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TES Café, Nr. 47a/2025
Hiermit möchten wir auf unser nächstes TES Café aufmerksam machen. Das TES Café findet am Montag, 5.5.2025 um 19 Uhr mit Stefanie Jonasch vom rbm statt.
Was ist die TES?
Bei der transkornealen Elektrostimulation (TES) nutzt der Anwender ein zugelassenes und CE-gekennzeichnetes Medizinprodukt, bei dem die Netzhaut mit einem schwachen elektrischen Impuls stimuliert wird. Diese Elektrostimulation soll das Fortschreiten der Retinitis pigmentosa verlangsamen. In einer klinischen Studie und einer Anwendungsbeobachtung konnten eine Wirksamkeit und die Sicherheit bei Retinitis pigmentosa belegt werden.
Zum aktuellen TES Café
Immer wieder erreichen uns Fragen zur Kostenübernahme für die TES Stimulation. Die TES Stimulation ist bis jetzt nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) enthalten. Allerdings wird derzeit eine Erprobungsstudie durchgeführt. Diese soll die Effektivität der Behandlung mit der TES-Therapie abschließend testen und die Voraussetzung für die Aufnahme in den Leistungskatalog der GKV schaffen.
Das heißt zur Zeit müssen die Kosten der Therapie von den Betroffenen selber getragen werden. Obwohl das Zulassungsverfahren bisher nicht abgeschlossen ist und die TES-Therapie bisher nicht im durch den G-BA geschaffenen Leistungskatalog enthalten ist, kann in begründeten Einzelfällen die Kostenübernahme durch die GKV erfolgen.
Aber was ist eine Einzelfallentscheidung? Wie beantrage ich diese bei der Krankenkasse? Wie stehen die Chancen einer Einzelfallenscheidung?
Fragen rund um die Kostenübernahme der TES erläutern wir im unserem nächsten TES Café mit Stefanie Jonasch. Frau Jonasch ist Rechtsassessorin bei der rbm Rechtsberatung gGmbH in Marburg.
Wir bitten um Anmeldung unter: tescafe@pro-retina.de
Die Teilnahme ist kostenlos.