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Blindengeld in Thüringen hat sich erhöht zum 01.07.2023

Das Sinnesbehindertengeld im Freistaat Thüringen hat sich zum 01.07.2023 erhöht. Die Rechtsgrundlage zur Erhöhung bildet das Achte Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz - Drucksache 7 / 7463 des Thüringer Landtages - 7. Wahlperiode. 

(GVBl-Gesetz Gesetz- und Verordnungsblatt 7/10 31.07.2023,  S. 243)

Blinde Menschen erhalten ein Sinnesblindengeld in Höhe von 472 Euro monatlich. Der Betrag wird rückwirkend überwiesen. Die geänderten Bescheide müsten den berechtigten Personenkeis zu gesand worden sein. 

Quelle: https://www.thüringer-landtag.de