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Welche Voraussetzungen müssen sehbehinderte oder blinde Menschen erfüllen, um Pflegegeld zu erhalten?

Sie müssen in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in eine Pflegeversicherung eingezahlt haben bzw. familienversichert gewesen sein. Alle Krankenversicherten sind Kraft Gesetzes in einer solchen versichert.

Definition der Pflegebedürftigkeit

  • Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und der Hilfe anderer bedürfen
  • die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich länger als 6 Monate bestehen

Je nach dem Grad ihrer Selbständigkeit können Blinde und Sehbehinderte einen Anspruch auf Pflegegeld haben. Dies wird individuell in einem Begutachtungsverfahren durch die Pflegekasse / MdK ermittelt. Blindheit oder eine Sehbehinderung allein führen nicht automatisch zu einem Pflegegrad, sondern die sich hieraus ergebende Selbständigkeit und die verbliebenen Fähigkeiten und inwieweit man auf die Hilfe anderer angewiesen ist.

Bernhard Himmelmann, Leiter des PRO RETINA Arbeitskreises Soziale Fragen