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Versorgungssituation bei feuchter AMD

Versorgungssituation bei feuchter AMD

Mit unserer ersten Meldung im Jahr 2013 informieren wir Sie nachfolgend über das aktuelle Positionspapier der PRO RETINA Deutschland e. V. zur Versorgungssituation bei feuchter AMD:

Positionspapier der PRO RETINA Deutschland e. V. zur Versorgungssituation bei feuchter AMD (und vergleichbaren Erkrankungen), Stand 21.11.2012

PRO RETINA Deutschland e. V. ist die bundesweit tätige Selbsthilfevereinigung und Patientenorganisation von Menschen mit Netzhautdegenerationen.

Mit diesem Positionspapier legen wir die Sorgen betroffener Patienten dar. Sie beziehen sich auf die Versorgung und Kostenübernahme einer adäquaten - dem aktuellen medizinischen Kenntnis- und Erfahrungsstand entsprechenden - Behandlung der neovaskulären altersabhängigen Makuladegeneration (sogenannte feuchte AMD) und vergleichbarer Erkrankungen.

Gleichzeitig fordern wir die zuständigen Partner im Gesundheitswesen auf, die bestehenden Versorgungs- und Kostenübernahmeprobleme zeitnah zu lösen und unter Einbindung der Patientenselbsthilfe für die notwendige Sicherheit und Transparenz für Patienten zu sorgen.

Rund sechs Jahre nach der Zulassung der ersten Arzneimittel aus der Gruppe der VEGF-Inhibitoren zur Behandlung der feuchten AMD ist der flächendeckende und unbürokratische Zugang für Patienten zur Behandlung noch immer unterschiedlich geregelt.

Das gilt bei der Erstbehandlung und vor allem bei der zeitnahen Wiederaufnahme der Behandlung bei erneutem Fortschreiten der Erkrankung. Denn Untersuchungen belegen, dass Verzögerungen des Behandlungsbeginns nach der Indikationsstellung zu einem irreparablen Verlust der Sehschärfe führen. Die regional und kassenspezifisch immer noch unterschiedliche Vorgehensweise ist für die Patienten nicht transparent.

Wir stellen fest, dass die rechtlich gebotene Einführung einer EBM-Ziffer für die intra-vitreale Injektion bisher nicht erfolgt ist. Gleiches gilt für die zur Therapiesteuerung erforderliche OCT (optische Kohärenztomografie).

Wir folgern daraus, dass die Einführung solcher EBM-Ziffern von maßgeblich an der Versorgung beteiligten Interessengruppen nicht gewünscht ist, obwohl es zahlreiche Experten gibt, die dies - teilweise seit Jahren - fordern.

Wir können andererseits aber nicht hinnehmen, dass betroffene Patienten vor dem Beginn einer für den Erhalt ihres Sehvermögens erforderlichen, zeitnahen (Wieder-) Behandlung auf eine Kostenzusage warten müssen.

Ebenso können wir nicht hinnehmen, dass Patienten die regelmäßigen OCT-Untersuchungen als IGE-Leistung zumeist selbst finanzieren müssen.

Die zuständigen medizinischen Fachgesellschaften empfehlen in ihren Stellungnahmen diese Untersuchung zur Therapiesteuerung im Rahmen des PRN-Schemas (Behandlung nach Bedarf), da morphologische Wiederbehandlungskriterien sensitiver sind als funktionelle. Dies ermöglicht es, die Therapie einzuleiten, bevor Sehzellen unwiederbringlich untergegangen sind.

Sofern die zuständigen Leistungsträger und Leistungserbringer - aus pragmatischen Gründen und trotz aller rechtlichen Bedenken - weiterhin beabsichtigen, diese Probleme in der Patientenversorgung durch selektive Verträge zu lösen, fordern wir für die Patienten eine umfängliche Transparenz über solche vertragliche Vereinbarungen.

Zusätzlich weisen wir im Interesse betroffener Patienten nachdrücklich auf folgende Punkte hin:

  • alle vertraglichen Vereinbarungen zur Regelung der angesprochenen Probleme müssen die Qualität der intravitrealen Behandlung sicherstellen.
  • solche Regelungen dürfen nicht auf einzelne Regionen und Krankenkassen beschränkt bleiben. Vielmehr erwarten wir kurzfristig den flächendeckend gewährleisteten Zugang von Patienten zu dieser wirksamen Therapie mit gesicherter Kostenübernahme, ohne dass der Behandlungsbeginn durch Einzelfallprüfungen verzögert wird.
  • gleiches gilt für eine augenärztlich indizierte unverzügliche Wiederaufnahme der Behandlung bei erneuter Krankheitsaktivität im Sinne des aktuell angewandten PRN-Schemas.
  • Die zur Therapiesteuerung in regelmäßigen (monatlichen) Abständen erforderlichen Untersuchungen - einschließlich der hochauflösenden OCT - müssen mit der Kostenübernahme durch die Krankenkassen für alle Indikationsbereiche flächendeckend sichergestellt werden.
  • Patienten mit den zur feuchten AMD vergleichbaren, selteneren Erkrankungen wie die CNV bei pathologischer Myopie, PXE u. a. müssen ebenfalls Zugang zu der für den Erhalt ihres Sehvermögens wirksamen intravitrealen Injektionstherapie erhalten. Das entspricht dem aktuellen medizinischen Kenntnis- und Erfahrungsstand und vorliegenden Empfehlungen der zuständigen ärztlichen und wissenschaftlichen Fachgesellschaften.
  • Patienten haben Anspruch auf eine Therapie, deren Wirksamkeit und Sicherheit in wissenschaftlichen Studien belegt ist. Wird trotz der Verfügbarkeit einer zugelassenen Therapie ein nicht zugelassenes Medikament ("off-label") eingesetzt, müssen etwaige Unterschiede im Sicherheitsprofil der Arzneimittel beachtet werden, auf die Ergebnisse bereits abgeschlossener und noch laufender Vergleichsstudien hindeuten.
  • Das Vertrauensverhältnis in der Arzt-Patienten-Beziehung darf nicht durch massive ökonomische Anreize für Ärzte untergraben werden, welche ärztliche Entscheidungen ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten gefährden.

Wir fordern die zuständigen Verantwortlichen der Leistungsträger und -erbringer auf, die Patientenselbsthilfe zu dieser Thematik zeitnah und transparent über den aktuellen Stand und das weitere geplante Vorgehen zu informieren und ggf. einzubinden.

PRO RETINA Deutschland e. V. steht als Gesprächspartner hierzu jederzeit zur Verfügung.

Quelle:

PRO RETINA Deutschland e. V.