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Neues Therapiegerät OkuStim® 2 erhält CE-Kennzeichnung: Mehr Komfort und Sicherheit für Menschen mit Retinitis pigmentosa
Liebe Abonnenten,
wir freuen uns, Sie über eine bedeutende Entwicklung im Bereich der
Behandlungsoptionen für Retinitis pigmentosa (RP) informieren zu können:
Das Unternehmen Okuvision hat sein weiterentwickeltes
neurostimulatorisches Therapiesystem OkuStim® 2 erfolgreich nach der
aktuellen EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) zertifizieren lassen. Die
CE-Kennzeichnung wurde am 2. Dezember 2025 vergeben.
Das OkuStim® 2 Gerät
OkuStim® 2 ist ein System zur transkornealen Elektrostimulation (TES) –
einer Therapie, die helfen kann, das Fortschreiten des
Gesichtsfeldverlustes bei RP zu verlangsamen. Die Behandlung erfolgt in
der Regel einmal wöchentlich für 30 Minuten direkt zuhause. Gerade für
Betroffene, die weite Wege zu augenärztlichen Einrichtungen haben oder
ihren Alltag flexibel gestalten müssen, stellt die Heimtherapie einen
niedrigschwelligen Zugang zu einer potenziell wirksamen Behandlung dar.
Das neue Gerät wurde komplett überarbeitet, ist ergonomischer und
einfacher anzuwenden.
Warum ist die CE-Kennzeichnung wichtig?
Die MDR-konforme Zertifizierung stellt sicher, dass das Gerät die
aktuell höchsten Anforderungen an Sicherheit, technische
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erfüllt. Für Menschen mit RP
bedeutet dies: Die Anwendung wird nicht nur alltagstauglicher, sondern
auch noch sicherer.
Mögliche Therapieoption für RP Betroffene
Die TES ist in den Leitlinien der Deutschen Ophthalmologischen
Gesellschaft (DOG), des Berufsverbands der Augenärzte (BVA) und der
Retinologischen Gesellschaft (RG) bereits als mögliche Therapieoption
für RP aufgeführt.
Potenzielle Vorteile für Anwenderinnen und Anwender:
• Verlangsamung des Fortschreitens des Gesichtsfeldverlustes
• Längerer Erhalt der Sehleistung
• Erhöhte Selbstständigkeit im Alltag
• Entlastung durch die häusliche Anwendung
Erprobungsstudie: Perspektive auf zukünftige Kostenübernahme
Derzeit wird die Methode im Rahmen einer vom Gemeinsamen Bundesausschuss
(G-BA) beauftragten multizentrischen Erprobungsstudie an verschiedenen
deutschen Augenkliniken untersucht. Das Ziel ist es, die TES langfristig
in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Für
PRO RETINA und unsere Mitglieder ist dies ein wichtiger Schritt, denn
eine mögliche Kostenübernahme würde die Therapie für viele Menschen
deutlich zugänglicher machen.
Unser Fazit
Mit OkuStim® 2 rückt eine alltagstaugliche, sichere und
patientenfreundliche Anwendung der TES-Therapie näher. Gleichzeitig
stärkt die laufende Erprobungsstudie die wissenschaftliche Basis und
eröffnet langfristig die Chance auf eine reguläre Versorgung.
Wir werden die Entwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgen und Sie über weitere Fortschritte informieren.
Möchten Sie sich generell zur TES informieren?
Was ist eigentlich die TES? Kommt die Anwendung für jeden Betroffenen
mit einer degenerativen Netzhauterkrankung in Frage? Wie geht es anderen
TES Anwendern?
Diese und andere Fragestellungen werden in unserem nächsten TES Café am Mittwoch, 17.12.2025 um 18 Uhr diskutiert.
Weitere Informationen zum TES Café sowie Anmeldung finden Sie unter: Tes Café, Nr. 62/2025.
Hinweis der Redaktion Forschungsnewsletter: Okuvision benötigte die neue CE-Zulassung, weil sie das TES-Gerät weiterentwickelt und verbessert haben. Das Gerät ist praktischer in der Handhabung, die Elektroden lassen sich besser anbringen, wodurch eine einfachere Stimulation des Betroffenen möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Newsletter-Redaktion
eingestellt von: Rainer Bartels
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PRO RETINA Deutschland e. V.
Selbsthilfevereinigung von Menschen mit Netzhautdegenerationen
Mozartstr. 4 - 10
53115 Bonn
Telefon: +49 (228) 227 217 0
E-Mail: info@pro-retina.de
Internet: pro-retina.de
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