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Wahlen 2024 - bewerben Sie sich für die Gremienarbeit der PRO RETINA Deutschland e.V.

Am 23. November 2024 werden bei der Mitgliederversammlung in Bonn der Vorstand und die Delegierten der PRO RETINA Deutschland e. V., im Folgenden kurz PRO RETINA, neu gewählt. Die Wahl erfolgt diesmal als reine Briefwahl. Eine Urnenwahlmöglichkeit bei der Mitgliederversammlung besteht nicht.

Die PRO RETINA ruft herzlich dazu auf, sich für eine Kandidatur in einem dieser wichtigen Gremien zu bewerben. Der Vorstand der PRO RETINA hat Andreas Hartmann, Markus Klement und Karin Leicht in den Wahlausschuss berufen, um die Ordnungsmäßigkeit der Vorstands- und Delegiertenwahl zu gewährleisten. Die beauftragten Personen haben diesen Auftrag angenommen und stellen im Folgenden den Terminplan und die Voraussetzungen für die Kandidatur zur Vorstands- und Delegiertenwahl vor.

Terminplan und Voraussetzungen der Kandidatur

Bewerben dürfen sich alle ordentlichen und fördernden Mitglieder sowie Ehrenmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und zusätzlich das Kriterium der Mindestvereinsmitgliedschaft erfüllen. Für die Bewerbung als Vorstand ist eine Vereinsmitgliedschaft von mindesten drei Jahren und für die Bewerbung als Delegierter von mindestens einem Jahr notwendig. Stichtag für die Berechnung der Vereinsmitgliedschaft ist der Tag der Mitgliederversammlung.

Die Kandidaten für den Vorstand und für die Delegiertenversammlung werden gebeten, ihre Bewerbung zusammen mit einem aktuellen Lichtbild und einer Kurzvorstellung bis zum 30. Juni 2024 - Tag des Posteingangs - an PRO RETINA, Geschäftsstelle, Mozartstraße 4 - 10, 53115 Bonn oder per E-Mail an die Adresse wahlausschuss@pro-retina.de zu senden. Im Falle der Bewerbung per E-Mail muss parallel dazu eine schriftliche Willenserklärung versehen mit Namen, Datum und Unterschrift bis Posteingang zum Juni 2024 an die Geschäftsstelle - Wahlausschuss - per Post (Adresse wie oben) geschickt werden.

Ihre Bewerbung mit Kurzporträt muss neben dem Amt, für das Sie sich bewerben, auch Ihren Namen, Ihr Geburtsjahr (nicht Alter), Ihre beruflichen Qualifikationen sowie Ihre Interessenschwerpunkte, für die Sie sich einsetzen wollen, enthalten. Dabei sollte die Bewerbung eine Länge von zehn Zeilen im DIN-A4-Format in Verdana bei Schriftgröße 12 haben und darf eine Länge von 20 Zeilen nicht überschreiten.

Im Interesse der Fairness und Gleichbehandlung aller Wahlbewerberinnen und -bewerber sowie im Sinne der Wahlordnung sind die oben genannten Vorgaben einzuhalten, um Ihre ordnungsgemäße Bewerbung zu ermöglichen. Die Bewerber sind für die Einhaltung der frist- und formgerechten Formalitäten verantwortlich und können bei Nichteinhaltung als Kandidaten ausgeschlossen werden.

Wahl des Vorstands

Die PRO RETINA Deutschland e. V. benötigt für die Gestaltung und Führung des Vereins einen Vorstand. Seine wesentlichen Aufgaben sind in § 12 der Vereinssatzung geregelt. Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern; er wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Diese sind nach § 26 BGB die Vertreter des Vereins.

Der Vorstand wird auf vier Jahre gewählt. Die Wahl ist in § 13 der Satzung geregelt. Danach werden die Mitglieder des Vorstands im Wege einer Gesamtwahl von der Mitgliederversammlung gewählt. Dabei kann jedes ordentliche Vereinsmitglied für maximal fünf Kandidaten seine Stimme abgeben. Diejenigen fünf Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen, sind gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Ein Vorstandsmitglied darf nicht gleichzeitig Delegierter sein. Neben diesen formalen Anforderungen sind einige persönliche Fähigkeiten erforderlich. Da der Vorstand die PRO RETINA nach außen vertritt, Verträge abschließt, den Verein strategisch ausrichtet, sind Kreativität, Dialogfähigkeit, großes Engagement zur Erreichung der Satzungsziele unerlässliche Voraussetzungen. Prüfen Sie daher bitte, ob Sie diesen Anforderungen genügen können.

Wahl der Delegierten

Die Mitglieder der Delegiertenversammlung nehmen die Interessen der Vereinsmitglieder wahr. Die Wahl der Delegierten und ihre Aufgaben sind in der Satzung geregelt. Danach werden maximal 25 Delegierte von den Vereinsmitgliedern gewählt. Die Delegierten werden für vier Jahre gewählt. Eine ihrer Aufgaben ist es, den Vorstand bei seiner Arbeit zu unterstützen und zu kontrollieren. Darüber hinaus sind sie Ansprechpartner für Vereinsmitglieder bei deren Anträgen und eventuellen Beschwerden. Dialogfähigkeit, Teamgeist und großes Engagement sind nur einige der Anforderungen, die an Delegierte gestellt werden. Prüfen Sie bitte, ob Sie diese Erwartungen in den nächsten vier Jahren erfüllen können.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!