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AMD-Aktionswoche: Themen-Tag „Soziale Beratung“
AMD-Aktionswoche: Themen-Tag „Soziale Beratung“
Am dritten Tag der AMD-Aktionswoche ging es rund um das Thema soziale Hilfen und Beratung für sehbehinderte Menschen. Ein Videomitschnitt der Veranstaltung ist für registrierte Mitglieder hier abrufbar.
Im Folgenden ist der Tag zusammengefasst. Nach der AMD-Aktionswoche werden zusätzlich Aufzeichnungen der Vorträge als Zusammenschnitt veröffentlicht.
Heike Ferber begrüßte wieder alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ganz herzlich. Daraufhin übergab sie an Josef Schwietering, den Leiter des Arbeitskreises Soziales der PRO RETINA.
Der Arbeitskreis Soziales besteht aus ca. 30 ehrenamtlichen Beratern, die speziell dafür geschult wurden.
Die Beratungsthemen sind vor allem folgende:
- Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
- Blindengeld und Anrechnung von Pflegeleistungen
- Erwerbsminderungsrente
- Teilhabe am Berufsleben
- Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
- Gesetzliche Krankenversicherung und Hilfsmittelversorgung
Anträge bei gesetzlichen Krankenkassen
Für jede Leistung muss in Deutschland ein Antrag gestellt werden. In der u. a. die Diagnose benannt werden muss. Wichtig ist es aber auch, die Auswirkungen der Krankheit zu benennen, da eine Krankheit bei unterschiedlichen Personen auch verschieden ausfallen kann. Nur so kann ein Sachbearbeiter den Bedarf ermitteln. Krankenkassen erfüllen den Bedarf der Grundversorgung, der individuell ist, es werden keine Zusatzwünsche darüber hinaus erfüllt.
Praktischer Tipp:
Behalten Sie von allen Anträgen, Verordnungen und Kostenbescheinigungen immer eine Kopie! Originale bekommen sie oft nicht zurück.
Wenn der Antrag genehmigt wurde, freuen Sie sich! Die Chance ist ca. bei 50 %.
Ablehnungen eines Antrages sollten in schriftlicher Form gegeben werden, damit fristgerecht ein Widerspruch eingelegt werden kann. Auch die Stellungnahme des Gutachters kann eingefordert werden. Man sollte sich beim Widerspruch auf Wartezeiten einstellen.
Ist der Widerspruch erfolglos, bleibt der Klageweg.
Rechte behinderter Menschen (rbm)
Rechtliche Hilfe gibt es auch bei der rbm. PRO RETINA hat einen Vertrag mit dem rbm, sodass jedes Mitglied sich dort kostenlos rechtliche Beratung holen kann.
Private Krankenkassen
Ehrenamtliche, wie die Beraterinnen und Berater von PRO RETINA, dürfen nur im Sozialrecht beraten, nicht im Zivilrecht. Das Zivilrecht kommt bei privaten Krankenkassen zum Tragen.
Wenn man bereits in jungen Jahren weiß, dass man eine Erkrankung hat, sollte man genau recherchieren, ob die Zahlungen einer privaten Krankenkasse den Bedarf decken. Diesbezügliche Anfragen sollten am besten über Agenturen gestellt werden und nicht im eigenen Namen, da man dann namentlich registriert wurde und weitere private Krankenkassen einen ablehnen können, da sie nicht zu einer Aufnahme verpflichtet sind.
Wofür brauche ich einen Schwerbehindertenausweis?
Der Ausweis dient dann als Nachweis für meine Behinderung, die z.B. für einen Arbeitgeber relevant wäre. Damit entfallen die Nachweise durch andere Unterlagen. Er ist deutschlandweit gültig, muss aber nicht im Ausland anerkannt sein. Der Sonderparkausweis, mit dem man auf Schwerbehindertenparkplätzen stehen kann, ist hingegen z. B. europaweit gültig.
Es gibt verschiedene Merkzeichen mit entsprechenden gesetzlichen Ansprüchen für Nachteilsausgleiche. Hier sind drei als Beispiel genannt.
Merkzeichen RF: es gibt Rundfunkgebührenermäßigung
Merkzeichen B: z. B. kostenlose Begleitperson im ÖPNV
Merkzeichen H: steuerlicher Nachteilsausgleich möglich
Fahrtauglichkeit
Autofahren ist möglich bis zu einer Sehstärke von 50 %. Zwischen 50 und 70 % sind weiterführende Tests nötig und ein Gutachter beurteilt die Fahrfähigkeit. Über 70 % Sehstärke darf ohne eine Einschätzung von Gutachter das Auto geführt werden.
Bitte achten Sie dabei auf ihre eigenen Fähigkeiten und überschätzen Sie sich nicht. Dies kann sonst zu einer Gefahr für Sie und ihre Mitmenschen werden!
Kennzeichnungspflicht im Straßenverkehr
Es gibt keine Verpflichtung, sich selbst als sehbehindert zu kennzeichnen. Gesetzliche Situation: „Jeder muss sich so verhalten, dass niemand gefährdet ist“. Wenn Sie merken, dass Sie z. B. regelmäßig mit anderen zusammenstoßen, ist eine Kennzeichnung eventuell nötig, um Unfälle zu vermeiden. Dies ist aber absolut individuell.
Unsere Sozialbroschüre „Sie haben Recht(e)!“ bietet einen umfassenden Überblick zu ihren Rechten als Betroffener in Bezug auf das Sozialrecht. Bestellen können Sie die Broschüre unter info@pro-retina.de oder unter 0228 227 217 0.
Unter den gleichen Kontaktdaten können Sie auch die Kontaktinformationen von den Beraterinnen du Beratern des Arbeitskreises Soziales der PRO RETINA bekommen.
Zusammenfassung des ersten Tages.
Zusammenfassung des Themen-Tages Hilfsmittel.
Zusammenfassung des Themen-Tages "Pflege".
Zusammenfassung des Themen-Tages "Krankheitsbewältigung".
Zusammenfassung des Themen-Tages "Barrierefreiheit".
Zusammenfassung des Abschlusstages.