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50. Verbändekonsultation der Monitoringstelle zur Umsetzung der UN-BRK am DIMR
BGG Novelle und Studie zur AfD
Am 26. November 2025 fand die 50. Verbändekonsultation der Monitoring-Stelle UN-BRK statt. Gemeinsam mit behindertenpolitischen Verbänden wurde über die aktuelle gesetzliche Lage, politische Entwicklungen und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland diskutiert. Für unsere Selbsthilfeorganisation waren besonders drei Themenblöcke von zentraler Bedeutung: die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), eine Untersuchung zur AfD sowie der Stand beim Bundesteilhabegesetz (BTHG).
Hier sind die wichtigsten Ergebnisse der Sitzung im Überblick:
1. Ernüchterung bei der BGG-Novelle
Die Monitoring-Stelle und die anwesenden Verbände zeigten sich besorgt über den aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Reform des BGG.
Kritik: Der Entwurf bleibt weit hinter den Erwartungen zurück.
Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft: Die Verpflichtung privater Anbieter zu angemessenen Vorkehrungen wird als unzureichend bewertet („leere Hülle“). Es besteht die Sorge, dass durch schwammige Formulierungen zu „unzumutbaren Belastungen“ sogar Verschlechterungen im Vergleich zur aktuellen Rechtslage drohen.
Handlungsbedarf: Bis zum 8. Dezember 2025 werden die Verbände Stellungnahmen einreichen, um Nachbesserungen zu fordern.
2. Studie: Die Positionen der AfD zu Menschen mit Behinderungen
Das Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) Jena stellte Forschungsergebnisse vor, wie die AfD behindertenpolitische Themen behandelt.
Instrumentalisierung: Die Partei nutzt Themen wie Inklusion oft, um Stimmung gegen andere Gruppen (z. B. Migranten) zu machen, statt echte Teilhabe zu fördern.
Ausgrenzung statt Inklusion: Es dominiert eine „Fürsorge-Rhetorik“, die jedoch auf Exklusion abzielt (z. B. Erhalt von Förderschulen statt inklusiver Bildung).
Abwertung: In parlamentarischen Anfragen und Social-Media-Beiträgen finden sich oft abwertende Begriffe und eine Sprache, die teilweise an die Eugenik der NS-Zeit erinnert.
3. Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)
Ein weiterer Schwerpunkt war der Austausch mit Dr. Carolin Keil vom BMAS über den „Dialogprozess Eingliederungshilfe“.
Probleme in der Praxis: Viele Betroffene berichten von massiver Bürokratie, fehlenden Assistenzkräften und einem Kostendruck, der zu Pauschalierungen statt individueller Leistungen führt.
Kritik am Prozess: Die Selbstvertretungsorganisationen kritisierten deutlich, dass sie im aktuellen Dialogprozess zwischen Bund und Ländern nicht ausreichend auf Augenhöhe eingebunden sind. Es wurde gefordert, dass die Expertise der Betroffenen (Experten in eigener Sache) direkten Einfluss auf die Reformgespräche haben muss.
4. Weitere wichtige Themen
Ambulanter Zwang: Es gibt besorgniserregende Tendenzen, ärztliche Zwangsmaßnahmen auch auf den ambulanten Bereich (z. B. im Betreuten Wohnen) auszuweiten. Dies lehnen die Monitoring-Stelle und Verbände strikt ab.
Gewaltschutz: Eine neue europäische Studie zeigt, dass Deutschland beim Schutz vor Gewalt in Einrichtungen im internationalen Vergleich schlecht abschneidet.
Inklusive Bildung: Eine große Elternbefragung (7.500 Teilnehmende) bestätigte, dass das Elternwahlrecht oft eine Illusion ist, da Regelschulen nicht ausreichend ausgestattet sind und Eltern so zur Förderschule gedrängt werden.
Fazit für uns
Die Veranstaltung hat gezeigt, dass wir als Selbsthilfeorganisation weiterhin wachsam und laut sein müssen. Ob bei der BGG-Reform oder der Umsetzung des BTHG: Die Rechte von Menschen mit Behinderungen werden derzeit nur schleppend umgesetzt oder drohen durch politische Strömungen sogar untergraben zu werden. Wir werden die Stellungnahmen der Verbände unterstützen und unsere Mitglieder über die weiteren Schritte auf dem Laufenden halten.