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VEGF-Therapie: drohende Versorgungslücke aufgrund neuem Abrechnungsverfahren

In einer Pressemitteilung weist die PRO RETINA Deutschland e. V. auf eine drohende Versorgungslücke für Patientinnen und Patienten mit Makulaerkrankungen hin.

Dramatische Versorgungslücke droht Menschen mit Makulaerkrankungen

Hintergrund ist die Aufnahme der sogenannten intravitrealen operativen Medikamenteneingabe (IVOM) – also der Einspritzung eines Medikaments wie eines VEGF-Hemmers in den Glaskörper – zur Behandlung von Augenerkrankungen, darunter die feuchte altersabhängige Makuladegeneration (AMD) und das diabetesbedingte Makulaödem, als neue Leistung in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab Oktober. Damit können gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten künftig allein mit ihrer Versichertenkarte behandelt werden, ohne zuvor eine Kostenübernahme der Krankenkasse einholen zu müssen – eine langjährige Forderung auch des Arbeitskreises Makula der PRO RETINA.

Durch die Anwendung des geänderten Abrechnungsverfahrens können jedoch erhebliche unbeabsichtigte Nachteile entstehen. Darauf wurde PRO RETINA von in Kliniken tätigen Augenärzten hingewiesen.

Nach deren Einschätzung droht ab Oktober eine akute Versorgungslücke, die zu vermeidbaren Sehverschlechterungen bis hin zur Erblindung führen könnte.

In den vergangenen Jahren waren durch das Engagement vieler Beteiligter Versorgungsstrukturen entstanden, die trotz regionaler Unterschiede einen zeitnahen Zugang zu einer qualitätsgesicherten IVOM ermöglichten – häufig auf Basis von individuellen Kostenerstattungsanträgen. Da jedoch Kliniken aktuell nicht nach dem EBM abrechnen können, entfällt diese Möglichkeit ab Oktober. Die wenigen vorhandenen Selektivverträge werden derzeit geprüft.

Ab Oktober keine Behandlung in Kliniken?

Es ist daher zu befürchten, dass viele gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ab Oktober nicht mehr in Klinikambulanzen behandelt werden können. Da ein erheblicher Teil der IVOM-Behandlungen bisher in Kliniken stattfand, erscheint es unrealistisch, dass niedergelassene Augenärzte dieses Volumen kurzfristig auffangen können.

Dr. Frank Brunsmann, Fachbereichsleiter Diagnostik & Therapie der PRO RETINA, warnt: „Notwendige Leistungen müssen weiterhin ohne zeitlichen Verzug erbracht werden. Dabei darf ein möglicher Engpass nicht zu einer Absenkung der Behandlungsqualität führen.“

Erwartungen von PRO RETINA

PRO RETINA fordert daher:

  • Sicherstellung einer unverzüglich nach Diagnosestellung beginnenden und qualitätsgesicherten IVOM in Arztpraxen und Klinikambulanzen – auch nach dem 1. Oktober.
  • Dies muss für alle Patientengruppen gelten, für die die IVOM in den vergangenen Jahren wirksam war – einschließlich seltener Erkrankungen, die aktuell nicht über die neue EBM-Ziffer abgedeckt sind.
  • Möglichkeit des Einsatzes bewährter Arzneimittel im Off-Label-Use, sofern medizinisch erforderlich.
  • Beibehaltung und bundesweite Anwendung hoher Qualitätsstandards, insbesondere im Hinblick auf das erhöhte Infektionsrisiko bei wiederholten Eingriffen.
  • Sicherstellung der Finanzierung diagnostischer Untersuchungen, insbesondere der sdOCT (Spektral-Domänen Optische Kohärenztomografie), die von Fachgesellschaften zur individuellen Therapieführung empfohlen wird, um Über- und Unterbehandlungen zu vermeiden.

Quelle: PRO RETINA Deutschland e. V.