Möchten Sie die Darstellung der Website ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen?
Die Einstellungen können Sie auch später noch über das Symbol ändern.

Zum Inhalt springen

VEGF-Therapie: drohende Versorgungslücke aufgrund neuem Abrechnungsverfahren

in einer Pressemitteilung weist die PRO RETINA Deutschland e. V. auf eine drohende Versorgungslücke für Patienten mit Makulaerkrankungen hin.

Dramatische Versorgungslücke droht Menschen mit Makulaerkrankungen

Der Grund ist die Aufnahme der sogenannten intravitrealen operativen Medikamenteneingabe (IVOM, also der Einspritzung eines Medikamentes wie einen VEGF-Hemmer in den Glaskörper) zur Behandlung von Augenerkrankungen einschließlich der feuchten altersabhängigen Makuladegeneration (AMD) und des diabetesbedingten Makulaödems ab Oktober als neue Leistung in den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Damit können gesetzlich krankenversicherte Patienten nunmehr gegen Vorlage ihrer Versichertenkarte und ohne vorherige Einholung einer Kostenübernahmeerklärung ihrer Krankenkasse behandelt werden – eine langjährige Forderung auch des Arbeitskreises Makula der PRO RETINA.

Durch die Anwendung des geänderten Abrechnungsverfahrens nach EBM können aber in Kürze auch erhebliche unbeabsichtigte Nachteile für die Patientinnen und Patienten entstehen. Hierauf wurde PRO RETINA durch an Kliniken tätige Augenärzte hingewiesen.

„Damit würde ab Oktober eine akute Versorgungslücke drohen mit der Gefahr, dass bei betroffenen Patienten vermeidbare, erhebliche Sehverschlechterungen bis hin zur Erblindung im Sinne des Gesetzes eintreten“, sagt Franz Badura, Vorsitzender der PRO RETINA Deutschland e. V..

Nach anfänglichen Versorgungsproblemen bei der IVOM wurden in den letzten Jahren durch Bemühungen aller an der Versorgung beteiligten Partner Regelungen auch außerhalb des EBM erarbeitet, die – zwar durchaus mit regionalen und kassenspezifischen Unterschieden – doch für den überwiegenden Teil betroffener Patienten einen zeitnahen Zugang zu einer qualitätsgesicherten intravitrealen Therapie ermöglichten. „Dabei wird diese Behandlung gegenwärtig in Deutschland fast zur Hälfte durch Klinikambulanzen durchgeführt, zumeist auf der Basis von individuellen Kostenerstattungsanträgen“, erläutert Badura. Dies ist aber nach Aufnahme in den EBM ab Oktober nicht mehr möglich, da die Kliniken derzeit nicht nach diesem einheitlichen Bewertungsmaßstab abrechnen können. Die bestehenden Selektivverträge, denen nur wenige Kliniken angeschlossen sind, werden derzeit noch geprüft.

Ab Oktober keine Behandlung in Kliniken?

Es ist also de facto zu befürchten, dass viele gesetzlich versicherte Patienten ab Oktober nicht behandelt werden können. Bei dem großen Anteil von Injektionen im Klinikbereich erscheint es plausibel, dass diese nicht in kurzer Zeit von niedergelassenen Augenärzten bewältigt werden können.

„Aus Sicht der PRO RETINA Deutschland e.V. müssen notwendige Leistungen weiterhin ohne das Sehvermögen gefährdenden Zeitverlust erbracht werden. Angesichts der bundesweit nicht einheitlichen Qualitätsstandards darf dabei der befürchtete Engpass nicht zu einer Absenkung der Qualität der Behandlung führen“, meint Dr. Frank Brunsmann, Fachbereichsleiter ‚Diagnostik & Therapie’ der bundesweiten Selbsthilfeorganisation

Die Erwartungen von PRO RETINA lauten daher:

  • Sicherstellung einer unverzüglich nach Diagnosestellung beginnenden und qualitätsgesicherten IVOM in Arztpraxen und Klinikambulanzen auch nach dem 1. Oktober
  • Dies muss für alle Patientengruppen gelten, bei denen sich nach Erfahrungen von Ärzten und Patienten aus den letzten Jahren die IVOM bewährt hat, also auch für einige seltene Erkrankungen, die derzeit nicht durch die EBM-Ziffer abgedeckt sind.
  • Hierfür muss auch die Anwendung von geeigneten und bewährten Arzneimitteln im off label use möglich sein.
  • Beibehaltung und möglichst bundesweite Anwendung hoher Qualitätsstandards zur Wahrung der Patientensicherheit. So besteht aufgrund der wiederholten Anwendung ein erhöhtes Infektionsrisiko.
  • Sicherstellung der Finanzierung von diagnostischen Untersuchungen wie der sdOCT (Spektral-Domänen Optische Kohärenztomografie), die nach Empfehlungen nationaler und internationaler ärztlicher Fachgesellschaften zur Therapiesteuerung notwendig sind, um eine patientenindividualisierte IVOM zu gewährleisten und somit sowohl Über- als auch Unterbehandlungen zu vermeiden.

Quelle: PRO RETINA Deutschland e. V.