränken aus.

Link zur Vorsorgevollmacht des Bundesjustizministeriums: https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Vorsorgevollmacht.html  

Hinweis zum Link: Bevor sich das Formular öffnet, muss man anklicken, dass man den Hinweis auf die Broschüre „Betreuungsrecht“ gelesen hat. Die Broschüre kann dort ebenfalls heruntergeladen werden.
Herr Löffler sagte zu, ein Vorsorgevollmachtsformular Frau Palm auch direkt zur Verfügung zu stellen.

(Text und Foto: Carsten Schmeißer)