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AMD: PRO RETINA sieht Kostenträger und Leistungserbringer in der Pflicht

AMD: PRO RETINA sieht Kostenträger und Leistungserbringer in der Pflicht

Nachstehend eine aktuelle Pressemeldung der PRO RETINA zur Verlaufskontrolle bei AMD:

Kostenträger und Leistungserbringer in der Pflicht - Teure Verlaufskontrolle für Patienten mit einer chronischen Makuladegeneration

Die augenärztlichen Fachgesellschaften in Deutschland haben im November 2014 eine aktualisierte Stellungnahme zur Therapiestrategie bei der Behandlung der feuchten Altersabhängigen Makula-Degeneration (AMD) veröffentlicht.

PRO RETINA Deutschland e. V. als Selbsthilfevereinigung von Menschen mit Netzhautdegenerationen begrüßt diese klaren Darstellungen und Empfehlungen auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse.

In der Stellungnahme wird unter anderem festgestellt, dass „… die SD-OCT für die exsudative AMD als zentrales Instrument zur Verlaufsbeurteilung wissenschaftlich belegt ist und somit bei allen Verlaufsbeurteilungen einbezogen werden muss.“

Angesichts dieser deutlichen Aussage weist PRO RETINA erneut auf die Diskrepanz zur Praxis hin und mahnt eine tragfähige Regelung an. Es wird hier auf die für Patienten immer noch unbefriedigende Situation bei der Kostenübernahme für die notwendigen bildgebenden Untersuchungen Bezug genommen.

Nach Kenntnis der PRO RETINA werden seit vielen Jahren moderne bildgebende Verfahren wie die hochauflösende optische Kohärenztomografie (SD-OCT) und die Fundusautofluoreszenz als wichtige diagnostische Instrumente bei der Versorgung von Patienten mit Netzhauterkrankungen eingesetzt. Dies gilt sowohl für die Erstdiagnostik bei Makulaerkrankungen und unklaren Sehstörungen als auch insbesondere für die Verlaufsbeurteilung und Therapiesteuerung bei der Spritzenbehandlung durch intravitreale Medikamenteneingabe (IVOM) bei feuchter AMD und anderen Makulaerkrankungen.

Nach den jüngst aktualisierten Empfehlungen der nationalen augenärztlichen Fachgesellschaften ist insbesondere die hochauflösende SD-OCT zur Verlaufsbeurteilung und Therapiesteuerung bei IVOM unverzichtbar und wissenschaftlich belegt. Auch die von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) autorisierten Fachinformationen zu den Medikamenten Lucentis® und Eylea® sehen morphologische Kriterien als unerlässliche Voraussetzung für eine Therapieentscheidung und -steuerung vor.

Allerdings ist die Untersuchung mit der SD-OCT derzeit in Deutschland keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Lediglich imRahmen einiger Selektivverträge zwischen Krankenkassen und Ärzte- verbänden zur IVOM sowie teilweise bei der Behandlung in Klinikambulanzen werden die Kosten für die SD-OCT durch Krankenkassen übernommen. Außerhalb solcher Verträge müssen Patienten jedoch häufig diese Untersuchung als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) selbst bezahlen. Auch sehen die Qualitätsvereinbarungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) zur IVOM keine Qualitätssicherungsmaßnahmen für die Durchführung der SD-OCT vor.

Obwohl also die Behandlung der feuchten AMD und vergleichbarer Makulaerkrankungen einschließlich der damit verbundenen nicht unbeträchtlichen Arzneimittelkosten unzweifelhaft eine Leistung der Krankenkassen darstellt, ist dies für die zur Therapiesteuerung notwendigen Verlaufskontrollen außerhalb von Selektivverträgen keineswegs der Regelfall. Dies ist für Patienten nicht nachvollziehbar.

Aus Sicht von PRO RETINA ist es für betroffene Patienten unzumutbar, bei der Spritzenbehandlung die monatlich erforderlichen Verlaufskontrollen mit der SD-OCT mit bis zu 100 € pro Untersuchung selbst zu finanzieren. Vielmehr sollten nach Auffassung von PRO RETINA die von den maßgeblichen Fachgesellschaften für notwendig erachteten Untersuchungen mit der SD-OCT uneingeschränkt aus Mitteln der Krankenkassen getragen werden. Dabei sollte deren Durchführung an entsprechend zu erarbeitende Qualitätsstandards gebunden und der für eine qualitativ hochwertige Versorgung erforderliche ärztliche Mehraufwand auch bei der Honorierung berücksichtigt werden.

Wir fordern deshalb die zuständigen Kostenträger und Leistungserbringer auf, hierfür im neuen Jahr zeitnah tragfähige Regelungen zu erarbeiten.

Die PRO RETINA Deutschland e. V. -Selbsthilfevereinigung von Menschen mit Netzhautdegenerationen- wurde 1977 von Betroffenen und deren Angehörigen als gemeinnütziger Verein gegründet, um sich selbst zu helfen. Es ist eine bundesweit tätige Organisation mit mehr als 50 Regionalgruppen und circa 6.000 Mitgliedern. Sie bietet Informationen und Beratung und versteht sich als Interessenvertretung der Patientinnen und Patienten inder Öffentlichkeit. Um einen Beitrag zur Entwicklung wirksamer Therapien zu leisten, engagiert sich PRO RETINA Deutschland e. V. auch in der Forschungsförderung.

Die PRO RETINA möchte allen Menschen, die von einer Sehverschlechterung oder Erblindung aufgrund einer Netzhautschädigung bedroht sind, neue Chancen geben, durch Prävention, Therapie und gemeinsames Bewältigen ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Forschung fördern - Krankheit bewältigen - selbstbestimmt leben.

Quelle:

PRO RETINA Deutschland e. V.