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Das Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen in der Landeshauptstadt Mainz

Was wir tun!

Das Auffinden von Haltestellen und öffentlichen Gebäuden oder die Orientierung im Straßenraum stellt blinde und sehbehinderte Menschen oft vor beinahe unlösbare Aufgaben. Das Behindertengleichstellungsgesetz, Bauordnungen und Normen verpflichten bereits seit 2002 zur Barrierefreiheit. Damit für blinde und sehbehinderte Menschen die Teilnahme am öffentlichen Leben erleichtert wird, hat die Landeshauptstadt Mainz ein Leitsystem entwickelt, das folgende Elemente beinhaltet:

  • Baulich (taktile Leitelemente)
    • Lichtsignalanlagen (Ampeln)
  • Ansagen und Anzeigen bei der Mainzer Verkehrsgesellschaft (MVG)

Mit der Unterstützung ertastbarer und visuell kontrastreicher Bodenindikatoren werden gleichbleibende und unverwechselbare Strukturen in die Straßenplanung einbezogen, diese signalisieren den blinden und sehbehinderten Fußgängerinnen und Fußgängern drei Dinge: Leitung, Orientierung und Warnung.

Der Leitstreifen des Mainzer Systems besteht aus Rippenplatten mit längsgerichteter Rippenstruktur. Dies dient der Führung, die Laufrichtung wird durch die Ausrichtung der Rippen angezeigt.

Der Auffindestreifen dient zum Auffinden von hauptsächlich seitlich gelegenen Zielen wie [zB] Eingänge, Haltestelleneinstiege  oder Aufzüge. Er wird über die Breite der Gehbahn angelegt.

Lichtsignalanlagen (Ampel)

Immer mehr Ampeln in Mainz werden mit Blindenton ausgestattet.  Mit einem Orientierungssignal („Tak Tak“) im Dauerbetrieb wird blinden oder sehbehinderten Menschen das Auffinden einer Lichtsignalanlage (LSA) erleichtert.  Auf Anforderung an einem Taster erhalten Sie ein Freigabesignal. Dieses Signal vermittelt akustisch („Piep Piep“) und/oder taktil (Vibration) die Grünphase. Dafür sind am Taster (meistens gelbes Kästchen) eine Vibrationsplatte und ein Richtungspfeil angebracht.

Ansagen und Anzeigen bei der Mainzer Verkehrsgesellschaft (MVG)

Die Außenlautsprecherdurchsagen und Haltestellenansagen in Bahnen und Bussen helfen nicht nur Ortsfremden, sondern sind speziell für blinde und sehbehinderte Menschen eingeführt worden. Ergänzt werden diese durch dynamische Fahrgastinformationsanzeiger, die auf Anforderung die nächsten Abfahrten ansagen.

Was Sie tun können!

Weitersagen. Das Leitsystem  ist manchen Menschen noch unbekannt.  Danke, dass Sie andere darauf aufmerksam machen und somit für das Thema sensibilisieren.

Handeln. Immer die Leitlinien freihalten. Die Elemente bitte nicht mit Fahrrädern, Autos oder Werbetafeln zustellen.  Mindestens 60 Zentimeter muss der Abstand von taktilen Leitelementen zu mobilen Barrieren, wie Aufstellern, Ständen oder Fahrzeugen betragen.

Kontakt / Impressum:

Landeshauptstadt Mainz
Stadtplanungsamt – Abteilung Verkehrswesen
Postfach 3820
55131 Mainz
Zitadelle Bau B
  Internet-Seite www.mainz.de  (externes Angebot)

Ansprechpartner
Stadtplanungsamt
Telefon: (0 61 31) – 12 38 29 / 383 0
E-Mail: Stadtplanungsamt@stadt.mainz.de

Nähere Informationen erhalten Sie unter:

Internet-Seite www.mainz.de/barrierefrei  (externes Angebot)
Internet-Seite www.mvg-mainz.de  (externes Angebot)

Weitere nützliche Links:

Internet-Seite www.mobilemenschen.de  (externes Angebot)
Internet-Seite www.rmv.de/baim  (externes Angebot)
Internet-Seite www.barrierefreiheit.de  (externes Angebot)
Internet-Seite www.nullbarriere.de  (externes Angebot)

Hier können Sie den Flyer Downloaden

Flyer "Was tun wir" der Stadt Mainz

Mainz, 09/2013