Möchten Sie die Darstellung der Website ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen?
Die Einstellungen können Sie auch später noch über das Symbol ändern.

Zum Inhalt springen

Sozialrechtsberatung für Menschen mit Behinderung

Sozialrechtsberatung für Menschen mit Behinderung

Rechtsberatung in Fragen zum Sozialrecht bietet ab sofort der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter [eV], BSK, im Rahmen einer Mitgliedschaft an. Die Beratung erstreckt sich auf Auskünfte im Rahmen einer Erstberatung und das Widerspruchsverfahren für den Bereich des Sozialrechts, insbesondere die Sozialgesetzbücher II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), V (Krankenversicherung), IX (Rehabilitation), XI (Pflegeversicherung) und XII (Grundsicherung für Erwerbsunfähige und Sozialhilfe) sowie das Verwaltungsrecht.

Eine Beratung ist in darüber hinausgehenden Rechtsgebieten nach Absprache ebenfalls möglich. Die Kosten für die anwaltlichen Auskünfte, sowie viele weiteren Vorteile für Menschen mit Körperbehinderung sind durch den Mitgliedsbeitrag im BSK [eV] (€ 28,-/Jahr) abgedeckt. Eine gerichtliche Vertretung der einzelnen Mitglieder des BSK ist darin nicht enthalten, kann aber nach Vereinbarung mit der Fachanwältin auf eigene Kosten in Anspruch genommen werden.

Der BSK ist eine bundesweite Interessenvertretung für Menschen mit Körperbehinderung und gemeinnützig tätig.

Weitere Auskünfte beim BSK [eV] Telefon: 06294 4281-42
oder per E-Mail: soziales@bsk-ev.org
oder auf der Internetseite:www.bsk-ev.org/sozialrechtsberatung