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Schulungen in Orientierung & Mobilität und Lebenspraktische Fertigkeiten

Schulungen in Orientierung & Mobilität und Lebenspraktische Fertigkeiten

Am Samstag, dem 20. Oktober 2012 berichtete Frau Lauschke,

O&M-Trainerin aus dem Bereich Köln / Bonn, vor 42 Mitgliedern der RG

Köln über ihre Tätigkeitsgebiete.

Wie Frau Lauschke verdeutlichte, geht es bei den Schulungen darum, dass die Sehbehinderten und Blinden wieder mehr Selbstständigkeit erlangen, ihre Mobilität zurück gewinnen und darüber auch ihr Selbstwertgefühl steigern und mehr Lebensqualität erlangen.

Das Coming-Out von Sehbehinderten, ab einem gewissen Punkt der Sehbeeinträchtigung sich kenntlich zu machen, sei oft eine psychologische Hürde, hier sei viel Überzeugungsarbeit zu leisten, so Frau Lauschke. Aber letztendlich sei es doch einfacher, diesen Schritt zu machen und aufrechten Ganges und Körperhaltung sich mit dem Langstock zu bewegen und auch für andere Beteiligte im Straßenverkehr zu zeigen, dass ein Eingehen auf die Sehbehinderung durch

die anderen Verkehrsteilnehmer nötig ist, als unsicher, unbeholfen und

gestresst sich durch die Gegend zu bewegen, Situationen zu vermeiden,

nicht mehr aus dem Haus zu gehen oder Verhaltensweisen an den Tag zu

legen, die von den anderen Verkehrsteilnehmern schwer oder falsch

verstanden werden könnten.

So ist das O&M (Orientierung und Mobilität) im eigentlichen Sinne erst einmal die Versorgung mit dem Langstock und das Erlernen des Umganges damit in verschiedenen Situationen und auf verschiedenen Strecken. Dieses Training ist Leistung der Krankenkasse. Oft kämen, so berichtete Frau Lauschke, die

Betroffenen erst zu ihr, wenn sie schon unliebsame Bekanntschaft mit

Pollern, Pfählen, Hausecken, Bordsteinkanten oder Laternenpfählen

gemacht hatten. Es sei eher anzuraten, frühzeitig mit dem Training zu

beginnen, um sich vor unliebsamen Verletzungen und Stürzen zu schützen.

Der direkte Körperschutz geschieht mit dem Langstock beispielsweise bei der

Benutzung von Treppen, dem Umgehen von Hindernissen, der Überquerung von Straßen oder auch bei dem Umgang mit Ampeln. Die Techniken, wie bei diesen Situationen im Allgemeinen und auch mit dem Langstock zu verfahren ist, werden in dem O&M-Training gezielt geschult.

Weitere Inhalte sind die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Wo stelle

ich mich am besten hin, um in einen Bus, Zug oder Straßenbahn einzusteigen? Wie finde ich die Tür? Wo nehme ich drinnen am besten Platz?

Individuell sind die Auswirkungen der Sehbeeinträchtigung auf den Alltag und diverse Situationen draußen und drinnen, im Hellen oder in der Dunkelheit und erfordern eine gezielte Herangehensweise in der Schulung. Daneben werden auch andere Hilfsmittel aus dem Bereich Lupen, vergrößernde Sehhilfen für die Nähe oder für die Ferne eingesetzt und erprobt. Individuell sind auch die Wege und Strecken, die zu bewältigen sind, sei es zur Schule, zum Arbeitsplatz oder in die Stadt.Auch dieses ist selbstverständlich Inhalt der Schulung.

Neben dem angesprochen direkten Schutz bietet der Langstock auch indirekten

Schutz: Die anderen Verkehrsteilnehmer nehmen einen als Sehbehinderten wahr, machen Platz. Man ist nicht mehr isoliert als Mensch, der sich je nach Situation vielleicht seltsam verhält, sondern wird aufmerksam wahrgenommen und es werden Hilfsangebote gemacht. Der Langstock übernimmt den Körperschutz und das Abtasten des Bereiches unten vor einem und so kann man sich entspannt mit seinem restlichen Sehvermögen und den anderen Wahrnehmungssinnen der Umgebung öffnen, entspannt seine Wege gehen, anstatt die nächsten 40 cm Bürgersteig unter sich

abzuspannen, gestresst zu sein und ansonsten von der Welt nichts mehr mit zu bekommen.

Der weiße Stock ist ein Verkehrsschutzzeichen. Die Autofahrer fahren verhaltener, auch hier wird man in einem anderen Fokus wahrgenommen. Die Kennzeichnungspflicht besteht für den Sehbehinderten mit dem Weißen Stock dann, wenn er nicht mehr in der Lage ist, sich uneingeschränkt sicher in allen Situationen im Straßenverkehr zu bewegen. Ansonsten besteht bei einem Unfall immer eine Mitschuld des Betroffenen, bei Kennzeichnung ist er aus der Haftung raus.

Im Grunde genommen müssten sich alle, die von einer derartigen Einschränkung betroffen sind, dass sie sich nicht mehr sicher durch Einschränkungen im Wahrnehmungs- und Reaktionsbereich im Straßenverkehr bewegen können, kennzeichnen. Das geschieht durch die gelbe Armbinde mit drei schwarzen Punkten, die man an beiden Armen tragen sollte. Nur Sehbehinderte und Blinde dürfen sich mit dem Langstock fortbewegen. Hat man zusätzlich eine Geheinschränkung und benutzt den weißen Stützstock,so erfüllt diese zwar die orthopädische Stützfunktion, man hat mit ihm aber keinen Körperschutz, kann nicht pendeln und bräuchte eigentlich zusätzlich den weißen Langstock. Für den Gesetzgeber ist es unerheblich, wie der Stock gestaltet ist. Abzustellen ist auf die weiße Farbe, der Stock kann also ein Langstock, ein Stützstock oder ein Taststock sein.

Der Taststock ist für Innenbereiche geeignet, lässt sich zusammenfalten

und in die Tasche packen, hat aber keine Rollspitze, so dass man hiermit

nicht pendeln kann. Oft dient er als Übergangslösung auf dem Weg zum

Langstock. Der Langstock hat eine Rollspitze. Über Geräusch und

Vibrationen erfährt man, welchen Untergrund man vor sich hat, ob er eben

oder uneben ist. Der Taststock dagegen würde in Unebenheiten hängen bleiben und könnte über Geräusche auch nichts über den Untergrund vermitteln.

Oft werden die kleinen Anstecker mit drei schwarzen Punkten auf gelbem Grund oder das weiße Männchen auf blauem Grund (EBU = European Blind Union) verwendet, die aber keine Verkehrsschutzzeichen sind. Sie sind Kommunikationshilfen im Alltag für die anderen Personen. Zu erhalten sind sie beispielsweise über Hilfsmittelversandfirmen.

In der nun herannahenden Zeit mit Dämmerung und schlechtem Wetter ist es

insbesondere hilfreich, sich kontrastreich zu kleiden. Es besteht die

Möglichkeit, Reflektoren hinten an die Jacke oder an den Rucksack zu hängen. Manche Outdoor-Jacken haben Reflexstreifen oder kontrastreiche Farben. Im Lauf- oder Radsportbereich gibt es zudem atmungsaktive Jacken, die auch diese Funktion erfüllen.

Die Schulung ist immer eine Einzelschulung. Der Trainer kommt zu dem Betroffenen nach Hause. Einschränkungen, deren Bewältigung und Ziele der Schulung werden besprochen und verschiedene Langstockmodelle ausprobiert. Sobald

Sicherheit in den Grundtechniken da ist, wird der Bewegungsradius immer größer.

Um das Training zu erhalten, ist eine Verordnung durch den Augenarzt nötig. Das geschieht am besten durch zwei Rezepte. Ein Rezept wird über zwei Langstöcke ausgestellt, denn einer könnte ja mal kaputt oder verloren gehen und der Ersatz muss schon vorhanden sein. Das andere Rezept enthält die Verordnung zum O&M-Training. Je nach Krankenkasse wird ein unterschiedlicher Satz bewilligt. Der O&M Trainer schreibt Berichte, es können Stunden nachgefordert werden,

notfalls muss man in den Widerspruch gehen. Es ist auch möglich, dass

der Betroffene eine nochmalige Wiederauffrischung macht, wenn seit dem

O&M-Training beispielsweise eine gravierende Sehverschlechterung

eingetreten ist.

Das LPF umfasst die Schulung in "lebenspraktischen Fertigkeiten" und ist seit einiger Zeit keine Leistung der Krankenkasse mehr. LPF wird von den O&M Trainern als privatvertragliche Leistung angeboten, also ohne Beteiligung der Krankenkasse. Manchmal ist noch eine Übernahme durch die Krankenkassen als Kann-Leistung möglich. Rat einholen lohnt sich also. Für

sozialschwache Mitmenschen übernimmt das Sozialamt die Kosten.

Schulungsinhalte sind auch hier an den Bedürfnissen der Seheinschränkung ausgerichtet und können sein: die Orientierung auf dem Teller, Schneiden von Fleisch, Kochen, Backen, Wäsche, Körperpflege, Hauswirtschaft, Getränke

eingießen, Geld erkennen bis hin zur Braille-Schrift. Auch für das LPF

wäre ein Rezept durch den Augenarzt erforderlich.