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Vollständige Umsetzung des im Grundgesetz verankerten Benachteiligungsverbots – jetzt!

Appell von PRO RETINA zum 5.5.2024

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) soll Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz umsetzen: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Doch auch 75 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes und 22 Jahre nach dem des BGG ist die Realität noch weit von diesem Ziel entfernt. Daher fordert die Patientenselbsthilfe PRO RETINA Deutschland e. V. anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5.5. die schnelle und vollständige Umsetzung aller Vorgaben zur Barrierefreiheit.

Will ein sehbehinderter oder blinder Mensch einen Antrag auf Assistenzmittel stellen, kann es ihm passieren, dass er kein barrierefreies digitales Formular vorfindet, sondern einen Antrag ausdrucken muss und ausfüllen soll. Auch Internetseiten, Geld- und Fahrkartenautomaten oder Bahnhöfe sind vielfach nicht barrierefrei.

„Die Gesetze müssen endlich umgesetzt werden“, fordert Dario Madani, Geschäftsführer von PRO RETINA. Er weiß: „Barrierefreiheit ist nach wie vor an vielen entscheidenden Stellen nur eine Worthülse. De facto stoßen sehbehinderte und blinde Menschen überall auf Hürden und Hindernisse. Wir appellieren an die Verantwortlichen, die Benachteiligung endlich zu beenden und Menschen mit Sehbeeinträchtigung Zugang zu allen Informationen und Angeboten zu ermöglichen.“

Gerade die Digitalisierung biete enorme Chancen auf Teilhabe für alle Menschen: „Wenn bei der Digitalisierung die Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht wird, kann es uns gelingen, die im Grundgesetz verankerte Gleichstellung Realität werden zu lassen“, so Madani.

Ute Palm, Vorstandsvorsitzende von PRO RETINA, appelliert an Unternehmen und Einrichtungen wie Krankenhäuser, ihre Anstrengungen zur Barrierefreiheit fortzusetzen und zu intensivieren: „In Deutschland leben allein rund acht Millionen Menschen mit einer Netzhauterkrankung. Durch den demografischen Wandel wird die Zahl weiter steigen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass diese Menschen am Leben ebenso teilhaben können wie Menschen ohne Behinderung. Dabei können die Betroffenen als Expertinnen und Experten in eigener Sache den Unternehmen und Einrichtungen helfen, ihre Angebote so barrierefrei zu gestalten, dass auch Menschen mit Sehbehinderung sie nutzen können.“