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03.02.2024 AUGENRAT: Netzwerk für ärztliche Zweitmeinung
Professor Kirchhof stellte beim Treffen unserer RG Köln das Netzwerk für die ärztliche Zweitmeinung bei Augenerkrankungen „AUGENRAT“ vor
Das erste Treffen 2024 von Mitgliedern unserer Regionalgruppe fand am 3. Februar statt, wie bereits gewohnt, in der Aula des Ursulinen-Gymnasiums. Ute Palm, die Leiterin der RG, hatte mit Professor Dr. med. Bernd Kirchhof den ehemaligen Leiter des Lehrstuhls für Netzhaut- und Glaskörperchirurgie der Universitätsklinik Köln für einen Vortrag gewinnen können.
Professor Kirchhof stellte das von ihm gegründete Netzwerk AUGENRAT vor, bei dem Patienten eine ärztliche Zweitmeinung bei Augenerkrankungen einholen können. Professor Kirchhof: „Ich wollte auch in der Rente, soweit möglich, Patienten mein Fachwissen zur Verfügung stellen. Als ich feststellte, dass auch andere Kolleginnen und Kollegen ähnlich dachten, war die Idee des Netzwerks geboren.“
Ziel ist, verunsicherten Betroffenen mit schwerwiegender Diagnose oder anstehender Behandlung eine unabhängige Zweitmeinung, in Form einer evidenzbasierten Beurteilung der Befunde, anzubieten. Professor Kirchhof: „Da wir uns alle bereits im Ruhestand befinden und unsere Beratung ehrenamtlich durchführen, sind wir in unserer Beurteilung völlig unabhängig und fühlen uns nur dem Patienten verpflichtet.“ Es sei, so Kirchhof weiter, für ihn ein interessanter Perspektivenwechsel gewesen, weg von der Sicht des Klinikleiters hin zur Sichtweise des Patienten.
Weitere Anfragen erfolgen durch behandelnde Ärzte und Ärztinnen. Kollegiale Konsile machten in den vergangenen drei Jahren allerdings erst knapp 4% der Anfragen aus.
Wie erreicht man AUGENRAT? Ganz einfach via Internet über www.augenrat.de
Was benötigt man? Unterlagen zur Fragestellung: z.B. Befunde und Arztbriefe.
Wie funktioniert es? Kontaktdaten und die Unterlagen werden auf der Internetseite hochgeladen. AUGENRAT prüft, ob es überhaupt helfen kann? Wenn ja, wird zum aktuellen Stand des Wissens recherchiert und im Anschluss wird mit dem Anfrager, in der Regel telefonisch, Kontakt aufgenommen, um das Problem zu erörtern. Zusätzlich wird ein schriftlicher Bericht erstellt.
Aus gesetzlichen Gründen darf die Beratung nicht kostenlos sein. Aktuell berechnet AUGENRAT pro Anfrage von Patienten 57,- Euro. Damit werden die administrativen Kosten des Netzwerks gedeckt.
Wichtig: AUGENRAT kann aus der Ferne (telemedizinisch) nicht persönlich und in unmittelbarem Kontakt untersuchen. Eine individuelle Zweitmeinung ist an die Vorlage eines medizinischen Erstbefundes geknüpft.
Im Anschluss an den Vortrag zeigten die zahlreichen Nachfragen, dass Professor Kirchhof mit seinem Netzwerk einen Nerv getroffen hat.
Bei Kuchen und einer Tasse Kaffee wurde auch untereinander das Thema noch weiter besprochen.
(Foto und Text: Carsten Schmeißer)