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Altersblindheit: Aufsichtsbehörde bestätigt Anspruch der Patienten

Altersblindheit Aufsichtsbehörde bestätigt Anspruch der Patienten auf zugelassene Therapie und freie Arztwahl
PRO RETINA Deutschland e. V.

Vorgaben des Bundesversicherungsamtes sind ein "Durchbruch"

Klare Vorgaben des Bundesversicherungsamtes für alle bundesweit tätigen Krankenkassen bestätigen jetzt den Anspruch von Patienten mit Altersabhängiger Makula-Degeneration (AMD) auf eine zugelassene Therapie bei einem Augenarzt ihrer Wahl. "Die Klarstellungen der Aufsichtsbehörde gegenüber den Krankenkassen sind ein Durchbruch für AMD-Patienten", erklärt Ute Palm, Vorstandsmitglied von PRO RETINA Deutschland e. V..

Auseinandersetzungen zwischen Krankenkassen und Ärzten verhindern seit Jahren, dass die Therapie der feuchten Form der Altersabhängigen Makula-Degeneration über die Versichertenkarte abgerechnet werden kann: Der Zugang zur Behandlung ist nicht geregelt.

Abhilfe schaffen sollten Verträge von Krankenkassen mit Ärzteorganistionen. Diese stellten allerdings zumeist sicher, dass Ärzte an Stelle der zugelassenen Medikamente (Handelsnamen: Lucentis und Macugen) nur eine nicht zugelassene, aber billigere Therapie anwenden konnten, deren Wirksamkeit und Sicherheit Experten zufolge für diesen Einsatz nicht ausreichend belegt ist. Stellte ein Patient einen Antrag auf Behandlung mit einem zugelassenen Medikament, lehnten die Kassen die Übernahme der Therapiekosten ab und forderten die Patienten auf, sich bei "Vertragsärzten" behandeln zu lassen. Dort gab es dann die Spritze in den Augapfel mit dem nicht zugelassenen Medikament.

Dieses Vorgehen stellt nun das Bundesversicherungsamt ab. In einem Schreiben teilt es den bundesweit tätigen Krankenkassen – die in Landesverbänden organisierten AOKen gehören nicht dazu – mit, dass bestimmte Punkte zu beachten und die Verträge bis Ende Oktober entsprechend anzupassen sind.

Die Krankenkasse darf dem Schreiben der Aufsichtsbehörde zufolge einem Versicherten die Kostenübernahme für ein zugelassenes Medikament nicht verweigern, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und der Versicherte diese Versorgung wünscht. Bietet ein Arzt die nicht zugelassene Behandlung an, kann der Patient einen anderen Arzt konsultieren und von ihm die zugelassene Therapie durchführen lassen. Ebenso dürfen die Patienten nicht dahingehend beeinflusst werden, dass sie sich gegen die zugelassene Therapie entscheiden, zudem muss die Patienteninformation umfassend, klar und eindeutig sein.

"Wir freuen uns sehr", erklärt PRO RETINA-Vorstandsmitglied Ute Palm, "dass sich die Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörde mit unseren Forderungen decken". Nach Meinung der Patientenorganisation müssten die Krankenkassen die Forderungen der Aufsichtsbehörde problemlos und kurzfristig umsetzen können, da drei große Ersatzkassen unlängst schon den richtigen Weg beschritten haben: Sie haben mit dem Hersteller eines zugelassenen Medikamentes einen Rabattvertrag abgeschlossen und gleichzeitig den Behandlungsvertrag mit den Ärzten so konzipiert, dass die zugelassenen Therapien abgebildet sind und der Arzt sein Honorar unabhängig vom eingesetzten Medikament erhält. "Diese Verträge", sagt Ute Palm, "liefern die Blaupause für alle anderen Krankenkassen".

PRO RETINA Deutschland e. V.

Die PRO RETINA Deutschland e. V. – Selbsthilfevereinigung von Menschen mit Netzhautdegenerationen – wurde 1977 von Betroffenen und deren Angehörigen als gemeinnütziger Verein gegründet, um sich selbst zu helfen. Es ist eine bundesweit tätige Organisation mit derzeit 60 Regionalgruppen und rund 6.000 Mitgliedern. Sie bietet Informationen und Beratung und versteht sich als Interessenvertretung der Patientinnen und Patienten in der Öffentlichkeit. Um einen Beitrag zur Entwicklung wirksamer Therapien zu leisten, engagiert sich PRO RETINA Deutschland e. V. über ihre Stiftung auch in der Forschungsförderung.

Die feuchte Altersabhängige Makula-Degeneration. In Deutschland erkranken pro Jahr schätzungsweise 50.000 zumeist ältere Patienten an der feuchten Altersabhängigen Makula-Degeneration (AMD). Die Erkrankung ist die häufigste Ursache für Altersblindheit in westlichen Industrienationen. Den Betroffenen droht binnen kurzer Zeit der Verlust der Sehkraft, wenn nicht umgehend eine Therapie eingeleitet wird. In der Frühphase ist die Augenkrankheit seit drei Jahren behandelbar – wenn die Therapie rechtzeitig erfolgt. Diese kann den Sehverlust stoppen und die Sehfähigkeit sogar wieder verbessern.

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